Regierungspräsidium Darmstadt rät vom unüberlegten Tierkauf als Weihnachtsgeschenk ab

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Schildkröte, Papagei oder Chamäleon: Die Artenschützer des Regierungspräsidiums (RP) Darmstadt appellieren, sich artgeschützte Tiere nur dann anzuschaffen, wenn eine artgerechte Haltung gewährleistet ist – und man sich der Verantwortung bewusst ist. Von spontanen Käufen – aus aktuellem Anlass speziell als Weihnachtsgeschenk – raten sie ab.

Zwar wünschen sich viele Kinder ein eigenes Haustier und vor allem im Internet sind vermehrt Verkaufsanzeigen zu finden. Doch Tiere zu halten heißt auch, Verantwortung für ein anderes Lebewesen zu übernehmen. Neben Hunden, Katzen und Kaninchen wünschen sich Kinder häufig auch Schildkröten, Papageie, Chamäleons oder Schlangen. Spontane und unüberlegte Käufe bereiten oft nur kurze Freude an dem neuen Haustier. Schlimmstenfalls werden Tiere wenig später aus Verzweiflung oder Überforderung weggegeben – oder noch schlimmer ausgesetzt. Dabei sollte man auch die Energiepreise im Blick haben, denn viele dieser exotischen Tiere sind wegen ihrer Herkunft auf bestimmte, meist höhere Temperaturen angewiesen, die nur mit spezieller Ausstattung erreicht werden können. Hinzu kommt, dass einige Arten wie Schildkröten sehr alt werden können, sodass man für viele Jahre beziehungsweise Jahrzehnte die Verantwortung für das Tier hat.

Zudem weisen die Experten auf die Meldepflicht artgeschützter Tiere hin. Schließlich stehen diese Tiere wie viele weitere Wirbeltiere unter Artenschutz und müssen daher beim Regierungspräsidium Darmstadt an- und abgemeldet werden. Dies geht unter anderem aus dem Bundesnaturschutzgesetz und der Bundesartenschutzverordnung hervor. So kann der Handel mit artgeschützten Tieren überwacht und die legale Herkunft der Tiere aus Zucht oder rechtmäßiger Einfuhr geprüft werden. Die artgerechte Haltung wird von den Veterinärbehörden geprüft, mit denen das Artenschutzdezernat des Regierungspräsidiums zusammenarbeitet. Wissen müssen Interessierte auch, dass die Haltung gefährlicher Tiere – darunter einige Schlangen, Spinnen, Krokodile, Skorpione und Großkatzen – in Hessen verboten ist.

Wichtige Fragen:

Die Entscheidung für ein Haustier ist weitreichend. Dieser Verantwortung sollte man sich bewusst sein. Daher gilt:

  • Können Sie sich ein Tier zeitlich, räumlich und finanziell leisten?
  • Reden Sie mit Ihren Kindern, wenn sich diese ein Tier wünschen. Lassen Sie sich Zeit bei der Entscheidung, ein Tier zu kaufen.
  • Informieren Sie sich über das gewünschte Tier:
    Handelt es sich um ein gefährliches oder geschütztes Tier?
    Die Haltung gefährlicher Tiere ist in Hessen verboten.
  • Viele geschützte Tiere dürfen nur mit den entsprechenden EU-Bescheinigungen gehandelt werden, teilweise muss die Dokumentation auch selbstständig fortgeführt werden.
    Gehen Sie am besten zum seriösen Zoohandel oder zu seriösen Züchterinnen und Züchtern: Dort erhalten Sie neben den erforderlichen Papieren auch Informationen zur Haltung, den möglichen Folgekosten, zur Nahrung oder notwendigen Tierarztbesuchen.
  • Wenn Ihnen beim Kauf die amtliche Bescheinigung nicht automatisch ausgehändigt wird, lassen Sie sich nicht auf späteres Nachreichen ein.
  • Von Käufen im Internet, ohne persönliche Übergabe des Tieres und der Papiere, wird dringend abgeraten!

Hintergrund:

In Hessen sind die Regierungspräsidien als Obere Naturschutzbehörden für die Umsetzung und Kontrolle des Artenschutzes zuständig. Zur Überwachung privater Halterinnen und Halter sowie gewerblicher Akteure werden verschiedene Kontrollinstrumente eingesetzt: Nachweispflicht, Meldepflicht, Kennzeichnungspflicht, Buchführungspflicht, Bescheinigungspflicht zur Vermarktung.

Natur- und Artenschutz

Quelle: Regierungspräsidium Darmstadt


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