Nachdem die Stadtverordnetenversammlung dies im Dezember 2022 beschlossen hatte, wird ab dem 1. August 2023 die Parkraumbewirtschaftung im Johannesviertel starten. Die ist Teil des seit einigen Jahren laufenden, kontinuierlichen Prozesses der Einführung in zahlreichen Vierteln der Kernstadt. Ein entsprechender Informationsflyer an die dortigen Haushalte wurde bereits verteilt und kann auf der städtischen Webseite www.darmstadt.de/parken aufgerufen werden.
„Diese Maßnahme zielt darauf ab, eine gute und sichere Parkpraxis im Johannesviertel zu etablieren. Hierbei setzt die Parkraumbewirtschaftung den ersten Schritt und sorgt erfahrungsgemäß schon kurzfristig für eine reduzierte Parknachfrage und mehr freien öffentlichen Raum. Dieser trägt zu einer höheren Aufenthalts- und Verkehrsqualität im Viertel bei. Außerdem kommen wir den Wunsch vieler Bürgerinnen und Bürger nach, die uns darauf hingewiesen haben, dass die Parkraumbewirtschaftung und der Abschluss der Bauarbeiten in der Frankfurter Straße zu einem ungefähr gleichen Zeitpunkt kommen sollten“, erläutert Mobilitätsdezernent Michael Kolmer.
Die neue Parkzone ‚JO‘ umfasst das Areal zwischen der Kasinostraße im Westen, der Bismarckstraße im Süden und der Frankfurter Straße im Osten. Der bewirtschaftete Bereich wird durch Beschilderung klar gekennzeichnet. Die Parkgebühren betragen nach der Parkgebührenordnung 1,50 Euro pro Stunde. Die Bewirtschaftungszeiten sind aufgrund der fußläufigen Nähe zur Innenstadt von montags bis samstags von 8 bis 22 Uhr. Die Höchstparkdauer beträgt zwei Stunden.
Anwohnerinnen und Anwohner können bereits seit dem 19. Juni 2023 einen Parkausweis für ihr Fahrzeug beantragen. Die einfachste Möglichkeit ist es, den Parkausweis auf der → städtischen Webseite zu beantragen. Auf dem Flyer befindet sich zudem ein QR-Code, über den die Seite zur Antragstellung aufgerufen werden kann. Für den Antrag müssen folgende Dokumente vorgelegt werden: Fahrzeugschein, Personalausweis oder Reisepass; bei Personen, die nicht gleichzeitig Halter/in des Fahrzeuges sind, ist eine schriftliche Erklärung der Halterin/des Halters über die dauerhafte Nutzung des Fahrzeuges erforderlich; bei Firmenfahrzeugen muss der private Gebrauch schriftlich von der Firma bestätigt werden. Für die Erteilung eines Parkausweises wird eine jährliche Gebühr von zurzeit 120 Euro erhoben. Inhaberinnen und Inhaber eines Parkausweises sind von dem Entrichten der Parkgebühren am Parkscheinautomat und von der Höchstparkdauer befreit.
Für ihren Besuch können Anwohnerinnen und Anwohner sogenannte Gästekarten erwerben. Ein Bogen enthält neun Tages- und eine Wochenkarte. Die Besucherinnen und Besucher sind damit ebenfalls von den Parkgebühren und der Höchstparkdauer befreit. Gästekarten können unter meldeamt@darmstadt.de mit Namen und Adresse geordert werden. Die Verwaltungsgebühr für einen Bogen beträgt zurzeit 20 Euro. Gästekarten können unabhängig vom Besitz eines Fahrzeugs oder Parkausweises erworben werden.
Gewerbetreibende können nach einer Einzelfallprüfung Sonderparkgenehmigungen erwerben. Interessenten werden gebeten, sich hierzu an die Straßenverkehrsbehörde (strassenverkehrsbehoerde@darmstadt.de) zu wenden.
Fragen zur Parkraumbewirtschaftung oder geltenden Parkregelungen beantwortet das städtische Mobilitätsamt (Kontakt: parken@darmstadt.de).
Quelle: Pressestelle der Wissenschaftsstadt Darmstadt