Nordostumgehung: Quorum für einen Bürgerentscheid wurde erfüllt

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Die Unterschriftenprüfung des Wahlamtes der Wissenschaftsstadt Darmstadt zum Bürgerbegehren zur Nordostumgehung hat festgestellt, dass das in der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) geforderte Quorum für ein Bürgerbegehren von zehn Prozent der wahlberechtigten Darmstädter mit 14.066 gültigen abgegebenen Unterschriften erfüllt wurde. Ein Bürgerbegehren muss nach den Vorschriften des Paragrafen 8b, Absatz 3 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) von mindestens 10 Prozent der bei der letzten Gemeindewahl amtlich ermittelten Zahl von wahlberechtigten Einwohnern unterzeichnet sein, bei der Kommunalwahl 2006 waren das 101.666 Wahlberechtigte. Daraus ergibt sich ein Quorum für das Bürgerbegehren von 10.167 gültigen Unterschriften.
Insgesamt wurden von der Bürgerinitiative gegen die Nordostumgehung (ONO) bis zum
11. November 16.049 Unterschriften eingereicht. Davon waren 1.983 Unterschriften ungültig.
Im nächsten Schritt des Verfahrens muss das Darmstädter Stadtparlament über die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens entscheiden und einen Termin für den Bürgerentscheid bestimmen. Der Bürgerentscheid wird mit der Mehrheit der Ja- oder Nein-Stimmen entschieden. Dabei muss die Mehrheit mindestens 25 Prozent der wahlberechtigten Darmstädter betragen.


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