Der Magistrat der Wissenschaftsstadt Darmstadt hat in seiner Sitzung vom 6. November 2024 der Anbindung des Ludwigshöhviertels per Straßenbahn und der Durchbindung der Straßenbahntrasse an die Heidelberger Straße zugestimmt. Die in der ursprünglichen Genehmigungsplanung vorgesehene Haltestelle in der Cooperstraße in Richtung Heidelberger Straße entfällt zugunsten einer schmäleren Straßenbahntrasse. Der entfallene Haltepunkt befindet sich nun in der Heidelberger Straße.
„Mit Blick auf die aktuell rein sternförmige Struktur des Darmstädter Straßenbahnnetzes kommt der Durchbindung für die Straßenbahn an die Heidelberger Straße eine übergeordnete Bedeutung zu. Zum einen lässt sich der bestehenden Struktur entgegenwirken, indem bisher nicht vorhandene Tangentialverbindungen geschaffen werden, zum anderen besteht die Möglichkeit, mit verträglichen Betriebskosten die Strecke in Bessungen auf der Heidelberger Straße zu verstärken, ohne ein Überangebot in Eberstadt zu schaffen“, so Oberbürgermeister Hanno Benz und Mobilitätsdezernent Paul Georg Wandrey.
„Auch wenn wir von der Bedeutung der Maßnahme überzeugt sind, haben wir uns bei zwei Runden Tischen intensiv mit den Anliegen der Einwendergruppen auseinandergesetzt, dabei deren Belange ernst genommen und versucht einen Interessensausgleich herzustellen“ so der Oberbürgermeister und der Mobilitätsdezernent. Daran werden wir auch in Zukunft gemeinsam mit den Interessensgruppen weiterarbeiten. Weitere Ideen und Vorschläge aus dem Rundentisch befinden sich noch in Prüfung. Unsere gemeinsame Zielsetzung ist es dabei, den Waldeinschlag soweit wie möglich zu verringern und damit den Wald im Süden Bessungens zu erhalten.
In den Abschnitten Cooperstraße und Knotenpunkt Heidelberger Straße/Cooperstraße wurden umfangreiche Änderungen vorgenommen, um den Wald- und Flächeneingriff auf ein Minimum zu begrenzen. Die Änderungen lassen sich wie folgt zusammenfassen:
- Änderung des Entwässerungskonzepts: Wegfall des Versickerungsbeckens durch Umstellung auf unterirdische Regenwasserbehandlungs-/-versickerungsanlagen,
- Lage-, Höhen- und Querschnittsoptimierungen Cooperstraße,
- Anpassung der Straßenquerneigung,
- Reduktion der Abstände zwischen Straße und Straßenbahntrasse auf ein erforderliches Mindestmaß,
- Anhebung der Straßengradiente,
- Wegfall des Linksabbiegerstreifens aus der Cooperstraße in die Heidelberger Straße,
- Abgewinkelte Führung der Cooperstraße am Knotenpunkt,
- Ergänzend erfolgte eine Anpassung der Haltestellen am Gleisdreieck: Um für alle Fahrbeziehungen einen Haltepunkt bieten zu können, ist nach Durchfahrt des Knotenpunktes jeweils ein Bahnsteig vorgesehen.
Eine zusätzliche gesicherte Fußgängerquerung über die Heidelberger Straße südlich der Franklinstraße schafft eine direkte Wegebeziehung zwischen dem verschobenen Einmündungsbereich der Cooperstraße und der Franklinstraße.
Infolge der Umplanung der Kreuzung Heidelberger Straße/Cooperstraße/Franklinstraße wird die Straßenbahngradiente im Bereich der Heidelberger Straße angehoben. Daraus resultiert eine Höhenanpassung im gesamten Einmündungsbereich. Alle Querungsstellen für Fußgänger können nunmehr barrierefrei ausgeführt werden.
Der Anschluss an die Bestandsgleise in der Heidelberger Straße wird über ein neues Gleisdreieck ermöglicht. Im Bereich dieses Gleisdreiecks wurden im Vergleich zur Genehmigungsplanung bzw. zur Magistratsvorlage 2022/0274 die umfangreichsten Anpassungen vorgenommen. Damit tragen die Vorhabenträger den Einwendungen verschiedener Einwendergruppierungen aus dem Planfeststellungsverfahren Rechnung, möglichst wenig Wald für das Vorhaben zu roden.
Die Haltestelle wird aufgrund der neuen Haltestelle „Marienhöhe“ in der Sternenallee in „Cooperstraße“ umbenannt. Während die Gleistrasse im Abschnitt Cooperstraße noch unmittelbar neben dem Fußweg der Cooperstraße verläuft, ist am Gleisdreieck ein größerer Abstand notwendig, um den ÖPNV und motorisierten Individualverkehr am Knotenpunkt leistungsfähig und sicher abwickeln und führen zu können.
Dieser Raum wird unter anderem genutzt, um ein Unterwerk für die Bahnstromversorgung zu platzieren, welches die notwendigen zusätzlichen Einspeisepunkte für den Streckenabschnitt LHV zur Verfügung stellt. In der Genehmigungsplanung wurde der Raum im Gleisdreieck zur Entwässerung der Verkehrsanlagen genutzt und beinhaltete eine große Versickerungsmulde. Im Zuge des Planfeststellungsverfahrens wurde die Planung dahingehend weiterentwickelt, dass kein offenes Versickerungsbecken mehr vorgesehen ist. Stattdessen wird das anfallende Straßenwasser unterirdisch mittels Rigolen versickert. Dies ermöglicht eine höhere Flächeneffizenz der Anlagen und die alternative Nutzung der Restfläche im Gleisdreieck. Die Planänderung erfolgt unter Einbeziehung des Regierungspräsidiums Darmstadt (RP) als obere Wasserbehörde.
