Magistrat erklärt Klimaentscheid aufgrund schwerwiegender formaler Mängel für unzulässig – Forderungen sollen in städtische Vorlagen einfließen

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Der Magistrat der Wissenschaftsstadt Darmstadt hat in seiner Sitzung vom Mittwoch (09.09.20) die Nichtzulässigkeit des Bürgerbegehrens zum Klimaentscheid aufgrund schwerwiegender formaler Mängel festgestellt, gleichzeitig jedoch auch die Übernahme eines Großteils der dort geforderten Maßnahmen in die Klimaschutzstrategie der Stadt beschlossen. Mit derselben Vorlage wurden auch die städtische Klimaschutzstrategie und die einzelnen Bausteine dieser vom Magistrat zur Kenntnis genommen.

„Das Bürgerbegehren ‚Klima-Entscheid Darmstadt‘ ist wegen gravierender Mängel unter anderem beim Kostendeckungsvorschlag, bei der Einhaltung der Acht-Wochen-Einreichungsfrist, aber auch, weil seine Realisierung die Überschreitung gesellschaftsrechtlicher Grenzen voraussetzen würde, materiell unzulässig. Zu diesem Ergebnis kommt der Magistrat nach eingehender Prüfung der darin geforderten Maßnahmen und der Vorschläge zu ihrer Finanzierung. Ein Bürgerentscheid kann daher nicht durchgeführt werden“, erläutert Oberbürgermeister Jochen Partsch.  Der Magistrat habe sich deshalb darauf verständigt, unabhängig von der juristischen Bewertung des Bürgerbegehrens, die dort formulierten zentralen Forderungen zum Erreichen einer Klimaneutralität zu großen Teilen anzunehmen und dazu entsprechende Vorlagen zu erstellen.

„Der Kampf gegen den Klimawandel wird in den Städten gewonnen. Dieser Herausforderung stellen wir uns konsequent“, betont OB Jochen Partsch. Klimagerechtes Handeln verfolge Darmstadt heute bereits  in zahlreichen Bereichen, etwa mit der weitestgehenden Orientierung der Entega auf erneuerbare Energien, der Umstellung auf Elektrofahrzeuge in den städtischen Fuhrparks und bei Heag mobilo, dem umfangreichen Ausbau der Radverkehrsinfrastruktur, dem der energetischen Sanierung der Gebäude des Bauvereins und vielen anderen Maßnahmen.“

Umweltdezernentin Barbara Akdeniz ergänzt: „Mit dem Beschluss des Antrags ‚Höchste Priorität für Klimaschutz – Weltklima in Not – Darmstadt handelt‘ aus 2019 verfolgt die Wissenschaftsstadt Darmstadt bereits jetzt das sehr ambitionierte und weitreichende Ziel die Klimaneutralität, wo der Magistrat Handlungsoptionen und Einfluss hat, bis 2035 zu erreichen. Die Ablehnung des Klimaentscheids bedeutet daher nicht die Ablehnung der dort enthaltenen Maßnahmen. Der heutige Beschluss ist daher zwar ein formales Nein, aber ein ganz klares inhaltliches Ja. Die Ziele werden in das neu aufzustellende Klimaschutzkonzept einfließen und durch einzelne Magistratsvorlagen in den politischen Diskurs zur Abstimmung gebracht.“

Zu den Maßnahmen, die übernommen wurden und bereits umgesetzt werden, oder deren Umsetzung vorbereitet wird, gehören:

  • die Radstrategie, die entsprechend dem 4×4-Programm konsequent weiterbetrieben wird;
  • Ausbau der ÖPNV-Kapazität um jährlich mindestens sechs Prozent (bezogen auf den Stand von 2019); ÖPNV-Anteil am städtischen Verkehr soll bis 2030 auf 30 Prozent steigen;
  • Kostenloses, drei Monate gültiges ÖPNV-Klimaticket für neu hinzugezogenen Bürgerinnen und Bürger; Bürger, die ihren Pkw abmelden, sollen dasselbe Angebot erhalten;
  • Sanierungsfahrplan für alle städtischen Liegenschaften;
  • KfW40-Standard und Regenwasserbewirtschaftung bei allen städtischen Neubauten;
  • mindestens 300 Quadratmeter neue Grünflächen pro Jahr durch Fassadenbegrünung;
  • Dekarbonisierungs- und Wärmeplan für alle städtischen Gebäude;
  • Versorgung öffentlicher Gebäude ab 2021 zu hundert Prozent mit Strom aus erneuerbarer Energie;
  • Prüfung potenzieller neuer Baumstandorte und Grüninseln im Zusammenhang mit allen künftigen Verkehrsplanungen;
  • Umsetzung der flächendeckenden Parkraumbewirtschaftung in der Kernstadt mit festem Zeitplan.

Das Bürgerbegehren zur Förderung des Klimaschutzes im Gebiet der Wissenschaftsstadt ‚Klima-Entscheid Darmstadt‘ war am 2. Dezember 2019 mit einem wesentlichen Teil der Unterstützerunterschriften beim Magistrat der Wissenschaftsstadt Darmstadt eingereicht worden. Am 8. Januar 2020 wurden weitere Unterschriftenblätter an den Magistrat übersandt.
Das Begehren stellte anhand von elf einzelnen Zielen die Forderung auf, konsequenten Klimaschutz zu betreiben – vom Bausektor über den Verkehr bis zu erneuerbaren Energien.

Gemäß Paragraf 8b der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) muss das Bürgerbegehren einen nach den gesetzlichen Bestimmungen durchführbaren Vorschlag für die Deckung der Kosten der verlangten Maßnahmen enthalten. Das Rechtsamt hat die Zulässigkeitsvoraussetzungen in rechtlicher Hinsicht geprüft. Es kommt zu dem Ergebnis, dass das Bürgerbegehren „Klima-Entscheid Darmstadt“ den Anforderungen des Paragrafen 8b HGO nicht entspricht und somit nicht zulässig ist.

Vorliegend werden die Kosten des „Klima-Entscheid Darmstadt“ nach dem Bürgerbegehren auf 37,2 Millionen Euro pro Jahr geschätzt. Als Finanzierungsvorschlag wird dabei eine Erhöhung und Umschichtung der Erlöse aus Parkraumbewirtschaftung, Bußgeldern und Stellplatzablöse und der Ausgaben für PKW- und LKW-Verkehr zum Umweltverbund angeführt. Darüber hinaus stützt sich der Vorschlag auf Förderung durch die EU, den Bund und das Land Hessen (z.B. Nationale Klimaschutzinitiative NKI). Hinzu kommen Einsparungen durch Energieeffizienz, nach einer entsprechenden Umsetzung der geforderten Ziele. Die verbleibenden Kosten sollen durch Einnahmen aus der Erhöhung der Gewerbesteuer generiert werden.

Dieser Kostendeckungsvorschlag entspricht nicht den gesetzlichen Bestimmungen. Zu der mit dem vorliegenden „Klima-Entscheid Darmstadt“ eingereichten Kostenschätzung ist außerdem festzustellen, dass nach den Stellungnahmen der zuständigen Dezernate und der betroffenen kommunalen wirtschaftlichen Unternehmen die geschätzten Kosten in Höhe von 37,2 Millionen Euro jährlich deutlich hinter den tatsächlich anfallenden Kosten zurückbleiben und nur einen Teilbetrag darstellen.

Downloads:
Magistratsvorlage und Gutachterliche Stellungnahme

Quelle: Pressestelle der Wissenschaftsstadt Darmstadt


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