Ab Montag, 11. Mai 2020, können die städtischen Trauerhallen unter strengen Auflagen wieder für Trauerfeiern genutzt werden. So wird etwa die Bestuhlung so eingerichtet, dass zwischen den Stühlen ein Mindestabstand von 1,5 Metern gegeben ist. Das Betreten und das Verlassen der Trauerhalle sowie der Gang zur Grabstätte sind unter Beachtung des Mindestabstands untereinander vorzunehmen.
„Für die Hinterbliebenen von Verstorbenen ist die ab 11. Mai wieder mögliche Nutzung unserer Trauerhallen eine wichtige Nachricht, wird das Abschiednehmen doch noch schwerer, wenn keine adäquate Möglichkeit dazu besteht“, erläutert dazu die für Friedhöfe zuständige Dezernentin Barbara Akdeniz. Weiterlesen