EU beruft h_da-Professor in Chemie-Agentur

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Hochschule DarmstadtProf. Dr. Martin Führ von der Hochschule Darmstadt (h_da) wurde kürzlich durch die Europäische Kommission in den Verwaltungsrat der Europäischen Agentur für chemische Stoffe (ECHA) mit Sitz in Helsinki berufen. Die ECHA ist zuständig für die Umsetzung der „REACh“-Verordnung, die die Risiken chemischer Stoffe transparenter machen soll. Der 36-köpfige Verwaltungsrat ist das höchste Entscheidungsgremium der ECHA. Das Organ entscheidet unter anderem über das Arbeitsprogramm, den Haushalt, die internen Verfahren und die Ausschussmitglieder der Agentur. „Ich möchte helfen, Transparenz herzustellen, welche Produkte sicher sind und welche nicht. Dafür brauchen wir praxistaugliche Kriterien und gut begründete Entscheidungen der ECHA. Und in den wissenschaftlichen Ausschüssen dürfen nicht nur Vertreter aus Industrielabors sitzen“, sagt der Rechtsprofessor vom Fachbereich Gesellschaftswissenschaften und Soziale Arbeit.

Die Ernennung von Führ durch die Europäische Kommission erfolgte auf Vorschlag der Nichtregierungsorganisationen aus den Bereichen Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz. Martin Führ ist der einzige Hochschullehrer im Verwaltungsrat. Seine Expertise beruht auf Forschungsvorhaben, die er unter anderem für das Umweltbundesamt, das Bundeswirtschaftsministerium sowie das Deutsche Institut für Normung (DIN) durchführt. Führ ist Mitglied der Sonderforschungsgruppe Institutionenanalyse (sofia) an der h_da.

Hintergrund
Um die Transparenz von Risiken chemischer Stoffe zu erhöhen, erließ die Europäische Union 2007 die Verordnung „REACh“, die seit Mitte vergangenen Jahres in allen EU-Staaten gilt. „REACh“ steht für die englischen Anfangsbuchstaben der Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung von Chemikalien. REACh setzt auf die Eigen-Verantwortung der Industrie: Nicht mehr die Behörden müssen prüfen, ob die über 30.000 bereits auf dem Markt befindlichen Stoffe gefährlich sind. Ab sofort müssen die Unternehmen nachweisen, „dass sie Stoffe herstellen, in Verkehr bringen und verwenden, die die menschliche Gesundheit oder die Umwelt nicht nachteilig beeinflussen“ (Art. 1 REACh). Bis 2018 sind über Registrierungen die Risiken aller in der EU gehandelten Stoffe transparent zu machen. „Schon jetzt aber haben Verbraucher das Recht, vom Händler zu erfahren, ob in der angebotenen Gummiente oder im Fernseher bestimmte Weichmacher und Flammschutzmittel enthalten sind“, erläutert Martin Führ. „Es ist zu hoffen, dass der Markt auf die neuen Rahmenbedingungen reagiert und Produkte mit risikobehafteten Inhaltsstoffen gegen solche mit unbedenklicher Zusammensetzung ausgetauscht werden.“

Quelle: Hochschule Darmstadt


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