Inzidenz in Darmstadt und zwei Landkreisen über 1000

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COVID-19Wie das Robert-Koch-Institut (RKI) am Samstag (22.01.22) mit Stand 03.22 Uhr mitteilte, erreicht die Wissenschaftsstadt Darmstadt eine Sieben-Tage-Inzidenz von 1.312,4 (Neuinfektionen mit dem COVID-19-Virus pro 100.000 Einwohner*innen binnen sieben Tagen) (792,8 vor einer Woche). Es handelt sich um 2.089 neue Fälle in den letzten sieben Tagen.

Mit Stand 21.01.22 werden in Darmstadt 5 Personen intensivmedizinisch behandelt, davon werden 3 invasiv beatmet. Die Belegungsrate aller Intensivbetten (nicht nur COVID-19) beträgt 79%. Der Anteil von COVID‑19 Patient*innen an Intensivbetten beträgt 5%.

Aktuell sind in in der Wissenschaftsstadt Darmstadt insgesamt 175 (+1) Menschen an oder mit COVID-19 gestorben.

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Inzidenz in den Landkreisen (22.01.22)
In Klammer die Zahlen vom Samstag vergangener Woche

Darmstadt-Dieburg: 1.179,7 (681,9)
Odenwaldkreis: 713,1 (406,2)
Bergstraße: 712,1 (496,7)
Groß-Gerau: 1.033,3 (625,4)
Offenbach: 787,0 (525,9)

Die Inzidenz in Hessen liegt bei 873,8 (579,5).

Die Daten geben den Stand des RKI-Dashboards von 03.22 Uhr wieder, nachträgliche Änderungen oder Ergänzungen des RKI sind möglich.

Der durch das RKI ausgewiesene Hospitalisierungsinzidenz-Tageswert für Hessen liegt aktuell bei 4,24 pro 100.000 Einwohner*innen (21.01.2022). Eine Woche zuvor betrug der Wert 2,62 pro 100.000.

Nach der IVENA Sonderlage waren am 20.01.2022 um 11:00 Uhr 223 Betten auf hessischen Intensivstationen mit Patient*innen mit einer COVID-19-Erkrankung belegt. Bei 209 wurde eine SARS-CoV-2 Infektion bestätigt, bei 14 besteht der Verdacht. Vor einer Woche waren es 232 Patient*innen, die auf hessischen Intensivstationen gepflegt werden mussten.

Nach der IVENA Sonderlage waren am 20.01.2022 um 11:00 Uhr 735 Betten auf hessischen Normalstationen mit Patient*innen mit einer COVID-19-Erkrankung belegt. Bei 636 wurde eine SARS-CoV-2 Infektion bestätigt, bei 99 besteht der Verdacht. Vor einer Woche lag die Zahl der Hospitalisierten bei 628.

67 Prozent der auf hessischen Intensivstationen behandelten Patient*innen mit COVID-19 sind nicht vollständig geimpft (ungeimpft oder teilgeimpft), während 29,7 Prozent vollständig geimpft sind. Bei 3,3 Prozent ist der Impfstatus unbekannt.

Nach den zum Zeitpunkt der Erstellung aktuellsten verfügbaren Daten sind 71,8 Prozent der hessischen Bevölkerung vollständig gegen SARS-CoV-2 geimpft (RKI Impfquotenmonitoring, Stand: 21.01.2022). Wenn nur die Altersgruppe ab 12 Jahren berücksichtigt wird, beträgt der vollimmunisierte Anteil 80,6 Prozent.

Sobald die Inzidenz in einem Landkreis bzw. einer kreisfreien Stadt an drei aufeinanderfolgenden Tagen über 350 liegt, greifen vor Ort zusätzliche „Hotspot-Regelungen“ ab dem nächsten Tag. Nach fünf Tagen unterhalb der Grenze fällt die Region wieder aus der Regelung hinaus. Die Zuordnung am Berichtstag bezieht sich also immer auf die registrierten Inzidenzen der drei oder fünf Tage davor.
Die Details auch zu den Maßnahmen sind in §27 der Coronavirus-Schutzverordnung niedergelegt.

Folgende Kreise und Städte fallen derzeit unter die Hotspot-Regelung:

Landkreis Bergstraße, Landkreis Darmstadt-Dieburg, Landkreis Fulda, Landkreis Gießen, Landkreis Groß-Gerau, Landkreis Hersfeld-Rotenburg, Hochtaunuskreis, Landkreis Kassel, Lahn-Dill-Kreis, Landkreis Limburg-Weilburg, Main-Kinzig-Kreis, Main-Taunus-Kreis, Landkreis Marburg-Biedenkopf, Odenwaldkreis, Landkreis Offenbach, Rheingau-Taunus-Kreis, Schwalm-Eder-Kreis, Vogelsbergkreis, Landkreis Waldeck-Frankenberg, Wetteraukreis, Stadt Darmstadt, Stadt Frankfurt am Main, Stadt Kassel, Stadt Offenbach, Stadt Wiesbaden

2G+-Regel (Stand: 17. Januar 2021)

Folgende Menschen brauchen keinen Test, um Zugang zu 2G+-Bereichen zu erhalten:

  • Dreifach geimpft (geboostert)
  • Genesen und doppelt geimpft
  • Doppelt geimpft und genesen
  • Geimpft, genesen, geimpft
  • Frisch doppelt geimpft (max. 3 Monate, ab dem Tag der Zweitimpfung)
  • Frisch genesen (max. 3 Monate, ab dem Tag des positiven PCR-Tests)
  • Genesen und frisch einmal geimpft (max. 3 Monate, ab dem Tag der Impfung)

Folgende Menschen brauchen einen Test, um Zugang zu 2G+-Bereichen zu erhalten:

  • Doppelt geimpft
  • Einfach genesen und geimpft

Ausnahmen gibt es bei 2G+ für Kinder bis zur Einschulung. Kinder und Jugendliche unter 18 Jahre und Personen, die sich nicht impfen lassen können, benötigen einen aktuellen Test oder ein Testheft, bei doppelt geimpften oder genesenen Schülerinnen und Schülern gilt das Testheft.

In Clubs, Diskotheken und Tanzlokalen gilt ein Tanzverbot. Allerdings dürfen Läden als Gastronomiebetrieb – also als Bar oder Kneipe – öffnen.

Darmstadt ist seit dem 08.01.2022 Hotspot

Bedingt durch den Hotspot-Status treten auch die weitergreifenden Regelungen der Corona-Schutzverordnung des Landes in Kraft, die am 08.01.2022 in einer Allgemeinverfügung der Wissenschaftsstadt Darmstadt veröffentlicht wurden. Diese sehen ein Verbot des Alkoholkonsums sowie die generelle Maskenpflicht – beides auf öffentlichen Straßen und Plätzen der Innenstadt – vor.


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