Zehn Jahre Autonomie-Gesetz – die „Vorbildrolle“ der TU Darmstadt

Teilen

TU DarmstadtVor genau zehn Jahren, am 26. November 2004, beschloss der Hessische Landtag einstimmig das „Gesetz zur organisatorischen Fortentwicklung der TU Darmstadt“. Zum 1. Januar 2005 wurde die TU Darmstadt so selbstständig und eigenverantwortlich wie keine andere Universität in der Bundesrepublik. „Seither nutzt sie ihre weitreichende Autonomie verantwortungsbewusst und aktiv zur Profilierung und Weiterentwicklung im nationalen wie internationalen Umfeld“, bilanziert TU-Präsident Professor Hans Jürgen Prömel. Im kommenden Jahr soll das Gesetz fortgeschrieben und weiterentwickelt werden.

Die Autonomie habe sich für die TU Darmstadt „voll bewährt“, so Präsident Prömel. „Wir fühlen uns sehr gut in der Lage, mit der Freiheit und der damit verbundenen Verantwortung umzugehen.“ So nutze die TU Darmstadt ihre Dienstherreneigenschaft mit Augenmaß und achte sorgfältig auf das Vertrauen der Beschäftigten in ihren Arbeitgeber. Während bis zur Autonomie staatliche Detailregelungen vielfach die tägliche Arbeit bestimmt hätten, habe sich in der Universität nun eine „Ermöglichungskultur“ etabliert – anstehende Aufgaben seien dank der Autonomie flexibler lösbar, die Identifikation der Mitglieder mit ihrer Universität sei gewachsen.

Der Weg „von einer staatlich gesteuerten Hochschule in ministerieller Verantwortung zur selbstständigen, eigenverantwortlichen Universität mit öffentlichem Auftrag“, wie es seinerzeit offiziell hieß, „ist bis heute eine Erfolgs-Geschichte“, so Prömel. Die vom Hessischen Landtag erwartete „Pionier- und Vorbildrolle“ einer autonomen TU Darmstadt für die deutsche Hochschullandschaft habe sich erfüllt. Über die Fortschritte berichtet die TU Darmstadt jährlich dem Wissenschaftsausschuss des Hessischen Landtags.

Die TU Darmstadt hat sich in den zurückliegenden zehn Jahren stark gewandelt. Die Anzahl der Studierenden ist um 50 Prozent gestiegen, das Volumen der Drittmittel um 140 Prozent – während gleichzeitig die Grundfinanzierung nur um rund 17 Prozent angewachsen ist. „Diese dynamische Entwicklung haben wir so gut bewältigt, weil wir dank der Autonomie schnell agieren können“, resümiert Präsident Prömel. „Wir haben ein internes Qualitätsmanagement aufgebaut, dessen Vorbildlichkeit uns mehrfach bescheinigt wurde. So sichern wir die Qualität des Studiums in Zeiten des starken Studierendenwachstums. Gleichzeitig haben wir ein immenses Bauprogramm bewältigt, was in dieser Dimension und Kürze der Zeit nur dank der Bauautonomie möglich war.“ Der Präsident verweist beispielhaft auf die Sanierung und den Neubau von studentischen Lernzentren mit 2.600 zusätzlichen Arbeitsplätzen, den Neubau von Forschungsgebäuden, der Universitäts- und Landesbibliothek, des Hörsaal- und Medienzentrums.

Die TU Darmstadt trägt die Verantwortung für alle ihre Gebäude und Baumaßnahmen. Seit 2005 wurden laut Prömel rund 400 Millionen Euro in den Baubereich investiert – „in einer Geschwindigkeit, die wir stets selber vorgeben, und stets unter Einhaltung des Kosten- und Zeitrahmens und unter ausführlicher Berücksichtigung der Interessen der Nutzer.“

Novellierung des TU-Darmstadt-Gesetzes in Arbeit

Die Universität habe aufgrund der Autonomie auch bessere Chancen, sich in der Forschung im internationalen Wettbewerb zu behaupten. Die TU Darmstadt hat ihr Forschungsprofil in den letzten zehn Jahren deutlich geschärft und aktuell fünf profilbildende Bereiche definiert. „Wir haben zudem neue Instrumente zur Berufung von Professorinnen und Professoren entwickelt. Mit Ad-personam-Verfahren können wir gezielt Persönlichkeiten gewinnen und binden. Kooperationsprofessuren verstärken die Beziehungen zu außeruniversitären Forschungseinrichtungen und anderen Universitäten.“ Durch eine strategische Berufungspolitik und ihr Programm „Neue Themen“ unterstreiche die TU ihre Handlungsfähigkeit in „einer für eine autonome Universität entscheidenden Schlüsselaufgabe“, so Prömel: „Wir sind ohne politische Steuerungsvorgaben in der Lage, neu aufkommende wissenschaftliche Felder und Professuren aufzubauen, die noch nicht vertreten sind, aber für eine technische Universität perspektivisch wichtig werden.“

Derzeit arbeitet das Hessische Wissenschaftsministerium an einer Novellierung des Ende 2015 auslaufenden TU-Darmstadt-Gesetzes. Es war im Jahr 2009 in einigen Punkten erweitert worden – seither übt die TU Darmstadt zum Beispiel auch die Dienstherreneigenschaft und selbstständige Arbeitgeberfunktion aus. „In der Universität besteht ein breiter Konsens über die Fortführung der erfolgreichen Autonomie. In Gesprächen mit dem Ministerium und Landtagsfraktionen haben wir diese Position bereits eingebracht“, sagt Präsident Prömel. „Wir schlagen vor, die weitreichende Autonomie fortzuschreiben und in einigen Details zu ergänzen – etwa zugunsten einer noch höheren Flexibilität in den Verfahren zur Berufung von Professorinnen und Professoren.“

Quelle: TU Darmstadt


Teilen