Im Rahmen der Aufstellung des Lärmaktionsplans der Wissenschaftsstadt Darmstadt besteht die Möglichkeit, Anregungen und Vorschläge zu Lärmminderungsmaßnahmen in der Umgebung der kartierten Lärmquellen einzureichen. Es besteht zudem die Möglichkeit in allen Gemeinden des Regierungsbezirks Darmstadt auf ruhige Gebiete hinzuweisen, in denen die Ruhe zukünftig besonders geschützt werden soll.
„Umweltbelastungen, wie beispielsweise Luftverschmutzung und Lärm, werden zum großen Teil durch den motorisierten Verkehr verursacht. Im Rahmen der ersten Öffentlichkeitsbeteiligung zur Lärmaktionsplanung (4. Runde) haben Sie nun die Möglichkeit Ihre Anregungen und Vorschläge zu konkreten Lärmminderungsmaßnahmen in Ihrer Umgebung einzureichen. Nutzen Sie die Gelegenheit und helfen Sie damit die Umweltbelastungen in unserer Stadt weiter zu reduzieren“, so Umweltdezernent Michael Kolmer.
Die Eingabe kann ab heute auf dem Beteiligungsportal des Landes Hessen: https://beteiligungsportal.hessen.de/portal/hauptportal/startseite, alternativ auch per E-Mail oder postalisch erfolgen. Ferner können Anregungen und Vorschläge schriftlich über die Stadt bzw. direkt an das Regierungspräsidium Darmstadt unter dem Stichwort „Lärmaktionsplanung“ bis zum 22. Januar 2023 eingereicht werden.
Hintergrund
Nach Paragraf 47 d des Bundes-Immissionsschutzgesetzes sind Lärmaktionspläne in der Umgebung von Hauptverkehrsstraßen mit mehr als drei Millionen Kraftfahrzeugen pro Jahr (entspricht 8.200 Kraftfahrzeugen/Tag), von Haupteisenbahnstrecken mit über 30.000 Zügen im Jahr sowie in den Ballungsräumen Darmstadt, Frankfurt am Main, Hanau, Offenbach und Wiesbaden alle fünf Jahre zu überprüfen und erforderlichenfalls zu überarbeiten.
Die Lärmkarten für
- die hessischen Hauptverkehrsstraßen mit einem Verkehrsaufkommen von mehr als drei Millionen Kraftfahrzeugen pro Jahr
- die nicht bundeseigenen Haupteisenbahnstrecken mit einem Verkehrsaufkommen von mehr als 30.000 Fahrbewegungen pro Jahr und
- die Ballungsräume mit mehr als 100.000 Einwohnern
sind auf der Internetseite des Hessischen Landesamtes für Naturschutz, Umwelt und Geologie unter www.hlnug.de oder http://laerm.hessen.de abrufbar.
Zuständige Behörde für die Aufstellung des Lärmaktionsplans für den gesamten Regierungsbezirk Darmstadt, und damit für alle im Regierungsbezirk gelegenen Gemeinden für die Lärmquellen, ist im Regierungsbezirk Darmstadt das Regierungspräsidium Darmstadt.
Quelle: Pressestelle der Wissenschaftsstadt Darmstadt