Der Magistrat hat am Mittwoch (02.09.15) den Entwurf des zweiten Lärmaktionsplans, Teilplan Straße, für die Wissenschaftsstadt Darmstadt beschlossen. Im Zuge der Umsetzung des künftigen Lärmaktionsplanes ist auch die Einführung einer Tempo-30-Regelung nachts von 22 Uhr bis 6 Uhr in der Frankfurter Straße zwischen Willy-Brandt-Platz und der Kreuzung Rhönring / Kasinostraße geplant. „Nach der erfolgreichen Umsetzung von Tempo 30 nachts in der Heinrichstraße als Maßnahme der ersten Stufe des Lärmaktionsplans wurden mehrere Straßenabschnitte in Darmstadt auf das Vorliegen der Voraussetzungen für eine Tempo-30-Regelung in der Nacht überprüft. Aufgrund der zahlreichen Beschwerden der Anwohnerinnen und Anwohner und der starken Belastung haben wir folgende Teilstücke vorgeschlagen“, so Darmstadts Umwelt- und Verkehrsdezernentin Cornelia Zuschke. „Die Frankfurter Straße ist im Bereich Willy-Brandt-Platz bis Pallaswiesenstraße mit durchschnittlich 12.000 Fahrzeugen belastet, und die Strecke von der Pallaswiesenstraße bis zum Rhönring ist mit rund 9.250 Fahrzeugen eine sehr stark befahrene Straße in unserer Stadt. Zudem verkehren dort die Straßenbahnlinien 4, 5, 6, 7 und 8 mit etwa 543 Zügen in 24 Stunden. Zwischen Willy-Brandt-Platz und Pallaswiesenstraße fahren darüber hinaus die Busregionallinien 5515/16 und der Nachtbus 751. Tempo 30 in der Nacht ist momentan die einzige Möglichkeit, um für die Anwohner beider Straßenzüge eine deutliche Lärmreduktion zu erreichen“, so Zuschke weiter.
Nach den Vorgaben der “Lärmschutzrichtlinien Straßenverkehr“ wurden Berechnungen des mittleren Beurteilungspegels durchgeführt. Dafür wurden acht Gebäude ausgewählt und die Fassadenpegel berechnet. Ausschlaggebend für straßenverkehrsrechtliche Lärmschutzmaßnahmen sind in allgemeinen Wohngebieten ein so genannter Mittlungspegel von mindestens 60 Dezibel zwischen 22 Uhr und 6 Uhr nachts und eine Pegelminderung durch die vorgesehene Maßnahme um mindestens 2,1 Dezibel: Dieser Mittlungspegel wird in der Frankfurter Straße überschritten. Eine Geschwindigkeitsreduzierung würde eine Lärmreduktion von rund 3 Dezibel erreichen, sodass eine straßenverkehrsrechtliche Maßnahme zur Lärmminderung festgesetzt werden kann und genehmigungsfähig ist.
Weitere Maßnahmen im Lärmaktionsplan für Darmstadt sind mehrere Straßensanierungsmaßnahmen, die Verbesserung von Gleisanlagen durch die Heag mobilo, die Untersuchung und Einführung einer regelbasierten Versatzzeitenoptimierung der Ampelsteuerung auf den parallelen Streckenabschnitten Kasinostraße / Neckarstraße / Heidelberger Straße und Dolivostraße / Steubenplatz / Hindenburgstraße zwischen der Julius-Reiber-Straße im Norden und der Hügelstraße im Süden. Hinzu kommt die Ausweitung der LKW-Durchfahrtsverbotszone auf fast alle LKW über 3,5 Tonnen mit Ausnahme von Be- und Entlader in der Darmstädter Innenstadt, die in der Fortschreibung des Luftreinhalteplanes für Darmstadt verbindlich festgesetzt werden soll. Alleine hierdurch wird eine Reduktion der LKW-Durchfahrten um etwa 37 Prozent erwartet.
Nach Paragraf 47 d des Bundes-Immissionsschutzgesetzes sind Lärmaktionspläne in der Umgebung von Hauptverkehrsstraßen mit mehr als 8.200 Kraftfahrzeugen pro Tag sowie in den Großstädten Darmstadt, Frankfurt/Main, Offenbach und Wiesbaden für alle Durchgangsstraßen mit mehr als 3000 Kraftfahrzeugen pro Tag festzulegen. Zuständige Behörde für die Aufstellung des Lärmaktionsplans ist das Regierungspräsidium Darmstadt.
Quelle: Pressestelle der Wissenschaftsstadt Darmstadt