Wissenschaftsstadt Darmstadt stellt neuen qualifizierten Darmstädter Mietspiegel vor

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Stadträtin Barbara Akdeniz hat am Freitag (15.06.18) den neuen qualifizierten Mietspiegel für die Wissenschaftsstadt Darmstadt vorgestellt, der einen Tag zuvor in der Stadtverordnetenversammlung beschlossen wurde. Der Mietspiegel, der bereits seit 1978 regelmäßig erstellt wird, gibt Auskunft über die ortsübliche durchschnittliche Nettomiete und trägt unter anderem maßgeblich dazu bei, das Mietpreisgefüge im nicht preisgebundenen Wohnungsbau transparent zu machen und Streitigkeiten zwischen Mietvertragsparteien zu vermeiden.

Stadträtin Akdeniz: „Darmstadt ist eine sehr attraktive Stadt im Rhein-Main-Gebiet mit einer seit 2014 um 10.000 gestiegenen Einwohnerinnen- und Einwohnerzahl. Diese Entwicklung wirkt sich direkt auf den Wohnungsmarkt aus und spiegelt sich auch in den Steigerungen der Mieten mit einem Plus von durchschnittlich 8,5 Prozent seit 2014 wider. Hier liegt Darmstadt im Vergleich zu anderen Städten im Trend. Umso mehr bleibt es unser zentrales wohnungspolitisches Ziel, diesem Trend durch Schaffung von preiswertem Wohnraum entgegen zu wirken. Auch eine wirksame und durchsetzbare Mietpreisbremse für das gesamte Stadtgebiet ist notwendig, um Mietsteigerungen abzuflachen.“

An der Erstellung des Mietspiegels haben das Institut Wohnen und Umwelt (IWU), das die wissenschaftliche Untersuchung durchgeführt hat, der Mieterbund Darmstadt Region Südhessen e.V. und Haus & Grund Darmstadt e.V., die als Vertretungen der Mietvertragsparteien den neuen Mietspiegel mittragen, mitgearbeitet. Weiterhin haben in der Mietspiegelkommission das Amtsgericht Darmstadt, die bauverein AG in Vertretung für die Wohnungswirtschaft, die Geschäftsstelle des Gutachterausschusses für Immobilienwerte sowie das Amt für Wohnungswesen teilgenommen: „Mein besonderer Dank gilt natürlich auch bei diesem Mietspiegel wieder den Mieterinnen und Mietern sowie den Vermieterinnen und Vermietern, die sich die Zeit genommen haben, sich freiwillig aktiv an der ausführlichen schriftlichen Befragung zu beteiligen“, erklärte Stadträtin Akdeniz. „Ohne sie wäre das vorliegende Ergebnis nicht zustande gekommen.“

Um dem großen Interesse an dem neuen Darmstädter Mietspiegel Rechnung zu tragen, werden die aktuellen Werte in den nächsten Tagen online auf www.darmstadt.de kostenlos zum Download eingestellt. Nach der erfolgten Beschlussfassung durch die Stadtverordnetenversammlung soll der Mietspiegel in kommentierter Form in Druck gegeben werden und in der gewohnten Broschüre wieder erhältlich sein. Die Broschüre kann voraussichtlich ab Juli 2018 bei den Bezirksverwaltungen sowie beim Bürgerberatungs- und Informationszentrum (Stadtfoyer), Luisenplatz 5a für eine Gebühr von zwei Euro erworben werden. Inhaberinnen und Inhaber einer Teilhabekarte erhalten den Mietspiegel kostenfrei. Informationen und Beratungen zum Mietspiegel gibt es beim Amt für Wohnungswesen vormittags unter der Rufnummer 06151/13-2796.

Hintergrund:
Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) unterscheidet seit der Mietrechtsreform vom 01.09.2001 einfache und qualifizierte Mietspiegel: Nach der gesetzlichen Definition ist jede Übersicht über die ortsübliche Vergleichsmiete, die von der Gemeinde oder von Interessensvertretungen der Vermieterinnen und Vermieter und der Mieterinnen und Mieter gemeinsam erstellt oder anerkannt worden ist, ein Mietspiegel. Ein qualifizierter Mietspiegel muss nach anerkannten wissenschaftlichen Grundsätzen erstellt sein (Der Mietspiegel muss auf repräsentativen Daten beruhen, es muss eine wissenschaftlich anerkannte Auswertungsmethode nachvollziehbar eingesetzt worden sein, die Anwendung anerkannter wissenschaftlicher Methoden muss dokumentiert und damit überprüfbar sein. Die Dokumentation muss öffentlich sein. Zudem muss er von der Gemeinde oder von Interessensvertretungen der Vermieterinnen und Vermieter und der Mieterinnen und Mieter anerkannt worden sein). Aufgrund dieser Vorgaben ist der qualifizierte Mietspiegel im Vergleich zum einfachen Mietspiegel rechtssicherer und im gerichtlichen Verfahren und bei sonstigen Streitigkeiten anerkannt. Er trägt somit zum Erhalt des sozialen Friedens bei. Mit der Neufassung des §558 Abs.2 BGB im Jahr 2013 hat der Gesetzgeber klargestellt, dass die energetische Beschaffenheit und Ausstattung einer Wohnung als wohnwertrelevante Merkmale bei der Ermittlung der Vergleichsmiete berücksichtigt werden müssen. Dieser Punkt wurde bereits seit 2003 im Darmstädter Mietspiegel eingearbeitet. Basierend auf den Werten des neuen Mietspiegels wurde in der Sitzung der Stadtverordnetenversammlung auch die Anhebung der Darmstädter Angemessenheitsgrenzen von Mieten für Menschen im Bezug von Hilfeleistungen z.B. nach den Sozialgesetzbüchern II und XII beschlossen. „Durch die Kopplung an die Fortschreibungen des Mietspiegels wird sichergestellt, dass die Richtwerte den tatsächlichen Bedingungen auf dem Wohnungsmarkt entsprechen und somit realistische Chancen geschaffen werden, angemessenen Wohnraum zu finden und zu halten“, erklärt Stadträtin Akdeniz.

Quelle: Pressestelle der Wissenschaftsstadt Darmstadt


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