TU Darmstadt schreibt zivile Zwecke fest – Selbstverpflichtung zu friedlichen Zielen künftig in der Grundordnung

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TU DarmstadtDie Technische Universität Darmstadt bekennt sich zu einer „Zivilklausel“: Die Universitätsversammlung hat einmütig eine förmliche Selbstverpflichtung aller TU-Mitglieder zu friedlichen Zielen und eine Ausrichtung an zivilen Zwecken in Forschung, Lehre und Studium beschlossen.

Künftig wird in der Präambel der Grundordnung der TU Darmstadt dieses Wertebekenntnis stehen: „Forschung, Lehre und Studium an der Technischen Universität Darmstadt sind ausschließlich friedlichen Zielen verpflichtet und sollen zivile Zwecke erfüllen; die Forschung, insbesondere die Entwicklung und Optimierung technischer Systeme, sowie Studium und Lehre sind auf eine zivile Verwendung ausgerichtet.“

Dies ist das Ergebnis eines ausführlichen und einvernehmlichen internen Diskussionsprozesses seit 2011, an dem alle Statusgruppen beteiligt waren. Wie intensiv das Thema – jenseits eines konkreten Anlasses – behandelt wurde, belegt auch das Papier „Grundlagen, Leitlinien und Interpretationen“, das die Zivilklausel detailliert einordnet.

TU-Präsident Hans Jürgen Prömel lobt den Diskussionsprozess als „beeindruckend und stilbildend. Die Argumentation war sehr differenziert und ausgewogen. Auch deshalb fällt die Zustimmung in der Universität so breit aus. Der Inhalt der Zivilklausel der TU Darmstadt ist ein sehr gutes Ergebnis und keineswegs ein kleinster gemeinsamer Nenner.“

Auch der Allgemeine Studierenden-Ausschuss (AStA) begrüßt das klare Bekenntnis zu einer friedlichen Universität. „Wir sind gespannt, welche Wege der Umsetzung unserer Zivilklausel der Senat beschreitet und hoffen, dass die Zivilklausel von einer hochschulöffentlichen Diskussion begleitet wird“, erklärt Nina Eisenhardt, die für den AStA den Prozess der Zivilklausel begleitet.

Ebenso zeigt sich der Vorstand der Universitätsversammlung äußerst zufrieden, dass im Diskussionsprozess über alle Fachbereiche und Hochschulgruppen hinweg eine Formulierung für die Zivilklausel erarbeitet wurde. Wichtig sei vor allem, dass es gelungen sei, im kritischen Dual-Use-Bereich Entscheidungshilfen vorzugeben.

Künftig rückt an der TU Darmstadt, die sich als Technische Universität stark über Drittmittel finanziert, die Zivilklausel neben andere Zielvorstellungen wie die Freiheit und Einheit von Forschung und Lehre oder die gesellschaftliche Verantwortung der Universität. Gleichzeitig wird die Eigenverantwortung der Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler „gefördert und respektiert“.

Forschung und Lehre an der TU Darmstadt orientieren sich ausdrücklich an nicht-militärischen Zwecken. Ausnahmen sind zwar im Einzelfall möglich, müssen aber gesondert und öffentlich nachvollziehbar begründet werden – etwa wenn Forschungsresultate von militärischen Einheiten zur Verfolgung friedlicher Ziele (z.B. der Absicherung, Versorgung, Aufklärung oder Schutz der Zivilbevölkerung genutzt werden sollen.

Auch die „Dual Use“-Problematik von Forschung, die sowohl zivil als auch militärisch verwendet werden kann, hat die TU Darmstadt intensiv diskutiert. Dazu heißt es in den neuen Leitlinien: „Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler müssen sich die Einsatzmöglichkeiten ihrer Forschung bewusst machen, um eine problematische militärische Anwendung bestenfalls ausschließen zu können.“ Um die oft schwierige Abgrenzung und Abwägung von zivil und militärisch sachgerecht leisten zu können, will die TU Darmstadt einen dauerhaften Diskussions-, Lern- und Erfahrungsprozess etablieren, dessen Ergebnisse auch in Lehrveranstaltungen einfließen.

Quelle: TU Darmstadt


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