Mahnmal für die Opfer des Paragrafen 175: Bürgerinnen und Bürger sind dazu aufgerufen, sich für einen von fünf Entwürfen auszusprechen

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Darmstadt soll ein Mahnmal für die Opfer des Strafrechtsparagrafen 175 bekommen. Auf dessen Basis sind über einhundert Jahre lang homosexuelle Menschen in Deutschland diskriminiert und verfolgt worden; erst 1994 wurde die Bestimmung aus dem Strafgesetzbuch (StGB) gestrichen. Die Darmstädterinnen und Darmstädter haben nun bis 20. Mai 2020 die Möglichkeit, im Internet unter dem Link https://liup.de/wettbewerbmahnmal  fünf künstlerische Entwürfe für das Mahnmal zu begutachten und sich für einen Entwurf auszusprechen.

„Den Menschen, die unter dem berüchtigten Paragrafen 175 verfolgt wurden, ist schweres Unrecht widerfahren – seit der Kaiserzeit, in besonders brutaler, tödlicher Weise während des Nationalsozialismus, aber auch noch jahrzehntelang in der Bundesrepublik“, sagt Oberbürgermeister Jochen Partsch. „An das Leiden der Betroffenen wollen wir erinnern – und zugleich mahnen, wachsam gegenüber allen ausgrenzenden und verachtenden Tendenzen auch in unserer Gesellschaft zu sein. Für dieses Mahnmal soll es einen guten Ort und eine würdige Gestalt geben. Die Bürgerinnen und Bürger sind herzlich eingeladen, daran mitzuwirken.“

Die Wissenschaftsstadt Darmstadt hatte den Entwurfswettbewerb im Herbst 2019 –  nach einer Ideensammlung gemeinsam mit der Ökumenischen Arbeitsgruppe Homosexuelle und Kirche e.V. (HuK) und dem Verein Vielbunt – ausgelobt und damit einen entsprechenden Beschluss der Stadtverordnetenversammlung umgesetzt. Eine Wettbewerbsjury hat daraufhin aus insgesamt vierzig Einsendungen fünf Entwürfe für die engere Auswahl ermittelt:

„Stele – ohne Titel“
„U+00A7-175“
„Die Silhouetten der verlorenen Lieben“
„Der geschredderte Paragraph“
„Die Schattenseite des Regenbogens“

Nun soll in einem nächsten Schritt auf Grundlage eines Bürgervotums und der Juryempfehlung der Wettbewerbssieger ermittelt werden. Dazu sind ab sofort die Darmstädterinnen und Darmstadt nach ihrer Meinung gefragt: Welcher Wettbewerbsbeitrag soll in Darmstadt realisiert werden?

Das Kunstwerk, das am Ende insgesamt am meisten Stimmen von den Bürgerinnen und Bürgern sowie von der Wettbewerbsjury erhält, wird als Sieger des Wettbewerbs hervorgehen. Das Abstimmungsergebnis der Darmstädterinnen und Darmstädter wird dann zum Ende der Beteiligungsphase auf  da-bei.darmstadt.de bekanntgegeben.

Die Jury, bestehend aus Oberbürgermeister Jochen Partsch, der Vorsitzenden des Kulturausschusses, Hildegard Förster-Heldmann, Kulturreferent Dr. Ludger Hünnekens, Martin Benn vom Evangelischen Dekanat Darmstadt-Stadt, Markus Jöckel von der AG Homosexuelle und Kirche, Leon Reinel vom Verein Vielbunt und Christine König vom Berufsverband Bildender Künstler BBK wird mit der Bekanntgabe des Gewinners eine abschließende Empfehlung für die städtischen Gremien aussprechen.

Die Wettbewerbsbeiträge bleiben bis zur abschließenden Entscheidung der Jury anonym. Auch über einen Standort für das Kunstwerk wurde noch nicht abschließend entschieden, denn dieser wird erst festgelegt, wenn die Entscheidung über den Entwurf gefallen ist.

Die endgültige Entscheidung soll bis zum Sommer 2020 fallen. Über den Standort des Mahnmals befindet die städtische Kunstkommission und gibt eine Empfehlung für den Magistrat ab. Für die Realisierung des Kunstwerks stellt die Wissenschaftsstadt Darmstadt 25 000 Euro bereit.

Quelle: Pressestelle der Wissenschaftsstadt Darmstadt


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