Die signaltechnische Regelung der Straßenbahn erfolgt durch Integration des ÖPNV in die städtische Knotenpunktsignalisierung Heidelberger Straße/Cooperstraße/Franklinstraße. Der gesamte Knotenpunkt wird barrierefrei ausgebaut. Im Knotenpunktbereich ist eine Trennung des Geh- und Radverkehrs geplant. Die Möglichkeit von weiteren Reduzierungen des Waldeingriffs im Knotenpunktbereich wird im Rahmen des Verfahrens geprüft.
Durch diese Anpassung der Trassierung verringert sich die Inanspruchnahme von Waldflächen deutlich. Vor allem auf der Südseite der Cooperstraße wird in wesentlich geringerem Umfang in die Waldflächen und damit auch in unversiegelte Böden eingegriffen. Auch die Auswirkungen auf die klimatischen Funktionen (Zunahme des Erwärmungspotentials) werden hierdurch verringert. Infolge der Verlagerung der Haltestelle an der Heidelberger Straße (Fahrtrichtung Innenstadt) von dem Bereich südlich der Einmündung der Cooperstraße auf den Bereich nördlich der Einmündung der Cooperstraße kann die Baugrenze im Süden von den Bestandsbäumen abgerückt werden, so dass hier geringere Beeinträchtigungen zu erwarten sind. Im Norden, wo die neue Haltestelle nunmehr verortet wird, können Beeinträchtigungen von Bestandsbäumen weitgehend vermieden werden. In den Abschnitten an der Ludwigshöhstraße und innerhalb des LHV sind keine maßgeblichen Veränderungen gegenüber der bereits eingereichten Genehmigungsplanung vorgesehen. Daher sind die dort zu erwartenden Umweltauswirkungen unverändert.
In der Gesamtbetrachtung könnte somit der Wald- und Flächeneingriff um bis zu 2.000 Quadratmeter im Vergleich zur Genehmigungsplanung bzw. zur Magistratsvorlage 2022/0274 verringert werden.
Es wird angestrebt, die Maßnahme „Anbindung Ludwigshöhviertel“ nach dem Mobilitätsfördergesetz (MobFöG) fördern zu lassen. Hierzu muss ein Wirtschaftlichkeitsnachweis in Form einer Nutzen-Kosten-Untersuchung (NKU) nach der „Standardisierten Bewertung von Verkehrswegeinvestitionen des öffentlichen Personennahverkehrs“ durchgeführt werden. Eine vereinfachte NKU wurde bereits 2014 erstellt und 2016 fortgeschrieben. Durch Einführung eines neuen, standardisierten Verfahrens, „Version 2016+“, eingeführt am 01.07.2022, wurde eine umfassende Aktualisierung der Untersuchung notwendig. Auch infolge des schnellen Bevölkerungs- und Arbeitsplatzwachstums in Darmstadt setzte die Aktualisierung der NKU die Fortschreibung des städtischen Verkehrsmodells auf den Status quo 2019 und den Prognosehorizont 2030 voraus. Ebenfalls war das neue Verkehrskonzept Straßenbahn der HEAG mobilo nach Abstimmung mit dem Fördergeber als Grundlage heranzuziehen. Die NKU wurde durch das Mobilitäts- und Tiefbauamt an das Büro ZIV vergeben, im Juli 2023 fertig gestellt und dem Land Hessen (Hessen Mobil) zur Prüfung übergeben. Das Prüfergebnis liegt seit September 2023 vor. Demzufolge wird durch den Bau der Straßenbahn durch das LHV ein deutlicher gesamtwirtschaftlicher Nutzenüberschuss erzielt. Der Kosten-Nutzen-Indikator beträgt 1,62.
Um eine Bauzeitverzögerung zu vermeiden und die Planung direkt weiterführen zu können, wird die Etatisierung der Haushaltsmittel ohne die Berücksichtigung der zu erwartenden Fördermittel erfolgen. Zur gemeinsamen Umsetzung der Maßnahme soll zwischen der Wissenschaftsstadt Darmstadt und der HEAG mobilo ein Bau- und Finanzierungsvertrag abgeschlossen werden, der die notwendigen Festlegungen und Vereinbarungen unter anderem zur Kostenaufteilung und zur Herstellung der Maßnahme regelt.
Die Vorhabenträger haben im Frühjahr 2023 die Planung zur Planfeststellung beim RP eingereicht. Von Seiten des RP wurden daraufhin im Anschluss an den Erörterungstermin Nachforderungen erhoben, die zurzeit in die Planung und den Planfeststellungsbericht eingearbeitet werden. Voraussichtlich Ende 2024 werden die überarbeiteten Unterlagen erneut beim RP eingereicht. Gleichzeitig wird die Ausführungsplanung (Leistungsphase 5) vorangetrieben, um einen möglichst frühen Baubeginn zu ermöglichen. Dies ist von besonderer Bedeutung, da bereits im Sommer 2024 die ersten Wohnungen im LHV fertiggestellt und bezogen wurden. Die Umsetzung des Vorhabens soll im Herbst 2025 mit den Rodungsarbeiten beginnen. Das Bauende ist für Ende 2028 vorgesehen.
Quelle: Pressestelle der Wissenschaftsstadt Darmstadt