Sicherer Abstand beim Überholen von Radfahrern: Gemeinsame Kampagne von Stadt, ADFC Darmstadt-Dieburg, Radentscheid Darmstadt und HEAG mobilo

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Autofahrer müssen beim Überholen von Radfahrern innerorts einen Mindestabstand von 1,50 Meter einhalten; außerhalb von geschlossenen Ortschaften sind es sogar zwei Meter. Ermöglicht die Verkehrssituation diesen Abstand nicht, darf der Autofahrer nicht überholen. Dies schreibt die novellierte Straßenverkehrsordnung vor, die Ende April in Kraft getreten ist.

„Vorher gab es hierzu keine konkreten Vorgaben, in der Straßenverkehrsordnung war lediglich von einem ,ausreichenden Seitenabstand‘ die Rede. Mit dem Inkrafttreten der Novelle wurde diese unklare Situation beendet – eine ganz wesentliche Änderung“, erklärt Oberbürgermeister und Verkehrsdezernent Jochen Partsch. Um auf diese Änderung aufmerksam zu machen, hat der ADFC eine Kampagne initiiert, die nun gemeinsam von der Wissenschaftsstadt Darmstadt, dem ADFC, der Initiative Radentscheid Darmstadt und HEAG mobilo umgesetzt wird. Auf den Heckflächen von fünf HEAG-Bussen ist ab 1. Juni sechs Monate lang der Schriftzug „Mindestabstand beachten!“ sowie eine erklärende Graphik angebracht.
„Ein zu enges Überholen gefährdet die Sicherheit der Radfahrenden. In Darmstadt wird das Fahrrad zum Glück immer mehr ein sehr gängiges Verkehrsmittel. Dies zeigt auch die Entwicklung des  Radverkehrsanteils im Modal Split für Darmstadt, der laut der jüngsten Studie der Technischen Universität Dresden in Darmstadt von 17 auf 22 Prozent gestiegen ist“, so OB Partsch. „Die Initiative des ADFC begrüße ich daher sehr“.

Klaus Görgen, Vorstandsmitglied des ADFC Darmstadt-Dieburg,  betont: „Radfahrer haben keine Knautschzone. Werden sie zu knapp überholt, sind sie gefährdet, auch wenn nichts passiert. Der ADFC will im Bewusstsein verankern, dass ein ausreichender Abstand beim Überholen etwas vollkommen Selbstverständliches sein muss. Deshalb auch die unmissverständliche Formulierung ,Abstand halten‘ auf der Heckfläche der HEAG-Busse. Diese Forderung erhält in der neuen Straßenverkehrsordnung endlich auch eine ausreichende juristische Grundlage.“

Auch David Grünewald vom Radentscheid Darmstadt betont: „Mit der neuen StVO gilt innerorts mindestens 1,5 Meter, außerorts zwei Meter Sicherheitsabstand beim Überholen von Fahrrädern. Mit der Aktion wollen wir Autofahrende an ihre Pflicht und Radfahrende an ihr Recht erinnern.“

„Die Mindestabstand-Kampagne zielt darauf, das Fahrradfahren sicherer zu machen. Deshalb ist sie ein guter Beitrag, um die Verkehrswende in Darmstadt und der Region weiter voranzubringen. Dazu leisten wir als kommunales ÖPNV-Unternehmen gerne unseren Beitrag. Unsere Busse sind jeden Tag in unserem gesamten Verkehrsgebiet unterwegs und damit ein hervorragendes Trägermedium, um die Botschaft auf den Straßen weithin sichtbar zu machen“, versichert HEAG-mobilo-Geschäftsführer Matthias Kalbfuss.

Eine weitere neue Regel in der novellierten Straßenverkehrsordnung betrifft das Halten von Autofahrern auf Radverkehr-Schutzstreifen. Dies ist ab sofort untersagt; wer das Verbot nicht beachtet, muss mit einem Bußgeld von bis zu 100 Euro rechnen.

Quelle: Pressestelle der Wissenschaftsstadt Darmstadt


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