Stadt darf Werbung für Nordostumgehung machen

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Das Verwaltungsgericht Darmstadt hat der Wissenschaftsstadt Darmstadt am Donnerstagnachmittag (14.05.09) mitgeteilt, dass der Antrag der Bürgerinitiative gegen die Nordostumgehung, der Stadt im Wege der einstweiligen Anordnung zu untersagen, unter Einsatz staatlicher Mittel durch Anzeigen, Plakate, Faltblätter und die Einrichtung einer Internetseite werbend für ein bestimmtes Abstimmungsverhalten beim Bürgerentscheid am 7. Juni einzutreten, abgelehnt wurde.

In der Begründung des Verwaltungsgerichtes wird darauf hingewiesen, dass in einem Fall wie dem des Bürgerentscheids zur Nordostumgehung die Gemeinde (hier: Stadt) nicht zur Neutralität verpflichtet ist. Dies gelte insbesondere dann, wenn sich der Bürgerentscheid gegen Maßnahmen von Gemeindeorganen richtet. Die Gemeinde müsse lediglich das Gebot der Sachlichkeit beachten, dagegen habe die Stadt nicht verstoßen. Bei einem Bürgerentscheid handele es sich um einen Akt kommunaler Entscheidungsfindung, dem kein höherer Rang zukomme, als entsprechenden Beschlüssen der Gemeindevertretung (hier: Stadtverordnetenversammlung) selbst, so das Verwaltungsgericht Darmstadt. Auch der Einsatz staatlicher Mittel sei zulässig.

Quelle: Stadt Darmstadt – Pressestelle – Pressedienst


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