Hessischer Rechnungshof: Fehlende Kontrollen führen zu Korruption und Vermögensschäden

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Präsident Dr. Walter Wallmann stellte am Freitag (16.12.22) den jährlichen Bericht des Hessischen Rechnungshofs, die Bemerkungen 2021, vor: „Der immer noch andauernde Krieg in Europa und die damit verbundenen energie- und klimapolitischen Krisen überlagern die Themen der Finanzkontrolle. Unabhängig hiervon sind unsere Prüfungen jedoch für die Entlastung der Landesregierung von Relevanz: Es geht dabei immer um Rechtmäßigkeit, Wirtschaftlichkeit und Wirksamkeit des Verwaltungshandelns. In diesem Jahr wollen wir hierzu wieder einige ausgewählte Beispiele vorstellen. Diese umfassen die Korruption in der Generalstaatsanwaltschaft, die provisorische Lagerung von Kunstgegenständen des Landesmuseums in Darmstadt, zu geringe Polizeigebühren, die schleppende Umsetzung des Breitbandausbaus und des Onlinezugangsgesetzes in Hessen sowie die Abwicklung von Corona-Soforthilfen.“

Wie haben sich die Staatsfinanzen in 2021 entwickelt?
Der Finanzierungssaldo stellt die Einnahmen den Ausgaben gegenüber. Im Jahr 2021 betrugen die Einnahmen 36,7 Mrd. Euro und die Ausgaben 34,3 Mrd. Euro. Daraus resultierte im Kernhaushalt ein positiver Finanzierungssaldo von 2,4 Mrd. Euro. Im Vorjahr gab es hier noch ein Defizit von 799 Mio. Euro. Berücksichtigt man zusätzlich das in 2021 noch bestehende – und zum 1. Januar 2022 in den Kernhaushalt überführte – Corona-Sondervermögen, so ergibt sich insgesamt ein Saldo von immer noch 1,6 Mrd. Euro (Vorjahr: -2,9 Mrd. Euro).

Kernhaushalt und Corona-Sondervermögen hatten zusammen eine Verschuldung von 44,7 Mrd. Euro. Bezieht man Kommunalen Schutzschirm und Hessenkasse mit ein, belief sich der Schuldenstand des Landes insgesamt auf 51,3 Mrd. Euro – im Vorjahr waren es noch 52,1 Mrd. Euro. Gegenüber dem Vorjahr sanken somit die Schulden um 802 Mio. Euro. Die Schuldenbremse wurde eingehalten.

Neben dem kameralen Kernhaushalt stellt Hessen auch einen doppischen Gesamtabschluss auf. Dieser wies 2021 ein Jahresergebnis von -2,4 Mrd. Euro aus. Im ersten Corona-Jahr 2020 betrug das Defizit sogar 6,3 Mrd. Euro. Im Ergebnis ist das bereits zuvor deutlich negative Eigenkapital von 126,4 Mrd. Euro auf 128,9 Mrd. Euro weiter angewachsen – wofür die Pensionsrückstellungen in hohem Maße ursächlich sind.

Wallmann hebt hervor: „Die doppische Gesamtschau ermöglicht gerade in wirtschaftlich schwierigen Zeiten mehr Transparenz für die Entscheider. Sie zeigt uns auch in diesem Jahr wieder das schonungslosere Bild: Beim Blick in die Kasse zeigt sich ein zunächst erfreulicher Überschuss von 1,6 Mrd. Euro. Bezieht man aber insbesondere die absehbaren Belastungen der Zukunft mit ein, die in diesem Jahr hinzugekommen sind, so ergibt sich ein deutliches Defizit von 2,4 Mrd. Euro. Auch wenn das Anlagevermögen, wie beispielsweise Hochschulbauten oder Altersvorsorgerücklage, um 610 Mio. Euro gewachsen ist, muss uns Sorge bereiten, dass unsere Schulden aktuell deutlich schneller steigen als unser Vermögen.“

Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser – Korruption bekämpfen!
Der Landtag hat den Rechnungshof anlässlich der Korruptionsvorwürfe im Sommer 2020 gegen einen Oberstaatsanwalt der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt gebeten, Möglichkeiten der Korruptionsprävention in der Justiz zu untersuchen.

