Wissenschaftsstadt Darmstadt sucht Bewerberinnen und Bewerber für die Wahl zur Jugendschöffin oder zum Jugendschöffen

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Mitte des Jahres 2023 werden die Schöffinnen und Schöffen sowie die Jugendschöffinnen und Jugendschöffen für die Amtszeit von 2024 bis 2028 gewählt. Hierfür sucht die Wissenschaftsstadt Darmstadt interessierte Bürgerinnen und Bürger, die bereit sind, diese ehrenamtlichen Richtertätigkeiten wahrzunehmen.

Bürgermeisterin Barbara Akdeniz ruft zur Teilnahme auf: „Bürgerinnen und Bürger, die als Schöffin oder Schöffe tätig sind, leisten einen wichtigen Beitrag für das Funktionieren unserer Demokratie und unseres Rechtsstaates. Wer über besondere soziale Kompetenz, über Lebenserfahrung und Menschenkenntnis verfügt, ist herzlich eingeladen, sich zu bewerben.“

Während Schöffinnen und Schöffen in Erwachsenenstrafsachen vor dem Amts- oder Landgericht eingesetzt werden, sind Jugendschöffinnen und -schöffen in Jugendstrafsachen tätig. Als ehrenamtliche Richterinnen und Richter wirken sie an Gerichtsverhandlungen in gleichem Umfang und mit gleicher Stimme mit wie Berufsrichterinnen und -richter. Pro Jahr nehmen sie an bis zu zwölf ordentlichen Sitzungstagen teil. Dafür wird eine Aufwandsentschädigung gezahlt. Eine juristische Vorbildung ist nicht erforderlich.

Derzeit stellt die Wissenschaftsstadt Darmstadt die Vorschlagslisten für die Wahl der Schöffinnen und Schöffen sowie der Jugendschöffinnen und -schöffen zusammen. Anschließend bestimmt ein beim Amtsgericht Darmstadt gebildeter Wahlausschuss, welche Bewerberinnen und Bewerber zu ehrenamtlichen Richterinnen und Richtern ernannt werden. Die Amtszeit beträgt fünf Jahre (01.01.2024 bis 31.12.2028). Für die Bewerbung um Aufnahme auf die Vorschlagslisten gilt eine Bewerbungsfrist bis 16. April 2023.

Interessierte Bürgerinnen und Bürger können sich bei der Wissenschaftsstadt Darmstadt unter Verwendung entsprechender Formulare schriftlich bewerben. Bewerbungsformulare sind im Bürgerberatungs- und Informationszentrum (Stadtfoyer im Neuen Rathaus, Luisenplatz 5 A) erhältlich oder können auf der städtischen Website unter dem Stichwort → „Schöffenliste“ oder → „Jugendschöffen“ heruntergeladen werden.

Sie sind an der Tätigkeit als Schöffin/Schöffe oder Jugendschöffin/Schöffe interessiert? Für diese

Tätigkeit sind folgende persönliche Voraussetzungen notwendig:

  • deutsche Staatsangehörigkeit,
  • wohnhaft in Darmstadt,
  • mindestens 25 und höchstens 69 Jahre zu Beginn der Amtszeit (01.01.2024),
  • erzieherische Befähigung und Erfahrung in der Jugenderziehung

Als Ausschlusskriterien gelten:

  • eine Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten,
  • ein laufendes Ermittlungsverfahren wegen einer schweren Straftat,
  • ein laufendes Insolvenzverfahren.

Auskünfte und Informationen zum Schöffinnen- und Schöffenamt (Erwachsenenstrafsachen) gibt das Rechtsamt der Wissenschaftsstadt Darmstadt (Tel.: 06151 / 132462; E-Mail: rechtsamt@darmstadt.de).

Auskünfte und Informationen zum Amt der Jugendschöffinnen und Jugendschöffen gibt das Büro für Sozialplanung der Wissenschaftsstadt Darmstadt (Tel.: 06151 / 133086; E-Mail: jugendschoeffenwahl@darmstadt.de).

Quelle: Pressestelle der Wissenschaftsstadt Darmstadt


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