Magistrat der Wissenschaftsstadt Darmstadt beschließt Einführung der Parkraumbewirtschaftung im Johannesviertel – Einführung für 2. Quartal 2023 anvisiert

Teilen

ParkenDer Magistrat der Wissenschaftsstadt Darmstadt hat in seiner Sitzung am 2. November 2022 die Einführung der Parkraumbewirtschaftung im Johannesviertel beschlossen. Die Parkzone umfasst die Straßen innerhalb des Gebiets südlich und östlich der Kasinostraße, westlich der Frankfurter Straße und nördlich der Bismarckstraße. Die Einführung wird für das zweite Quartal 2023 anvisiert.

Mobilitätsdezernent Michael Kolmer: „Wir werden häufig darauf angesprochen, wann im Johannesviertel die Parkraumbewirtschaftung kommt. Im kommenden Jahr ist es soweit. Das Quartier ist schon lange ein Vorreiter für die Mobilitätswende. Die Verkehrsberuhigung rund um die Viktoriastraße griff Elemente der heute populären Superblock-Projekte auf, als der Begriff noch gar nicht erfunden war. Mit der Parkraumbewirtschaftung werden wir das Johannesviertel noch lebenswerter und erlebbarer für die Menschen im Quartier gestalten können. Der öffentliche Raum wird fairer aufgeteilt und für alle besser nutzbar.“

Der im Johannesviertel gemäß Straßenverkehrsordnung nachzuweisende allgemeine Parkdruck, um Parkraumbewirtschaftung einführen zu können, wurde bereits 2017 durch eine Erhebung des Ingenieurbüros „Verkehrslösungen“ dokumentiert. Danach gibt es im Johannesviertel über 2.420 Abstellplätze. Davon liegen circa 1.420 Stellplätzen auf privaten Flächen (inklusive  halböffentlicher Kundenparkplätze) und rund 1.000 Parkstände auf dem öffentlichen Raum. Jene auf den privaten Flächen konnten nicht direkt erhoben werden, da viele Garagen und Hinterhöfe nicht zugänglich sind. Über eine Plausibilitätsbetrachtung kann aber eine Einschätzung zur Auslastung des privaten Stellplatzangebots getroffen werden. Bei den öffentlichen Stellplätzen wurde zunächst nicht berücksichtigt, ob es sich um legale Parkstände handelt oder ob regelwidrig auf dem Gehweg geparkt wird.

Die Erhebung hat auch gezeigt, dass die Parkraumnachfrage im öffentlichen Straßenraum rund um die Uhr hoch ist. Tagsüber entfallen knapp 40 Prozent der Parkraumnachfrage auf Fremdparkerinnen und -parker, im innenstadtnahen Gebiet sogar gut 50 Prozent. Diese Personengruppe hat somit einen großen Anteil am ruhenden Verkehr im Johannesviertel. Dabei ist festzustellen, dass flächendeckend ordnungswidrig auf Gehwegen und an Straßenecken geparkt wird. Somit verbleiben in ganzen Straßenabschnitten Gehwegbreiten von teilweise deutlich weniger als einem Meter, so dass Fußgängerinnen und Fußgänger die Gehwege nicht mehr bequem, beim Mitführen von Kinderwagen, Trolleys, Rollatoren und so weiter faktisch gar nicht mehr nutzen können. An Einmündungen und Kreuzungen können vor allem Kinder die Verkehrssituation aufgrund parkender Autos nicht überblicken.

Die Parkraumbewirtschaftung sieht vor, im Johannesviertel Parkscheinautomaten aufzustellen und Parkgebühren zu erheben. Aktuell werden 60 Stellplätze via Parkscheinautomaten bewirtschaftet, weitere 25 Parkscheinautomaten sollen hinzukommen. Bei der Standortwahl wird auf eine gute Sichtbarkeit und eine annehmbare fußläufige Entfernung zwischen den Parkscheinautomaten geachtet. An allen Zu- und Ausfahrten des Gebietes wird eine Parkzonenbeschilderung angebracht. Dadurch ist sichergestellt, dass alle Verkehrsteilnehmerinnen und -teilnehmer die Grenzen der Parkraumbewirtschaftungszone leicht erkennen können. Die Parkscheine können an den Automaten mit Bargeld und über ein EC-Karten-Terminal bezahlt werden. Als weitere Option für das Entrichten der Parkgebühren wird das Handy-Parken angeboten. Die Parkgebühren betragen nach der Parkgebührensatzung (Gebührenzone II) 75 Cent pro 30 Minuten. Die Bewirtschaftungszeiten sind aufgrund der fußläufigen Nähe zur Innenstadt von montags bis samstags von 8 bis 22 Uhr. Die Höchstparkdauer beträgt zwei Stunden.

Gemeldete Anwohnerinnen und Anwohner des Gebiets können dann eine Ausnahmegenehmigung zum Parken beantragen, die 120 Euro pro Jahr kostet. Inhaberinnen und Inhaber dieser Ausnahmegenehmigung müssen keine Parkgebühren bezahlen und sind von der Höchstparkdauer befreit.

Besucherinnen und Besuchern von Anwohnerinnen und Anwohnern werden sogenannte „Gästekarten“ angeboten, die bereits in den anderen Quartieren eingesetzt werden. Es sind Bögen mit neun Tageskarten und einer Wochenkarte erhältlich. Diese sind einen Tag beziehungsweise eine Woche lang in der jeweiligen Parkzone gültig. Hierfür sind das Kfz-Kennzeichen und das Datum auf der Karte einzutragen, die Karte ist sichtbar in das Fahrzeug zu legen. Die Bögen sind unabhängig vom Besitz eines Fahrzeugs oder einer Ausnahmegenehmigung für alle Bewohnerinnen und Bewohner verfügbar. Auch für die Besucherinnen und Besucher entfallen damit das Entrichten von Parkgebühren und die oben genannte Höchstparkdauer.

„Um alle Bewohnerinnen und Bewohner sowie ansässige Geschäfte und Gewerbetreibende einzubeziehen, wird im ersten Quartal 2023 über die geplanten Regelungen informiert werden. Außerdem werden alle Betroffenen gebeten, Anregungen zur derzeitigen Parksituation und den eigenen Zukunftsvorstellungen dem Mobilitätsamt zu melden. Diese Anregungen werden dann gesammelt, ausgewertet und in die künftige Quartiersgestaltung miteinbezogen“, erläutert Kolmer.

Das Konzept beinhaltet zunächst keine Änderungen am jetzigen Stellplatzangebot, an der Verkehrsregelung und an der Aufteilung der Straßenräume. Dies wird zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen, nachdem mittels der Parkraumbewirtschaftung der Parkdruck verringert beziehungsweise umverteilt werden konnte.

Anlage: Die Untersuchung

Quelle: Pressestelle der Wissenschaftsstadt Darmstadt


Teilen