Anspruch auf amtliche Informationen: Magistrat der Wissenschaftsstadt Darmstadt beschließt Erlass einer kommunalen Informationsfreiheitssatzung

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Der Magistrat der Wissenschaftsstadt Darmstadt hat in seiner Sitzung vom 24. November 2021 den Erlass einer kommunalen Informationsfreiheitssatzung für die Wissenschaftsstadt Darmstadt beschlossen. Am 14. Dezember 2021 soll dann die Stadtverordnetenversammlung darüber entscheiden. Durch die Informationsfreiheitssatzung hat, im durch das Hessische Datenschutz und Freiheitsgesetz vorgegebenen Rahmen, jede natürliche oder juristische Person gegenüber der Stadt als informationspflichtige Stelle Anspruch auf amtliche Informationen, soweit diese den Wirkungskreis der Stadt betreffen.

„Mit dem Erlass der entsprechenden Satzung werden den Bürgerinnen und Bürgern unserer Stadt über die bereits bestehende Bürgerbeteiligung und zahlreiche andere Beteiligungsmöglichkeiten hinaus weitere Chancen eröffnet, bessere Kenntnis über das Handeln der Verwaltung im Allgemeinen oder bestimmte Projekte im Besonderen zu erlangen“, erklärt Oberbürgermeister Partsch. „Die zu erwartende Satzung ist damit ein weiterer und wichtiger Schritt zu einer noch bürgernäheren und transparenteren Verwaltung.“

Im Vorgriff auf den Beschluss der Stadtverordnetenversammlung werden bereits die erforderlichen Prozessabläufe geschaffen, die nach Inkrafttreten der Satzung eine effektive Bearbeitung der erwarteten Anfragen ermöglichen sollen. So  ist beispielsweise beabsichtigt, interessierten Bürgerinnen und Bürgern über das Internet Formulare zur Verfügung zu stellen, die eine zielführende Fragestellung erleichtern. Die  Koordination der Anfragen wird von einer besonderen Stelle im Büro des/der Bürgerbeauftragten vorgenommen.

„Dadurch wird sichergestellt, dass eingehende Anfragen zügig die für die jeweilige Auskunft zuständigen  Ämter und Verwaltungsstellen erreichen, und eine fristgerechte Bearbeitung der Anfragen möglich ist. Über den Internetauftritt der Stadt wird gewährleistet, dass das Verfahren für alle Interessierten leicht zugänglich ist“, so Partsch weiter.

Während Anfragen, deren Beantwortung geringen Aufwand verursacht, kostenfrei sind, sollen sich die Kosten der übrigen Anfragen nach der eigens dafür zu ändernden Verwaltungskostensatzung richten. Die Kosten sind dabei so gestaltet, dass sie nicht von den Anfragen abhalten.

Nach dem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung soll eine entsprechende Satzung am 1. April 2022 in Kraft treten.

Quelle: Pressestelle der Wissenschaftsstadt Darmstadt


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