Kommunalwahlen am 27. März: Versand von Musterstimmzetteln und Wahlbenachrichtigungen, Änderung der Wahllokale

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Am 27. März 2011 gibt es in Darmstadt die Oberbürgermeisterwahl, die Wahl zur Stadtverordnetenversammlung, die Wahl des Ortsbeirats Wixhausen und eine Volksabstimmung. Haushalte in Darmstadt erhalten per Postwurfsendung ab dem 14. Februar Musterstimmzettel für die Wahl zur Stadtverordnetenversammlung. In Wixhausen bekommen die Haushalte zusätzlich einen Musterstimmzettel für die Ortsbeiratswahl. Auf der Rückseite des Musterstimmzettels für die Wahl der Stadtverordnetenversammlung, der eine Größe von 61 mal 86 Zentimeter hat, sind Erläuterungen zu den Möglichkeiten der Stimmabgabe aufgeführt. Die Musterstimmzettel sind außerdem an den Pforten der Stadthäuser, bei den Bezirksverwaltungen in den Stadtteilen Arheilgen, Eberstadt und Wixhausen und in den dortigen Meldestellen, im Bürgerbüro Kranichstein, im Bürgerbüro West und beim Bürger- und Ordnungsamt im Stadthaus Grafenstraße 30 erhältlich.

Die Wahlbenachrichtigungen werden in der Woche vom 28. Februar bis zum 5. März 2011 an alle Bürger zugestellt, die zur Volksabstimmung und/oder zu den Kommunalwahlen wahlberechtigt sind. Sie wird nicht wie gewohnt im Kartenformat, sondern im DIN A4-Format als Brief verschickt.

Nicht alle Personen können sich an den Kommunalwahlen und an der Volksabstimmung beteiligen: Bei den Kommunalwahlen sind Deutsche und Personen aus anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union wahlberechtigt. Dagegen handelt es sich bei der Volksabstimmung um ein landespolitisches Thema, über das – ebenso wie bei Landtagswahlen – nur Deutsche abstimmen können. EU-Ausländer sind daher bei der Volksabstimmung nicht stimmberechtigt. Umgekehrt kann es sein, dass man nur an der Volksabstimmung teilnehmen kann, nicht aber an den Kommunalwahlen. Dieser Fall tritt ein, wenn man durch einen Umzug das Wahlrecht bei den Kommunalwahlen verliert. Sofern der Umzug innerhalb von Hessen erfolgt, bleibt die Stimmberechtigung zur Volksabstimmung erhalten.

Das Wahlrecht bei den Kommunalwahlen verliert, wer innerhalb der letzten drei Monate vor der Wahl, das heißt nach dem 27. Dezember 2010, seine Hauptwohnung in einen anderen Landkreis oder eine (andere) kreisfreie Stadt verlegt.

Für die zur Volksabstimmung stimmberechtigten Bürger liegt der Wahlbenachrichtigung eine Informationsbroschüre über den Gegenstand der Volksabstimmung bei. Unionsbürger erhalten demnach keine Informationsbroschüre. Auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung ist das Formular für einen gemeinsamen Antrag auf Erteilung von Briefwahlunterlagen für die Kommunalwahlen und von Briefabstimmungsunterlagen für die Volksabstimmung abgedruckt. Briefwahlunterlagen können ab dem kommenden Montag (14.) beim Bürger- und Ordnungsamt, Abteilung Einwohnerwesen und Wahlen, Stadthaus Grafenstraße 30, ausgestellt werden.

Wer bis zum 6. März keine Wahlbenachrichtigung erhält, aber glaubt in Darmstadt wahlberechtigt beziehungsweise stimmberechtigt zu sein, sollte sich bis spätestens 11. März (Ende der Einspruchsfrist gegen die Richtigkeit des Wählerverzeichnisses) mit dem Wahlamt unter der Telefonnummer 13-3215 in Verbindung setzen.

Bei den Wahllokalen kommt es gegenüber den Bundestagswahlen 2009 zu einigen Veränderungen: Die Wahlbezirke 90 und 100 wurden von der Eleonorenschule in den Foyerbereich der Sporthalle in der Kasinostraße 42 verlegt. Der Wahlbezirk 120 ist nun in der Foyer-Galerie des Stadthauses der Frankfurter Straße 71 zu finden (ehemals Friedrich-Fröbel-Haus). Die Wahlbezirke 280 und 290 der Hochschule Darmstadt wurden wegen andauernder Renovierungsarbeiten in das Abendgymnasium, Martin-Buber-Straße 32, verlegt. Die Wahlbezirke Wahlbezirke 482 und 483 des Kindargartens Selma-Lagerlöf-Haus befinden sich nun in der Wilhelm-Busch-Schule, Wilhelm-Busch-Weg 6.

Aktuelle Informationen gibt es auch im Internet unter www.darmstadt.de.

Quelle: Pressestelle der Wissenschaftsstadt Darmstadt


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