Ein schönes Wochenende steht vor der Tür, die hessischen Osterferien beginnen und viele Menschen werden sich fragen, was sie in Zeiten von Corona noch unternehmen können. Das schöne Wetter wird viele ins Freie locken und Bürgerinnen und Bürger werden die Möglichkeit eines Spaziergangs oder einer sportlichen Betätigung nutzen. Klar stehen bei der Auswahl auch Ausflugsziele im Odenwald, an der Bergstraße, in den Landkreisen Groß-Gerau und Darmstadt-Dieburg sowie in der Wissenschaftsstadt Darmstadt auch auf der Liste.
Trotz der frühlingshaften Temperaturen und des guten Wetters ist es derzeit aber verboten, sich längerfristig in Parkanlagen für ein Picknick oder zum Sonnen niederzulassen. Gegen einen Spaziergang mit der Familie, Radfahren oder Joggen in gebührendem Abstand zueinander, haben die Beamtinnen und Beamten dagegen nichts einzuwenden.
Die Polizei und die Mitarbeiter der Ordnungsämter werden verstärkt auf die Einhaltung der Regeln achten und konsequent auf Verstöße reagieren. Die Ordnungshüter hoffen aber nach wie vor auf das Verständnis der Bürgerinnen und Bürger und würden sich freuen, wenn es keinen Anlass zu Ermahnungen oder weiteren polizeilichen Maßnahmen geben würde. Die Polizei steht zudem in engem Austausch mit den Kommunen, um beispielsweise Parkplätze beliebter Ausflugsziele, wie in Naherholungsgebieten oder im Bereich von Parkanlagen, für den Verkehr zu sperren. Dies betrifft unter anderem folgende Örtlichkeiten:
- Kornsand (Treburg) im Bereich der Fähre
- Landungsplatz (Rüsselsheim)
- Parkplatz am Marbachstausee (Erbach)
- Parkplatz Krähberg (Oberzent)
- Gumpener Kreuz
- Erlensee (Bickenbach)
Weitere Bereiche werden durch die Kommunen gesperrt oder im Rahmen des Dienstes überprüft.
Die Polizei Hessen appelliert noch einmal eindringlich an alle: Die Ausbreitung des Coronavirus muss, so gut es geht, reduziert werden! Auch den Beamtinnen und Beamten ist bewusst, dass einem insbesondere bei tollem Wetter zu Hause die Decke auf den Kopf fällt. Es ist auch in Ordnung mit seinem Lebenspartner und dem Personenkreis, der im selben Hausstand lebt, spazieren zu gehen oder im Freien Sport zu treiben. Wichtig ist es aber unbedingt den Mindestabstand von 1,50 Meter zu anderen Menschen einzuhalten. Es geht in dieser Zeit nicht nur darum, die eigene Gesundheit, sondern insbesondere auch die der Risikogruppen zu schützen.
Nur wenn sich alle Menschen an die Vorschriften halten und diese Ziele erreicht wurden, können noch intensivere Maßnahmen verhindert werden. Jeder ist verantwortlich und muss somit seinen Beitrag leisten. Trotz des guten Wetters sollten alle weiterhin hauptsächlich zu Hause bleiben. Auch wenn es schwerfällt, muss sich jeder Einzelne unbedingt an die Verordnung der Hessischen Landesregierung zur Eindämmung des Coronavirus halten.
Quelle: Polizeipräsidium Südhessen