Magistrat der Wissenschaftsstadt Darmstadt beschließt Einführung der Parkraumbewirtschaftung im Gebiet Martinsviertel-Ost

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Der Magistrat der Wissenschaftsstadt Darmstadt hat in seiner Sitzung am Mittwoch (22.02.23) die Einführung der Parkraumbewirtschaftung im Gebiet Martinsviertel-Ost beschlossen. Die Parkzone umfasst die Straßen südlich des Rhönrings/Spessartrings, westlich der Dieburger Straße und östlich der Heinheimer Straße. Die Einführung wird für das dritte Quartal 2023 anvisiert.

Zu dem Magistratsbeschluss sagte Mobilitätsdezernent Michael Kolmer: „Das Ziel der Parkraumbewirtschaftung in Darmstadt ist und bleibt, den Parkdruck auf die Stadtviertel rund um die Kernstadt zu verringern und die Lebensqualität im Quartier durch eine neue Erlebbarkeit des öffentlichen Raums zu stärken. Die in den anderen Parkraumbewirtschaftungsgebieten bisher gesammelten Erfahrungen zeigen, dass dieses Ziel erreicht wird.“

Der im Martinsviertel gemäß Straßenverkehrsordnung nachzuweisende allgemeine Parkdruck, um eine Parkraumbewirtschaftung einführen zu können, wurde im Sommer 2022 durch eine Parkraumuntersuchung im gesamten Martinsviertel (also Ost und West) durch das Büro „Steteplanung“ dokumentiert. Danach gibt es im Gebiet Martinsviertel-Ost über 1559 Abstellplätze, von denen 684 auf privaten Flächen und 875 nachts bzw. 866 tagsüber auf öffentlichem Raum liegen. Die Stellplätze auf den privaten Flächen konnten nicht direkt erhoben werden, da viele Garagen und Hinterhöfe nicht zugänglich sind. Daher ist davon auszugehen, dass nicht alle privaten Kapazitäten erfasst werden konnten. Bei den öffentlichen Stellplätzen wurde zunächst nicht berücksichtigt, ob es sich um legale Parkstände handelt oder ob regelwidrig auf dem Gehweg geparkt wird.


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Die Parkraumbewirtschaftung sieht vor, im Gebiet Martinsviertel-Ost rund 25 Parkscheinautomaten aufzustellen und Parkgebühren zu erheben. Bei der Standortwahl wird auf eine gute Sichtbarkeit und eine annehmbare fußläufige Entfernung zwischen den Parkscheinautomaten geachtet. An allen Zu- und Ausfahrten des Gebietes wird eine Parkzonenbeschilderung angebracht. Dadurch ist sichergestellt, dass alle Verkehrsteilnehmerinnen und -teilnehmer die Grenzen der Parkraumbewirtschaftungszone leicht erkennen können. Die Parkscheine können an den Automaten mit Bargeld und über ein EC-Karten-Terminal bezahlt werden. Als weitere Option für das Entrichten der Parkgebühren wird das Handy-Parken angeboten. Die Parkgebühren betragen nach der Parkgebührensatzung (Gebührenzone II) 75 Cent pro 30 Minuten. Die Bewirtschaftungszeiten sind aufgrund der fußläufigen Nähe zur Innenstadt montags bis samstags von 8 bis 22 Uhr. Die Höchstparkdauer beträgt zwei Stunden.

Gemeldete Anwohnerinnen und Anwohner des Gebiets können eine Ausnahmegenehmigung zum Parken beantragen, die 120 Euro pro Jahr kostet. Inhaberinnen und Inhaber dieser Ausnahmegenehmigung müssen keine Parkgebühren bezahlen und sind von der Höchstparkdauer befreit.

Besucherinnen und Besuchern von Anwohnerinnen und Anwohnern werden sogenannte „Gästekarten“ angeboten, die bereits in anderen Quartieren eingesetzt werden. Es sind Bögen mit neun Tageskarten und einer Wochenkarte erhältlich. Diese sind einen Tag bzw. eine Woche lang in der jeweiligen Parkzone gültig. Hierfür sind das Kfz-Kennzeichen und das Datum auf der Karte einzutragen, die Karte ist sichtbar in das Fahrzeug zu legen. Die Bögen sind unabhängig vom Besitz eines Fahrzeugs oder einer Ausnahmegenehmigung für alle Bewohnerinnen und Bewohner verfügbar. Auch für die Besucherinnen und Besucher entfallen damit das Entrichten von Parkgebühren und die oben genannte Höchstparkdauer.

Um alle Bewohnerinnen und Bewohner sowie ansässige Geschäfte und Gewerbetreibende einzubeziehen, wird im zweiten Quartal 2023 über die geplanten Regelungen informiert werden. Außerdem werden alle Betroffenen gebeten, Anregungen zur derzeitigen Parksituation und den eigenen Zukunftsvorstellungen dem Mobilitätsamt zu melden. Diese Anregungen werden gesammelt, ausgewertet und in die künftige Quartiersgestaltung miteinbezogen.

Das Konzept beinhaltet zunächst keine Änderungen am jetzigen Stellplatzangebot, an der Verkehrsregelung und an der Aufteilung der Straßenräume. Dies wird zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen, nachdem mittels der Parkraumbewirtschaftung der Parkdruck verringert bzw. umverteilt werden konnte.

Die oben erwähnte Untersuchung ist der jetzt beschlossenen Magistratsvorlage als Anlage beigefügt und kann in den nächsten Tagen auch im städtischen Parlamentsinformationssystem eingesehen werden.

Quelle: Pressestelle der Wissenschaftsstadt Darmstadt


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