Förderfähigkeit des Projekts Lichtwiesenbahn erneut bestätigt

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Der Magistrat der Wissenschaftsstadt Darmstadt hat in seiner Sitzung vom 17. Mai 2023 den Erläuterungsbericht zum Projekt Lichtwiesenbahn, deren Inbetriebnahme am 25. April 2022 zur Verbesserung der ÖPNV-Anbindung des Campus Lichtwiese der TU erfolgte, zur Kenntnis genommen. Auf Grund gestiegener Bau- und Investitionskosten musste für das Vorhaben erneut die Förderfähigkeit nachgewiesen werden, die nun bestätigt wurde. Der Bericht wird nun an die Fachausschüsse und die Stadtverordnetenversammlung weitergeleitet und ist dann auch für die Öffentlichkeit im Parlamentsinformationssystem einsehbar.

„Die wiederholte Untersuchung der Förderfähigkeit der Lichtwiesenbahn mag ein Verwaltungsakt sein. Das stimmt. Das Ergebnis ist jedoch weit mehr. Es bestätigt aufs Neue, dass die Schaffung von ökologischer Schieneninfrastruktur, also der Ausbau des Straßenbahnnetzes, ein unverzichtbarer Schritt auf dem Weg zu besserer, komfortablerer und klimafreundlicherer Mobilität für alle in Stadt und Region ist – genauso wie aufs Neue bestätigt wird, dass die Entscheidung von Magistrat und Stadtverordnetenversammlung, die Lichtwiesenbahn in enger Zusammenarbeit mit der TU Darmstadt auf den Weg zu bringen, vollkommen richtig war“, betont Verkehrsdezernent Michael Kolmer.

Das Hessische Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen und Hessen Mobil legten fest, dass für die Untersuchung das aktualisierte Verfahren der standardisierten Bewertung 2016+ anzuwenden ist. Ergebnis: Für die Anbindung der Lichtwiese mit der Straßenbahnlinie 2 wird ein Nutzen-Kosten-Verhältnis von 1,16 erreicht. Damit wurde die Förderfähigkeit des Projektes durch den Fördergeber erneut bestätigt.

Bereits mit einer im Jahr 2016 erstellten Nutzen-Kosten-Betrachtung wurde die Förderwürdigkeit des Baus der Lichtwiesenbahn nachgewiesen. Im Jahr 2018 musste jedoch eine Aktualisierung der Kostenberechnung der Bauneben- und Baukosten durchgeführt werden. Anlass dafür war, neben der Unterbrechung des Projekts, die konjunkturelle Entwicklung in der Baubranche und Planungsanpassungen im Zuge des Planfeststellungsverfahrens zur Verlegung unterirdischer Ver- und Entsorgungsleitungen, insbesondere Elektroleitungen.

Hintergrund Die „Standardisierte Bewertung von Verkehrswegeinvestitionen des öffentlichen Personennahverkehrs“ ist ein Verfahren zur gesamtwirtschaftlichen Nutzen-Kosten-Untersuchung von Projekten im Öffentlichen Personennahverkehr. Sie dient dem Bundesministerium für Verkehr und den Verkehrsministerien der Länder als einheitliche Entscheidungsgrundlage für den Einsatz öffentlicher Investitionsmittel nach dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz für Investitionsvorhaben bzw. dem Gesetz zur Entflechtung von Gemeinschaftsaufgaben und Finanzhilfen (Entflechtungsgesetz).

Bild: HEAG mobilo
Quelle: Pressestelle der Wissenschaftsstadt Darmstadt


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