Magistrat der Wissenschaftsstadt Darmstadt beschließt Neuaufstellung der Kulturarbeit der Centralstation

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Centralstation DarmstadtDer Magistrat der Wissenschaftsstadt Darmstadt hat in seiner Sitzung am Mittwoch (22.01.14) wichtige Entscheidungen zur Zukunft der Darmstädter Centralstation getroffen. Danach soll die Wissenschafts- und Kongresszentrum Darmstadt GmbH & Co. KG rückwirkend zum 01. Januar  2014 eine Kulturgesellschaft in der Rechtsform einer GmbH gründen, deren Unternehmensgegenstand darauf ausgerichtet ist, das Kulturprogramm der Centralstation Kulturgesellschaft mbH durchzuführen. Das Stammkapital der Gesellschaft soll 25.000 Euro betragen, alleiniger Gesellschafter soll die Wissenschafts- und Kongresszentrum Darmstadt GmbH & Co. KG sein: Die Wissenschaftsstadt Darmstadt wird damit zu 100 Prozent mittelbarer Anteilseigner. An der Vorgängergesellschaft war die Wissenschaftsstadt Darmstadt nicht beteiligt. An der intensiven Vorarbeit zu der jetzt getroffenen Entscheidung waren neben dem Oberbürgermeister und Beteiligungsdezernenten Jochen Partsch der Stadtkämmerer, der Vorstand der HEAG und die Stadtwirtschaftskoordination beteiligt. „Anlass für die Gesellschaftsgründung und die Aufgabenübertragung ist der erhebliche Zuschussbedarf der Centralstation. Vor diesem Hintergrund haben wir Möglichkeiten geprüft, die bisherige Kulturarbeit in gleichem Umfang, aber kostenoptimierter durchzuführen und so zusätzlichen Zuschussbedarfs zu verhindern. Ziel war es, die Centralstation mit ihren vielfältigen Aufgaben künftig kostenverlässlich und mit einer transparenten Berichterstattung zugunsten der Wissenschaftsstadt Darmstadt fortzuführen. Die Centralstation bleibt damit ein Ort der Kultur und der bürgerschaftlichen Begegnung“, erläutert Oberbürgermeister und Kulturdezernent Jochen Partsch.

Geschäftsführer der neuen Gesellschaft mit dem Namen „Centralstation Veranstaltungsgesellschaft mbH“ werden der Geschäftsführer der Wissenschafts- und Kongresszentrum Darmstadt Verwaltungs-GmbH, Lars Wöhler, und ein weiterer noch zu bestimmender Geschäftsführer. Das Erfordernis eines weiteren Geschäftsführers ergibt sich aus steuerrechtlichen Vorgaben und dem Darmstädter Beteiligungskodex. Die Vorgängergesellschaft muss den Namen „Centralstation“ in ihrer Firmenbezeichnung aufgeben. Die Geschäftsführer der Vorgängergesellschaft werden in die neue Gesellschaft nicht übernommen. Durch die Einrichtung eines 7-köpfigen, von der Stadt besetzten Aufsichtsrates, darunter der Oberbürgermeister und der Stadtkämmerer als geborene Mitglieder sowie einem Vorstandsmitglied der HEAG (Beteiligungsmanagement) wird der angemessene Einfluss der Stadt sichergestellt. Das neue Unternehmen unterliegt dem Beteiligungscontrolling und Risikomanagementprozess des Beteiligungsmanagements. Die Regeln des Darmstädter Beteiligungskodex sind einzuhalten. Nach der Zustimmung der Stadtverordnetenversammlung zur Gesellschaftsgründung kann die Übernahme der Kulturarbeit in die neue Gesellschaft eingeleitet werden, eine Umsetzung ist frühestens zum 1.April 2014 möglich.

Oberbürgermeister Jochen Partsch erwartet von der neuen Gesellschaft unter dem Dach der Stadtwirtschaft zentrale Vorteile: „Aus der Eingliederung der Gesellschaft in den Stadtkonzern ergeben sich erhebliche Synergien, insbesondere dadurch, dass der Geschäftsführer des Wissenschafts- und Kongresszentrums als gleichzeitiger Geschäftsführer der neuen Gesellschaft die Vermarktung und Vermietung der Centralstation optimal steuern kann. Damit lassen sich wirtschaftliche Vorteile sowohl für die Wissenschafts- und Kongresszentrum Darmstadt GmbH & Co. KG als auch für die Centralstation Verwaltungs Gesellschaft mbH erzielen“.

Im Gegensatz zur Vorgängergesellschaft wird die neue Gesellschaft keine gastronomischen Leistungen erbringen. Der Betrieb des Restaurants und des Cafés sowie die Bewirtung bei Veranstaltungen soll weiterhin von der Vorgängergesellschaft durchgeführt werden. Die Überlassung der Räumlichkeiten zu diesem Zweck wird in einem Pachtvertrag zwischen der neuen Centralstation Veranstaltungs GmbH und der Vorgängergesellschaft geregelt werden; hier wird auch ein Umsatzpachtzins festgelegt. Das Integrationsprojekt in der Gastronomie mit der Nieder-Ramstädter Diakonie wird fortgeführt.

Quelle: Pressestelle der Wissenschaftsstadt Darmstadt


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