Mitspiegel soll Streitigkeiten zwischen Mietvertragsparteien vermeiden

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Mietspiegel der Wissenschaftsstadt Darmstadt:
Stadtrat Jochen Partsch: „Der Darmstädter Mietspiegel ist verlässlich und nicht frei interpretierbar!“

Im Sommer 2008 wurde der Mietspiegel für den Bereich der Wissenschaftsstadt Darmstadt vom Magistrat beschlossen und veröffentlicht. Der Mietspiegel gibt verlässlich Auskunft über die ortsübliche Vergleichsmiete und soll dazu beitragen, das Mietpreisgefüge im nicht preisgebundenen Wohnungsbestand transparent zu machen, um Streitigkeiten zwischen Mietvertragsparteien zu vermeiden.
Darmstadts Wohnungsdezernent, Stadtrat Jochen Partsch, hält daran fest, dass Mietspiegel wesentlich zum sozialen Frieden zwischen den Partnern auf dem Wohnungsmarkt beitragen: „Nicht ein Mietspiegel bereitet Probleme, sondern Mietvertragsparteien, die aus dem Mietspiegel Vorteile herauslesen wollen, wo keine sind“, so Partsch am Montag (5.).
Zu Diskussionen haben bisher vor allem zwei Regelungen des aktuellen Darmstädter Mietspiegels geführt: der Zusammenhang zwischen wärmetechnischer Beschaffenheit eines Gebäudes und der Miethöhe, sowie die Frage der Zu- und Abschläge für Fahrradabstellplätze.
Stadtrat Partsch verweist dabei nochmals auf die deutlichen Aussagen des aktuellen Mietspiegels zu beiden Themen:

Wärmetechnische Gebäudebeschaffenheit: Bei der Bemessung der ortsüblichen Vergleichsmiete sind Wohnungen gleicher Art, Größe, Lage und Beschaffenheit zu vergleichen. Gerade das Merkmal Beschaffenheit war für die Wissenschaftsstadt Darmstadt Anlass, die wärmetechnische Beschaffenheit auf ihre Bedeutung zur Mietpreisbildung untersuchen zu lassen. Bereits die Mietspiegeluntersuchungen 2003 haben gezeigt, dass die wärmetechnische Beschaffenheit eines Gebäudes Einfluss auf die Miethöhe nimmt. Diese Untersuchungen haben sich anlässlich des Mietspiegels 2008 bestätigt. Der Begriff wärmetechnische Beschaffenheit steht für den gesamten Energieaufwand eines Gebäudes für Heizung und Warmwasser. Sie ist abhängig vom Wärmeschutz des Gebäudes, der Energieeffizienz des Heizungssystems und dem eingesetzten Energieträger. Bewertet wird die wärmetechnische Beschaffenheit über den Primärenergiekennwert. Ein geringer Primärenergiekennwert entspricht einer guten wärmetechnischen Beschaffenheit mit in der Regel geringen Heizkosten. Diese Erläuterung im Darmstädter Mietspiegel 2008 lässt nur den Schluss zu, dass sich die wärmetechnische Beschaffenheit aus dem berechneten Energiebedarf eines Gebäudes ergibt. Somit kann als Nachweis ausschließlich ein Energiebedarfsausweis nach der Energieeinsparverordnung herangezogen werden. Die Erläuterungen des Mietspiegels 2008 kommen deshalb auch zu dem Schluss, dass die Energieverbrauchskennwerte für die hier vorliegende Fragestellung nicht geeignet sind

Fahrradabstellplatz: Hinter fast allen Zu- oder Abschlägen im Mietspiegel verbergen sich bestimmte Gebäude- oder Wohnungsstandards. Dies trifft insbesondere für das Zuschlagsmerkmal Fahrradabstellplatz zu. Abgebildet sind Gebäude in vornehmlich jüngeren Baualtersklassen, bei deren Errichtung bereits Vorkehrungen getroffen wurden, Fahrräder in separaten Räumen abzustellen. So verlangt das Zuschlagsmerkmal im Mietspiegel, dass zwei oder mehr Abstellplätze pro Wohnung vorhanden sind. Unabhängig von der Anzahl der abgestellten Fahrräder kommt es also darauf an, dass der Raum für die Fahrräder so groß dimensioniert ist, dass es möglich ist, zwei Fahrräder pro Wohnung abzustellen. Ob diese Fahrräder tatsächlich dort stehen und ob jede Mietpartei tatsächlich zwei Fahrräder abstellt, ist unerheblich. Der Abstellplatz muss diebstahl- und vor Witterungseinfluss geschützt sein. Das bedeutet, der Fahrradabstellplatz kann nicht im Freien und muss auf jeden Fall abschließbar sein. Der Zugang zum Fahrradabstellplatz muss ebenerdig sein. Ebenerdig bedeutet dabei, dass die Mietpartei das Fahrrad bequem schiebend, den Fahrradabstellplatz erreichen kann. Falls ein ebenerdiger Zugang nicht vorhanden ist, muss der Ersatz gleichwertig sein. Gleichwertigkeit bedeutet in diesem Fall, dass es auch dabei möglich sein muss, den Fahrradabstellplatz ohne große Kraftanstrengung zu erreichen. Die schiefe Ebene muss in diesem Fall ausreichend breit sein und darf allenfalls drei Stufen überwinden.
Diese klaren, engen Grenzen sind notwendig, weil die Untersuchungen zum Darmstädter Mietspiegel 2008, die das Institut Wohnen und Umwelt vorgenommen hat, erbracht haben, dass allein bei Vorhandensein dieser Kriterien eine Abweichung zu vergleichbarem Wohnraum ohne Vorliegen der Kriterien feststellbar war.

Mietvertragsparteien, die sich unsicher in der Anwendung der Zu- oder Abschlagskriterien sind, können die Mietspiegelberatung beim Amt für Wohnungswesen vormittags (außer donnerstags) von 8 Uhr bis 12 Uhr telefonisch unter der Rufnummer 13-27 96 in Anspruch nehmen. Beratungsangebote für Mieter macht auch der Mieterverein Darmstadt und Umgebung e.V., Vermieter können sich an Haus- und Grund wenden.


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