Maskenpflicht in der Fußgängerzone – Inzidenz über 110

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Corona-VirusWie das Robert-Koch-Institut am Samstag (24.10.20) mit Stand 0 Uhr mitteilte, erreicht die Wissenschaftsstadt Darmstadt eine Sieben-Tage-Inzidenz von 113,8 (Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner binnen sieben Tagen).

Seit Samstag (24.10.20) gilt eine Maskenpflicht in der Darmstädter Innenstadt. Im Bereich des wie folgt begrenzten Gebiets: Im Osten beginnend von der Kirchstraße, Richtung Norden, im weiteren Verlauf Holzstraße, Schlossgraben, von hier in westliche Richtung Zeughausstraße, Bleichstraße bis zur Einmündung Grafenstraße, Grafenstraße Richtung Süden bis zur Elisabethenstraße, Elisabethenstraße Richtung Westen bis zur Einmündung Zimmerstraße, Zimmerstraße Richtung Süden bis zur Hügelstraße, Hügelstraße Richtung Osten bis zur Kirchstraße ist im Zeitraum von 08.00 Uhr bis 22.00 Uhr eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. Ausgenommen von der Verpflichtung nach Satz 1 sind die Bereiche bestuhlter Außengastronomie.

Maskenpflicht Darmstädter Innenstadt / Bild: Wissenschaftsstadt Darmstadt Marketing GmbH

Maskenpflicht Darmstädter Innenstadt / Bild: Wissenschaftsstadt Darmstadt Marketing GmbH

Mund-Nasen-Bedeckung im Sinne der Ziffer 1 ist jede Bedeckung vor Mund und Nase, die aufgrund ihrer Beschaffenheit unabhängig von einer Kennzeichnung oder zertifizierten Schutzkategorie geeignet ist, eine Ausbreitung von übertragungsfähigen Tröpfchenpartikeln oder Aerosolen durch Husten, Niesen oder Aussprache zu verringern. Kinnvisiere sind ausdrücklich keine geeigneten Mund-Nasen-Bedeckungen. Ziffer 1 gilt nicht für Kinder unter 6 Jahren oder Personen, die aufgrund einer gesundheitlichen Beeinträchtigung oder Behinderung keine Mund-Nasen-Bedeckung tragen können.


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