„Diese Bitte haben wir gerne angenommen und kurzfristig ein interdisziplinäres Team zusammengestellt, das die Vorgänge in der Generalstaatsanwaltschaft, den Staatsanwaltschaften und auch dem Justizministerium analysiert hat. Gegenstand der Prüfung waren nicht das strafrechtliche Verfahren gegen den Oberstaatsanwalt, sondern Maßnahmen zur Korruptionsprävention, die bisherige Tätigkeit der Innenrevision sowie die Aufsicht des Ministeriums und der Generalstaatsanwaltschaft“, so Präsident Wallmann.

Die Ergebnisse der Prüfung zeigen, wie einfach Korruption entstehen kann: Das Justizministerium und die Generalstaatsanwaltschaft nahmen ihre Fach- und Dienstaufsicht nicht ausreichend wahr. Zudem führte die Generalstaatsanwaltschaft trotz verbindlicher Vorgaben seit 2013 keine Innenrevisionen durch. Dies trug dazu bei, dass über die Jahre hinweg unbeaufsichtigte Vergaben und Abrechnungen von Gutachten im Medizinstrafrecht möglich waren.

Auch in den Staatsanwaltschaften zeigte sich vor Bekanntwerden der Verdachtsfälle eine bedenkliche Situation: Bei der Beauftragung von Sachverständigen war ein Vier-Augen-Prinzip nicht verpflichtend vorgegeben und auch weitgehend nicht vorhanden. Zudem gab es keine nachträglichen Kontrollen durch die Innenrevision. In der Folge konnten Staatsanwälte ohne interne Kontrolle und ungestört von Aufsicht und Revision des Ministeriums Aufträge allein vergeben und abrechnen.

Der Rechnungshof stellte fest, dass die Prozesse nach den Vorfällen vom Sommer 2020 deutlich optimiert wurden. Die Generalstaatsanwaltschaft hat im Juni 2021 die Einhaltung und Dokumentation des Vier-Augen-Prinzips bei der Sachverständigenbeauftragung verbindlich vorgegeben und lässt dessen Einhaltung seither flächendeckend kontrollieren. Damit ist bei der Vergabe das Vier-Augen-Prinzip gesichert und eine wesentliche Grundlage für die Revision geschaffen worden.

Wallmann betont: „Insgesamt kann man sehen, dass sich einiges getan hat, aber es war auch dringend notwendig. Korruption erschüttert das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in den Rechtsstaat und führt zu hohen finanziellen Schäden für das Land. Ministerium und Generalstaatsanwaltschaft sind in der Pflicht, künftig genauer hinzusehen und wirksame Kontrollen durchzuführen. Zudem sollten sie umgehend die besonders korruptionsgefährdeten Arbeitsgebiete identifizieren, um wirksame Präventionsmaßnahmen ergreifen zu können. Wir werden als Rechnungshof im nächsten Jahr nachprüfen, inwieweit unsere Vorschläge zur Innenrevision im Justizministerium aufgegriffen wurden.“

Bemerkungsbeitrag ab S. 94: Eine selbständige Einheit ohne Aufsicht in der Generalstaatsanwaltschaft

Flatrate für den Polizeieinsatz?
Die Polizei erhebt jährlich in 60 bis 100 Fällen Gebühren für „grob fahrlässige Alarmierung oder grob fahrlässige Veranlassung einer Alarmierung“. Darunter fallen z. B. Polizeieinsätze aufgrund von Straßenblockaden durch „Hochzeitskorsos“ oder wegen des Tragens sogenannter „Anscheinswaffen“ in der Öffentlichkeit, wie sie auch bei Musikvideo-Drehs immer häufiger vorkommen.

Hierfür musste der Verursacher bisher eine pauschale Gebühr von 200 Euro zahlen. Dies deckte jedoch nicht die Kosten des Einsatzes. Bei einer Gebührenberechnung nach Zeitaufwand wäre jeweils ein Vielfaches davon fällig geworden. So lag die Bandbreite der tatsächlichen Kosten zwischen dem Doppelten und dem Zwanzigfachen der Festgebühr. Zum Beispiel waren 30 Polizisten im Einsatz, weil jemand in einer U-Bahn mit einer sog. „Soft-Air“-Pistole hantierte. Wäre dieser Einsatz nach Zeitaufwand berechnet worden, wären für den Verursacher nicht 200 Euro, sondern 3.900 Euro fällig gewesen.

