Magistrat der Wissenschaftsstadt Darmstadt beschließt Offenlage des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans für ehemaliges Radio-Wilms-Gelände in Eberstadt

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Die Ansiedlung eines Nahversorgers auf dem ehemaligen Radio-Wilms-Gelände in der Heidelberger Landstraße 223 in Darmstadt-Eberstadt geht in die entscheidende Phase. Der Magistrat der Wissenschaftsstadt Darmstadt beschloss in seiner Sitzung am Mittwoch (17.01.18) die Offenlage des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans E 56 Heidelberger Landstraße 223 / Lagerstraße 13.

Oberbürgermeister Jochen Partsch dazu: „Mit der nun beschlossenen Offenlage des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans gehen wir einen weiteren entscheidenden Schritt zur Ansiedlung eines Nahversorgers im nördlichen Eberstadt. Der spätere Markt wird aus unserer Sicht dazu beitragen, die Versorgungsinfrastruktur in diesem Teil Darmstadts weiter auszubauen, weswegen die Ansiedlung auch eine direkte Investition in die Lebensqualität der Eberstädterinnen und Eberstädter insgesamt ist. Wir sind sehr zuversichtlich, dass der neue Markt den Bürgerinnen und Bürgern endlich bald zur Verfügung stehen wird. Am bekannten Nahversorgungskonzept gibt es keine Änderungen. Es ist weiterhin vorgesehen, dass Edeka die Fläche mietet und Herr Patschull den Markt betreibt.“

Der Vorhabenbezogene Bebauungsplan wird als nächstes im Bauausschuss am 31. Januar 2018 und in der Stadtverordnetenversammlung am 15. Februar 2018 behandelt. Nach Beschluss in der Stadtverordnetenversammlung wird der Entwurf des Bauleitplans für die Dauer eines Monats öffentlich ausgelegt.

Dazu Baudezernentin Dr. Barbara Boczek: „Die Offenlage wird in der Presse mindestens eine Woche vorher öffentlich bekannt gegeben. Zusätzlich werden die Eberstädterinnen und Eberstädter durch einen Hinweis über den Verteiler des Stadtteilforums Eberstadt informiert, da das Projekt dort häufig thematisiert wurde. Dabei werden die Bürgerinnen und Bürger darauf hingewiesen, dass während dieser Auslegungsfrist nochmals Stellungnahmen abgegeben werden können. Die fristgerecht eingegangenen Stellungnahmen werden nach sorgfältiger Prüfung und Abwägung mit den übrigen privaten und öffentlichen Belangen den parlamentarischen Gremien erneut vorgelegt. Diese entscheiden, welche Anregungen in das Planwerk aufgenommen werden und fassen einen Satzungsbeschluss, womit faktisch der Bebauungsplan beschlossen wird. Dieser tritt anschließend durch öffentliche Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses in der örtlichen Presse in Kraft.“

Neben der öffentlichen Auslage können die wesentlichen Planungsunterlagen zusätzlich auch online unter http://www.darmstadt.de/bauleitplan eingesehen werden.

Quelle: Pressestelle der Wissenschaftsstadt Darmstadt


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