Wissenschaftsstadt Darmstadt führt Parkraumbewirtschaftung im Gebiet Woogsviertel ein

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ParkenDie Wissenschaftsstadt Darmstadt wird ab dem 1. April 2022 die Parkraumbewirtschaftung im Woogsviertel einführen und verteilt dafür in den kommenden Tagen einen Informationsflyer an die Haushalte im Woogsviertel, um die Bewohnerinnen und Bewohner über alles Wesentliche zu informieren. Der Flyer kann auch auf der Homepage der Stadt Darmstadt aufgerufen werden.

„In der Vergangenheit haben Magistrat und Stadtverordnetenversammlung der Wissenschaftsstadt Darmstadt zahlreiche Beschlüsse zum Thema Parkraummanagement / Parkraumbewirtschaftung gefasst und Zielvorgaben zum ruhenden Verkehr festgelegt. Dazu gehört neben der Ausweitung der Parkraumbewirtschaftung im citynahen Umfeld auch der Abbau von nicht regelgerechtem Gehwegparken. Das Woogsviertel ist ein dicht bebautes Wohngebiet, mit hoher Einwohnendendichte und die dort gängige Parkpraxis findet meist auf Kosten von Kindern, mobilitätseingeschränkten Personen oder der zu Fuß gehenden Bevölkerung, auf dem Gehweg statt. Hier möchten und müssen wir mit der Einführung gegensteuern“, erklärt Mobilitätsdezernent Michael Kolmer.

Die neue Parkzone ‚WO‘ umfasst die Straßen innerhalb des Gebiets südlich der Landgraf-Georg-Straße (Abschnitt zwischen Teichhausstraße und Beckstraße) / Heinrich-Fuhr-Straße, östlich der Teichhausstraße/ Nieder-Ramstädter Straße (bis Heinrichstraße), nördlich der Heinrichstraße und westlich der Gundolfstraße / des Breslauer Platzes. Die Parkgebühren betragen nach der Parkgebührenordnung (Gebührenzone II) 75 Cent pro 30 Minuten. Die Bewirtschaftungszeiten werden aufgrund der fußläufigen Nähe zur Innenstadt von montags bis samstags von 8 bis 22 Uhr mit einer Höchstparkdauer von zwei Stunden vorgesehen.

Anwohnende der Parkzone ‚WO‘ können bereits ab 16. März 2022 einen Parkausweis für ihr Fahrzeug beantragen. Die einfachste Möglichkeit ist es, den Parkausweis online unter https://www.darmstadt.de/rathaus/online-dienste zu beantragen. Auf dem Flyer wird zudem ein QR-Code zur Verfügung gestellt, über den die Seite zur Antragstellung aufgerufen werden kann. Der Parkausweis kann beantragt werden unter der Vorlage folgender Dokumente: Fahrzeugschein, Personalausweis oder Reisepass, bei Personen, die nicht gleichzeitig Halter/in des Fahrzeuges sind, wird eine schriftliche Erklärung der Halterin / des Halters über die dauerhafte Nutzung des Fahrzeuges erforderlich, bei Firmenfahrzeugen muss der private Gebrauch schriftlich von der Firma bestätigt werden. Für die Erteilung eines Parkausweises, wird eine jährliche Gebühr in Höhe von zurzeit 120 Euro erhoben. Anwohnende sind durch den Erwerb eines Parkausweises von dem Entrichten der Parkgebühren am Parkscheinautomat und von der Höchstparkdauer befreit.

Anwohnende können zudem für ihren Besuch sogenannte Besucherkarten erwerben. Ein Bogen enthält neun Tageskarten und eine Wochenkarte. Die Besuchenden sind damit ebenfalls von der Entrichtung der Parkgebühren und von der Höchstparkdauer befreit. Besucherkarten können unter meldeamt [at] darmstadt [dot] de mit Namen und Adresse geordert werden. Die Verwaltungsgebühr für einen Bogen beträgt zurzeit 20 Euro. Besucherkarten können unabhängig vom Fahrzeugbesitz oder Besitz eines Parkausweises erworben werden.

„In einem ersten Schritt, wird das Parken im öffentlichen Raum kostenpflichtig und zeitlich begrenzt, um den Parkdruck und den Parksuchverkehr zu verringern. Die Parkscheinautomaten werden in den nächsten Wochen aufgestellt und eingerichtet. Mit der Einführung der Parkraumbewirtschaftung geht zunächst keine Neuordnung des Parkraums einher, so dass sich an den ‚Regeln‘, wie geparkt werden darf, zunächst nichts ändert. Eine Stellplatzneuordnung in kritischen Straßenabschnitten wird aber sukzessive erfolgen“, so Kolmer weiter. Grundsätzlich gelte aber natürlich die Straßenverkehrsordnung, worin festgelegt sei, wie ein regelkonformes Parkverhalten aussieht. Unter anderem müssten Kreuzungsbereiche freigelassen werden und jeder Autofahrer müsse dafür Sorge tragen, dass sein / ihr abgestellter Pkw die Fahrbahn nicht so verenge, dass der Verkehrsfluss oder die Durchfahrt von Bussen, Rettungskräfte etc., gestört werde.

Auf die immer wieder im Zusammenhang mit der Einführung der Parkraumbewirtschaftung gestellten Frage, wie es sich denn mit Arbeitnehmern in den betroffenen Quartieren verhalte, sagt Kolmer: „Zunächst einmal ist es Aufgabe von Arbeitgebern, darüber nachzudenken, wie die Mobilität der Beschäftigten gut gelöst werden kann. Arbeitgebern im IHK-Bezirk Darmstadt Rhein Main Neckar bietet das Netzwerk ‚südhessen effizient mobil‘ beispielsweise kostenlose Unterstützung und Beratung für ein eigenes, maßgeschneidertes Mobilitätskonzept für Unternehmen an. Zur Unterstützung kann – nach Einzelfallprüfung – ein geringes Kontingent an Sonderparkgenehmigungen erworben werden“, so Kolmer abschließend. Entsprechende Anträge sind bei der Straßenverkehrsbehörde zu stellen.

Bei Fragen zum Konzept oder den geltenden Parkregelungen, können sich Bürgerinnen und Bürger an das Mobilitätsamt unter parken [at] darmstadt [dot] de wenden. Aufgrund der erfahrungsgemäß hohen Anzahl von Fragen unmittelbar kurz vor oder nach einer Einführung der Parkraumbewirtschaftung in einem Quartier, bittet Stadtrat Kolmer um Verständnis, dass es zu Verzögerungen bei der Beantwortung kommen kann. „Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind aber hoch engagiert und versuchen schnellstmöglich alle Fragen zu beantworten“.

Quelle: Pressestelle der Wissenschaftsstadt Darmstadt


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