Wallmann führt aus: „Natürlich sind Festgebühren oft vorteilhaft, da sie den Verwaltungsaufwand minimieren. Aber gerade bei den grob fahrlässigen Alarmierungen ist es unfair, wenn der Verursacher nur eine relativ niedrige Festgebühr zahlen muss, während der Rest durch den Steuerzahler beglichen wird. Wir sind froh, dass das Innenministerium unsere Anregungen aufgegriffen hat und seit Anfang dieses Jahres die Gebühr nach Zeitaufwand berechnet.“

Bemerkungsbeitrag ab S. 73: Handlungsbedarf bei Gebühren im Polizeibereich

Corona-Soforthilfeprogramm
Mit den Corona-Soforthilfen unterstützte das Land zu Beginn der Pandemie viele kleine Unternehmen und Solo-Selbstständige. Für die Bearbeitung der Anträge setzte das Land insgesamt bis zu 712 Bedienstete aus allen drei Regierungspräsidien und einem Finanzamt ein. Es galt die Vorgabe, das Verfahren möglichst schnell und unbürokratisch abzuwickeln. Folglich beschränkte sich die Antragsbearbeitung der Regierungspräsidien auf eine Plausibilitätsprüfung der Antragsangaben.

Insgesamt wurden in Hessen rund 952 Mio. Euro an die Antragsteller ausgezahlt. Davon wurden rund 720 Mio. Euro aus Bundesmitteln und rund 232 Mio. Euro aus Landesmitteln finanziert. Es gingen knapp 135.000 Anträge elektronisch ein. Von diesen wurden rund 106.000 Anträge bewilligt, 25.000 abgelehnt und 4.000 vom Antragsteller zurückgenommen.

Bei den Regierungspräsidien wurden die meisten Anträge bearbeitet. Von diesen wurden ca. 80 Prozent bewilligt. In einer nachträglichen Stichprobe wurden über 3.500 Fälle nochmal geprüft. Daraufhin wurden in über 15 Prozent der Fälle Gelder zurückgefordert.

Das Finanzamt bearbeitete eine Zufallsstichprobe von ca. 2.300 Anträgen und bekam zusätzlich vom Regierungspräsidium 2.500 Problem- oder Verdachtsfälle zugewiesen. Das Finanzamt prüfte diese Fälle dann inhaltlich mit Hilfe des umfangreichen Datenbestands der Steuerverwaltung. Von den Anträgen der Zufallsstichprobe wurden nur ca. 65 Prozent bewilligt. Bei den Verdachts- und Problemfällen waren es sogar nur rund 38 Prozent.

Wallmann stellt heraus: „Es ist gut, dass das Land schnell und möglichst unbürokratisch helfen wollte. Allerdings konnten die Regierungspräsidien bei der Plausibilitätskontrolle – vor allem mangels Datenzugriff auf Informationen der Steuerverwaltung – nur sehr grobe Fehler erkennen. Entsprechend hoch war die Bewilligungsquote. Die von der Steuerverwaltung anhand ihrer eigenen Daten vorgenommene inhaltliche Prüfung führte zu deutlich mehr Ablehnungen.

Wir haben als Landesbeauftragter für Wirtschaftlichkeit die Corona-Soforthilfe in Hessen mit dem Verfahren in Norwegen verglichen. Dort war die Hilfegewährung durch das Einbeziehen von Wirtschaftsprüfern und den Zugriff auf vernetzte Register weniger fehleranfällig und trotzdem sehr schnell. Teilweise lagen zwischen der Antragstellung und der Auszahlung nur wenige Stunden. Nach unserer Auffassung lassen sich durch vernetzte Register generell die Missbrauchsrisiken sowie die Verfahrenskosten deutlich minimieren, die Bearbeitungszeit verkürzen und der Komfort für Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen spürbar erhöhen. Deshalb sollten künftig auch in Deutschland die staatlichen Register stärker vernetzt werden. Dadurch kann das Land die in der öffentlichen Verwaltung vorhandenen Daten intelligent nutzen. Hierfür sind jetzt die rechtlichen wie technischen Voraussetzungen zu schaffen. Hierbei ist auch der Datenschutz miteinzubeziehen.“

Bemerkungsbeitrag ab S. 115: Corona-Virus-Soforthilfsprogramm Hessen 2020 – Unvorhersehbares schnell gemeistert

Landesmuseum Darmstadt: Kunst in der Lagerhalle
Das Landesmuseum in Darmstadt hat rund ein Drittel aller Kunst- und Kulturobjekte des Landes in Verwahrung. Von 2007 bis 2009 sollte das Landesmuseum saniert und um einen Neubau erweitert werden. Deswegen wurden rund 70 bis 90 Prozent der Objekte ausgelagert. Hierfür wurden zum Teil Industrielagerhallen angemietet. Da die Baumaßnahme nicht wie geplant nach zwei Jahren abgeschlossen werden konnte, musste das Landesmuseum die seit 2007 bestehenden Mietverträge teilweise bis heute verlängern. Bislang betragen die Mietkosten mehr als 13 Mio. Euro.

