Tatverdächtiger nach Übergriff auf dem Luisenplatz in Untersuchungshaft

Teilen

Nach einer folgenschweren Auseinandersetzung auf dem Darmstädter Luisenplatz am frühen Mittwochmorgen (15.11.23) befindet sich ein 57 Jahre alter Mann weiterhin in kritischem Gesundheitszustand. Einer der festgenommenen Tatverdächtigen wurde Donnerstagmittag (16.11.23)  dem Haftrichter vorgeführt, der einen Untersuchungshaftbefehl erließ.

Ersten Erkenntnissen zufolge sollen zwei 15 und 18 Jahre alte Brüder aus Roßdorf gegen 2.15 Uhr in einer Wartehalle auf dem Luisenplatz den 57-Jährigen attackiert und ihm seine Geldbörse entwendet haben. Anschließend soll zumindest der 15-jährige Beschuldigte mit zahlreichen Schlägen und Tritten in der Weise auf den Mann, der dem Obdachlosenmilieu zuzuordnen sein soll, eingewirkt haben, so dass dieser lebensgefährliche Verletzungen erlitten haben soll. Die von einem Zeugen verständigten Polizeistreifen konnten die beiden Tatverdächtigen noch am Tatort festnehmen. Die Verletzungen des 57-Jährigen sind so schwerwiegend, dass sich dieser trotz umgehender medizinischer Versorgung weiterhin in kritischem Zustand befindet. Die Festgenommenen, die bisher keine Angaben gemacht haben, kamen für weitere kriminalpolizeiliche Maßnahmen des Kommissariats 10 ins Polizeigewahrsam. Der 15 Jahre alte Jugendliche wurde dem Haftrichter am Amtsgericht vorgeführt, der auf Antrag der Staatsanwaltschaft einen Untersuchungshaftbefehl unter anderem wegen des Verdachts des Raubes in Tatmehrheit mit versuchtem Mord erließ. Der 18-jährige wurde bereits am 15.11.23 wieder aus dem Gewahrsam entlassen, da ihm eine Beteiligung an dem versuchten Tötungsdelikt nicht mit der erforderlichen Sicherheit nachzuweisen ist. Die genauen Hintergründe sowie die Tatbeteiligung sind unter anderem Gegenstand der weiteren Ermittlungen von Staatsanwaltschaft und Polizei.

Die Staatsanwaltschaft bittet um Berücksichtigung, dass es sich bei dem Tatverdächtigen 15-jährigen um einen Jugendlichen handelt, so dass zu dessen Schutz keine weiteren Details insbesondere zu dessen Person oder familiären Verhältnissen bekanntgegeben werden können.

Quelle: Polizeipräsidium Südhessen


Teilen