Für die Stichwahl der Oberbürgermeisterwahl am Sonntag, 10. April 2011, bleiben die Wahlbenachrichtigungen des ersten Wahlgangs gültig. Sie wurden den Wählerinnen und Wählern nach der Stimmabgabe am 27. März 2011 in den Wahllokalen wieder zurückgegeben. Wer die Wahlbenachrichtigung verlegt oder weggeworfen hat, kann dennoch seine Stimme am 10. April abgeben. Dafür muss er sich jedoch im Wahllokal ausweisen können und muss deshalb den Personalausweis oder Reisepass unbedingt mitbringen.
Die Wahllokale haben sich nicht geändert: Dort, wo man die Stimme am 27. März 2011 abgegeben hat und im Wählerverzeichnis eingetragen ist, kann man auch bei der Stichwahl wählen. Die Wahllokale sind wieder von 8.00 bis 18.00 Uhr geöffnet. Weiterlesen →