Neue Corona-Beschlüsse der Hessischen Landesregierung

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Corona-VirusHessens Ministerpräsident Volker Bouffier erklärte im Anschluss an die Tagung des hessischen Corona-Kabinetts am Mittwoch (22.12.21): „Die im November eingeleiteten Maßnahmen wirken, die Infektionszahlen sinken derzeit. Wir sind dabei, die vierte Welle der Pandemie aufzufangen. Wir befinden uns jedoch in einer Zwischenzeit, in der wir trotz dieser Erfolge schon jetzt alles tun müssen, um die anstehende fünfte Welle einzudämmen. Denn die Lage bleibt ernst und spitzt sich mit Blick auf die Omikron-Variante weiter zu. Wir müssen noch konsequenter vorgehen. Deshalb haben Bund und Länder auf der Ministerpräsidentenkonferenz weitere Einschränkungen beschlossen. Im Fokus stehen dabei vor allem strengere Kontaktbeschränkungen sowie weitere Anstrengungen, die immer noch zu große Impflücke zu schließen.“

Bouffier erklärte, dass man auf weitere Daten zu Omikron angewiesen sei. Daher werden sich die Ministerpräsidentinnen und -präsidenten bereits am 7. Januar wieder über weitere Maßnahmen verständigen. Bis dahin werde der Expertenrat ein neues Gutachten vorgelegt haben.

Impfkampagne muss weiterlaufen

Der Regierungschef und Sozialminister Kai Klose appellierten eindringlich an alle Bürgerinnen und Bürger in Hessen, sich impfen zu lassen und nannten es „richtig“, dass Bund und Länder sich auf eine „konsequente“ Fortsetzung der Impfkampagne verständigt haben.

Grundlegende Voraussetzung ist der vom Bund zu gewährleistende ausreichende Impfstoffzufluss. „Wir haben die Impfkapazitäten in den letzten Wochen in einer gewaltigen Kraftanstrengung der hessischen Impfallianz aus Ärzte- und Apothekerschaft sowie dem öffentlichen Gesundheitsdienst massiv ausgebaut und das selbstgesetzte Ziel von 400.000 Impfungen pro Woche in der vergangenen Woche mit über 550.000 Impfungen nochmals deutlich übertroffen“, so Gesundheitsminister Kai Klose. Zahlreiche Arztpraxen und Impfstellen des öffentlichen Gesundheitsdiensts würden auch über Weihnachten und Neujahr weiterimpfen.

Weiterhin riefen der Regierungschef und der Minister dazu auf, sich unabhängig vom Impfstatus bspw. vor persönlichen Treffen zusätzlich testen zu lassen, um „maximale Vorsicht“ walten zu lassen, das gelte „gerade an den Weihnachtstagen“ und besonders dann, wenn man mit vulnerablen Personen zusammenkomme. „Wenden Sie auch über die Feiertage die geltenden Regeln zu Abstand, Hygiene und Maske an“.

Bouffier betonte abschließend, dass in Hessen viele Punkte aus dem MPK-Beschluss schon umgesetzt seien. Bereits Mitte Dezember habe der Hessische Landtag einen Beschluss gefasst, um – wenn die pandemische Lage dies erfordere – weitere Maßnahmen ergreifen zu können.

Was ist neu in Hessen?
(Auf Basis der Beschlüsse der MPK vom 21.12.21 und der Anpassung der Corona-Verordnung von Hessen vom 22.12.21)

  • Kontaktbeschränkungen
  • Weitere Verschärfung der Kontaktbeschränkung im öffentlichen Raum auf Gruppen von maximal 10 Personen.

Wenn nicht geimpfte oder nicht genesene Personen dabei sind, bleibt es bei Treffen von einem Haushalt und maximal zwei Personen eines weiteren Haushalts. Ausnahmen gelten für Kinder und Jugendliche unter 14 Jahren und für Personen, die sich nicht impfen lassen können. Im privaten Bereich bleibt es in Hessen bei einer dringenden Empfehlung auf die Beschränkung dieser Kontaktzahlen.

  • Hessen empfiehlt Tests vor persönlichen Treffen.
  • Der Betrieb von Tanzlokalen, Clubs und Diskotheken ist nunmehr landesweit und unabhängig von der Infektionsinzidenz vor Ort untersagt. Ein regulärer Gastronomiebetrieb ist dort möglich.
  • Die Obergrenze für alle Veranstaltungen liegt künftig bei 250 Teilnehmern. Diese Regelung gilt sowohl für den Innen- als auch für den Außenbereich.

Die neuen Maßnahmen gelten ab dem 28. Dezember 2021 und laufen bis zum 13. Januar 2022.

Download: Coronavirus-Schutzverordnung des Landes Hessen

Quelle: Hessische Staatskanzlei


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