Verpackung und Lagerung der Objekte waren jedoch nicht in allen Fällen werterhaltend. Deshalb kam es zu Schäden bei den eingelagerten Objekten. Das Landesmuseum geht bei den zoologischen Präparaten sowie bei Kunstobjekten mit Anteilen organischen Materials von zahlreichen Schäden durch Schädlingsbefall aus.

Seit mindestens 2012 sind sechs Kunstobjekte mit einem Gesamtwert von 1,3 Mio. Euro unauffindbar. Anzeige wurde durch das Landesmuseum jedoch erst 2017 erstattet. Das Wissenschaftsministerium ist sogar erst seit 2020 darüber informiert – und zwar durch die Teilkonzernabschlussprüfung. Bei dieser wurde zudem in einer Zufallsstichprobe festgestellt, dass die Existenz von Kunstgegenständen mit einem Bilanzwert von weiteren 7,6 Mio. Euro nicht ausreichend belegt werden konnte.

Wallmann warnt: „Durch die deutlich längere Auslagerung sind Schäden entstanden. Zudem sind Kunstgegenstände nicht auffindbar – es wurde sogar die Polizei und die Staatsanwaltschaft eingeschaltet. Dies ist kein angemessener Umgang mit unseren Kunst- und Kulturgütern. Das Wissenschaftsministerium hätte frühzeitig für eine sachgerechte Lagerung während der Sanierung sorgen und bei den aufgetretenen Verzögerungen schnell reagieren müssen. Nach 15 Jahren können wir nur hoffen, dass ein Teil der verschwundenen Objekte beim Aufräumen vielleicht doch noch „gefunden“ wird und dass die Schäden reparabel sind! Es besteht dringender Handlungsbedarf, damit das historische Erbe bewahrt und weitere Schäden von Kunst und Kultur abgewendet werden können.“

Bemerkungsbeitrag ab S. 175: Landesmuseum Darmstadt: Wo lagert was? – Ein Provisorium verschlingt Millionen

Digitalisierung und Breitbandausbau optimierungsfähig
Wir sind weder beim Onlinezugangsgesetz (OZG) noch beim Breitbandausbau da, wo wir aktuell sein sollten. Das OZG fordert, bis Ende 2022 von Bund, Ländern und Kommunen einen digitalen Zugang zu allen Verwaltungsleistungen zu schaffen. Wallmann sieht jedoch noch Handlungsbedarf: „Aktuell sind von den rund 400 vom Land zu erbringenden OZG-Leistungen nur rund zwei Drittel tatsächlich verfügbar. Und selbst bei diesen kann in vielen Fällen noch nicht die Beantragung der Leistung vollständig online abgewickelt werden. Beispielsweise müssen oft noch händische Unterschriften geleistet oder Anlagen in Papier nachgereicht werden. Die Zielsetzung des OZG wird nicht fristgerecht erreicht werden – weder vom Bund, noch vom Land, noch von den Kommunen.“

Dies hat mehrere Gründe: Zum einen war die zeitliche Vorgabe des OZG für ein sehr komplexes Gesamtprojekt, das alle staatlichen und kommunalen Ebenen betrifft, sehr ambitioniert. Zum anderen mangelt es – vor allem auf kommunaler Ebene – an ausreichenden personellen Kapazitäten und damit an Umsetzungs-Know-how. Letztlich kommen noch langwierige Kommunikationswege sowie die Aufteilung der strategischen und operativen Steuerung auf den Geschäftsbereich der Ministerin für Digitale Strategie und Entwicklung sowie das Innenressort hinzu. Um die OZG-Leistungen nutzen zu können, ist schnelles Internet eine Grundvoraussetzung. Der Breitbandausbau soll nach Vorgabe der Europäischen Union durch den Markt erfolgen. In Regionen, in denen Anbieter mangels Rentabilität auf den Ausbau verzichten, soll das Land durch Fördermaßnahmen den Ausbau vorantreiben. Bis 2021 sollten vor allem unterversorgte Gebiete mit einer Übertragungsgeschwindigkeit von unter 30 Mbit/s (sog. „weiße Flecken“) gefördert werden. Dies setzt allerdings voraus, dass die Kommunen die Initiative ergreifen und einen Antrag stellen. 2017 bis 2020 hat das Land hierfür 225 Mio. Euro bereitgestellt, davon wurden 67,7 Mio. Euro bewilligt. Trotzdem waren Ende 2020 insgesamt noch 2,4 Prozent der Haushalte nicht adäquat versorgt. Im ländlichen Bereich waren es sogar 11,2 Prozent der Haushalte.

