Covid-19-Pandemie: Städtische Trauerhallen können ab 11. Mai unter strengen Auflagen wieder für Trauerfeiern genutzt werden

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Ab Montag, 11. Mai 2020, können die städtischen Trauerhallen unter strengen Auflagen wieder für Trauerfeiern genutzt werden. So wird etwa die Bestuhlung so eingerichtet, dass zwischen den Stühlen ein Mindestabstand von 1,5 Metern gegeben ist. Das Betreten und das Verlassen der Trauerhalle sowie der Gang zur Grabstätte sind unter Beachtung des Mindestabstands untereinander vorzunehmen.

„Für die Hinterbliebenen von Verstorbenen ist die ab 11. Mai wieder mögliche Nutzung unserer Trauerhallen eine wichtige Nachricht, wird das Abschiednehmen doch noch schwerer, wenn keine adäquate Möglichkeit dazu besteht“, erläutert dazu die für Friedhöfe zuständige Dezernentin Barbara Akdeniz. „Allerdings ist dies zunächst nur unter besonderen Sicherheitsvorkehrungen möglich. Durch die Abstandsregelungen ergibt sich ein Platzangebot in den Trauerhallen von maximal 36 Sitzplätzen bzw. minimal 15 Sitzplätzen. Von daher wurden die Bestatter und Bestatterinnen gebeten bei den Hinterbliebenen Verständnis zu erreichen, dass die Teilnehmendenzahl der Trauergäste auf die Anzahl der Sitzgelegenheiten unserer Trauerhallen begrenzt bleibt. Sollten gleichwohl mehr Trauergäste erscheinen, müssen diese leider außerhalb der Trauerhalle unter Beachtung des Mindestabstands an der Feier teilnehmen“, so Akdeniz.

Das Personal des Grünflächenamtes wird sensibel und umsichtig darauf achten, dass der Mindestabstand auch zwischen zwei Trauergesellschaften, die sich im Bereich der Trauerhalle begegnen, gewahrt bleibt. Dies betrifft insbesondere die Trauerhallen des Alten Friedhofs sowie des Eberstädter Friedhofs. Bei allen weiteren Trauerhallen gibt es einen separaten Zugang und Ausgang. Die musikalische Umrahmung der Trauerfeier ist selbstverständlich möglich. Die Trauergäste sollen aber auf das Singen verzichten.

Die Bestatter und Bestatterinnen haben weiterhin eine Anwesenheitsliste der Trauergäste mit Angabe von Vor- und Nachnamen, der vollständigen Adresse und Telefonnummer zu erfassen.
Diese Liste ist für die Dauer von einem Monat vertraulich aufzubewahren und auf Nachfrage dem Gesundheitsamt Darmstadt / Darmstadt-Dieburg auf Nachfrage zukommen zu lassen bzw. nach der genannten Frist zu vernichten.

Die Anzahl der bestuhlten Plätze in den Trauerhallen:
Alter Friedhof:                   36 Sitzplätze
Waldfriedhof:                    35 Sitzplätze
Bessunger Friedhof:          15 Sitzplätze
Arheilger Friedhof:            24 Sitzplätze
Wixhäuser Friedhof:          28 Sitzplätze
Eberstädter Friedhof:        30 Sitzplätze

Quelle: Pressestelle der Wissenschaftsstadt Darmstadt


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