Pilotprojekt im Lärmaktionsplan: Tempo 30 nachts in der Heinrichstraße

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Tempo 30In einem Abstimmungsgespräch unter der Leitung des Umweltamtes der Wissenschaftsstadt Darmstadt am Dienstag (07.09.10) wurde mit der Oberen Straßenverkehrsbehörde im Regierungspräsidium (RP) vereinbart, in der Heinrichstraße eine Geschwindigkeitsbeschränkung auf Tempo 30 in der Nacht als mögliches Pilotprojekt für die Dauer von einem Jahr zu testen. Es gilt, in einer wissenschaftlichen Untersuchung durch die Hochschule Darmstadt zu untersuchen, wie sich die Verkehrsbeschränkung auf die Lärmentwicklung auswirkt und ob die Lärmreduktion akzeptiert wird. Die Stadt Darmstadt wird den entsprechenden Antrag beim RP schon Anfang Oktober 2010 stellen.

„Ich freue mich sehr, dass es gelungen ist, zu dieser Vereinbarung mit der Oberen Straßenverkehrsbehörde zu kommen. Die Stadt Darmstadt hat mit rund 90.000 Einpendlern täglich ein hohes Verkehrsaufkommen, das bereits tagsüber zu einer erheblichen Belastung der Bevölkerung führt. Zumindest nachts sollte ein erholsamer Schlaf entschädigen. Wir wollen in der besonders belasteten Heinrichstraße testen, ob Tempo 30 in der Nacht zu positiven Ergebnissen führt. Eines gilt aber dennoch: Eine wirksame Lärmminderung in den besonders von Straßenverkehrslärm betroffenen Bereichen unserer Stadt lässt sich am besten durch die Umsetzung eines Maßnahmebündels erzielen, wie wir es im Lärmaktionsplan für Darmstadt vorschlagen“, erläutert Darmstadts Umweltdezernent, Oberbürgermeister Walter Hoffmann.

Aus straßenverkehrsrechtlicher Sicht sei es nur unter engen Voraussetzungen zulässig, Hauptdurchgangsstraßen nachts mit einer Tempo-30-Regelung zu belegen. Besonders die Straßenbereiche, die auch dem Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) dienen, seien zunächst bei dem Pilotprojekt außen vor gelassen worden: „Wir sehen eine gute Chance, bei positiver Entwicklung des Pilotprojektes in der Heinrichstraße die Regelung auf Dauer einzuführen und auch für weitere Straßenabschnitte im Stadtgebiet umzusetzen“, so Oberbürgermeister Walter Hoffmann.

Zuständig für die Lärmaktionsplanung ist das Regierungspräsidium, das zurzeit im Einvernehmen mit den betroffenen Kommunen an den Plänen arbeitet. Grundlage hierfür ist die Lärmkartierung für den Regierungsbezirk Darmstadt.

Die Wissenschaftsstadt Darmstadt hat selbst eine detaillierte Lärmkartierung ihres Straßennetzes erstellt, die auch im Internet auf www.darmstadt.de verfügbar ist. Auf Grundlage dieser Lärmkartierung hat die Stadt Maßnahmen zur Lärmreduktion vorgeschlagen, die der RP in die Lärmaktionsplanung einarbeitet. In der ersten Stufe der Lärmaktionsplanung sind nur Straßen mit mehr als sechs Millionen Fahrzeugen pro Jahr betroffen, hierzu zählt auch die Heinrichstraße mit einem täglichen Fahrzeugaufkommen von 24.400 Fahrzeugen.

Zu den geplanten Maßnahmen des Lärmaktionsplanes für Darmstadt gehören die budgetoptimierte Fahrbahnsanierung, der Einsatz von lärmminderndem Asphalt, der Bau einer Lärmschutzwand im unteren Bereich zwischen Heinrichstraße und Wilhelminenstraße, die Lenkung der LKW-Verkehre mit einer Sperrung des Transitverkehrs, die Optimierung der Lichtsignalsteuerung und die Fortschreibung des Verkehrsentwicklungsplanes.

Maßnahmen der Radverkehrsförderung, die Entwicklung eines Marketing- und Qualitätspakets für spritsparendes und lärmarmes Fahren, eine Handlungsstrategie zum Mobilitätsmanagement, die Optimierung des ÖPNV und ein stadtweites Screening der Knotenpunkte auf Kreisverkehrseignung werden weiter von den städtischen Fachämtern geprüft.

Bereits umgesetzt wurde das LKW-Fahrverbot im Luftreinhalteplan. Im zurzeit noch gültigen Aktionsplan 2007 ist ein eingeschränktes Durchfahrtsverbot für LKW über

3,5 Tonnen in Westost- und Ostwestrichtung, das Nachtfahrverbot für LKW über 3,5 Tonnen und ein LKW-Fahrverbot über 3,5 Tonnen auf der mittleren Rheinstraße festgeschrieben. Mit diesen Maßnahmen werden tagsüber LKW-Fahrten verhindert, die weder von Gewerbegebieten der Stadt Darmstadt, dem Landkreis Darmstadt-Dieburg oder dem Odenwaldkreis ausgehen noch dort ihr Ziel haben. Die Maßnahme wird begleitet von automatisierten Verkehrszählungen und Befragungszählungen an den Hauptverbindungsstraßen.

Die Bewertung der Maßnahmen im Lärmaktionsplan zur Luftreinhalteplanung ergab, dass der Rückgang des LKW-Verkehrs an der Messstation Hügelstraße bis zu 40 Prozent beträgt. Den Rückgang des LKW-Verkehrs aufgrund des Nachtfahrverbotes bemisst der Aktionsplan zur Luftreinhaltung auf rund ein Drittel und dokumentiert einen Rückgang der Lärmimmissionen von 1,4 Dezibel (A).

Quelle: Stadt Darmstadt – Pressestelle – Pressedienst


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