Wallmann empfiehlt: „Die digitale Infrastruktur ist ein wesentliches Element der Daseinsvorsorge. Das Land sollte die Beseitigung weißer Flecken weiterverfolgen – vor allem im ländlichen Raum, wo es bisher noch nicht ausreichend gelungen ist. Es sollte deshalb auf die verantwortlichen Kommunen zugehen und mit ihnen detaillierte Lösungen erarbeiten.

Daneben muss es primäres Ziel bei der Digitalisierung sein, dass Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen beim Umgang mit der Verwaltung entlastet werden. Im Vordergrund sollte die Zufriedenheit der Nutzer stehen. Damit dies gelingen kann, sollten bereits vorhandene Daten genutzt und nicht immer wieder aufs Neue erhoben werden. Dies würde die Akzeptanz der Verwaltungsdigitalisierung – und der öffentlichen Verwaltung insgesamt – deutlich erhöhen.“

Bemerkungsbeitrag ab S. 67: OZG-Umsetzung: Großprojekt nicht im Zeitplan
Bemerkungsbeitrag ab S. 62: Steuerung des Breitbandausbaus

IT-Sicherheit in unsicheren Zeiten
Der aktuelle Krieg in Europa ist auch ein digitaler Krieg. Nicht nur das verdeutlicht, wie wichtig IT-Sicherheit im weitesten Sinne für uns alle ist. Unsere Prüfung zeigte Mängel im Justizbereich auf. Obwohl sich in den letzten Jahren Sicherheitsvorfälle ereigneten – wie Ausfälle der Informationstechnik in Gerichten über mehrere Tage – verfügte die Justiz über kein einheitliches und dokumentiertes Sicherheitsvorfallmanagement. Hinzu kamen Sicherheitsmängel in den Serverräumen. Zudem waren die Informationssicherheitsbeauftragten über ihre Aufgaben weitgehend nicht hinreichend informiert und ausgebildet. Der Rechnungshof rät, systematische Möglichkeiten zur Qualifizierung und Fortbildung flächendeckend anzubieten.

Wallmann moniert: „Bei unseren Prüfungen der IT-Sicherheit stellen wir über Jahre hinweg immer wieder dieselben Mängel fest: ungesicherte Serverräume, die teilweise zusätzlich als Lager dienen, fehlende Notfallkonzepte, ungesicherte Schnittstellen etc. Ein großes Problem für alle Behörden – auch den Hessischen Rechnungshof – stellt jedoch der aktuell gravierende Fachkräftemangel dar. Hier sind veränderte Ausbildung und Fortbildung und andere Recruiting-Strategien notwendig.“

Bemerkungsbeitrag ab S. 102: Hacker machen auch vor Gerichten und Staatsanwaltschaften keinen Halt

Was ist zu tun?
Wallmann fasst zusammen: „Wir haben in diesem Jahr insbesondere festgestellt, dass es an wirksamer Aufsicht durch die Ministerien fehlt. Dies gilt beispielsweise für den Justizbereich oder für Kunst und Kultur. In der Folge erhöhen sich Korruptionsrisiken oder es entstehen finanzielle Nachteile für das Land und sein Vermögen. Hier müssen die Ministerien ihre Aufgaben aktiver wahrnehmen. Zugleich sind wir als Land insgesamt gefordert, die Digitalisierung der Verwaltung voranzutreiben und angemessene digitale Infrastruktur für Bürgerinnen, Bürger und Unternehmen bereitzustellen. Nur so ist digitale Teilhabe für alle möglich. Dies setzt jedoch voraus, dass wir unsere Normen digitaltauglich machen und in Land und Kommunen die notwendige Digitalisierungskompetenz weiter aufbauen.“

Quelle: Hessischer Rechnungshof


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