Magistrat beschließt Parkraumbewirtschaftung im Woogsviertel

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ParkenDer Magistrat der Wissenschaftsstadt Darmstadt hat in seiner Sitzung vom Mittwoch, 1. September 2021, das Konzept zur Parkraumbewirtschaftung im Darmstädter Woogsviertel beschlossen. Die Parkzone umfasst die Straßen innerhalb des Gebiets südlich der Landgraf-Georg-Straße (Abschnitt zwischen Teichhausstraße und Beckstraße) / Heinrich-Fuhr-Straße, östlich der Teichhausstraße/ Nieder-Ramstädter Straße (bis Heinrichstraße), nördlich der Heinrichstraße und westlich der Gundolfstraße / des Breslauer Platzes. Die Parkgebühren betragen nach der Parkgebührensatzung (Gebührenzone II) 75 Cent pro 30 Minuten. Die Bewirtschaftungszeiten werden aufgrund der fußläufigen Nähe zur Innenstadt von montags bis samstags von 8 bis 22 Uhr mit einer Höchstparkdauer von zwei Stunden vorgesehen.

„Um den hohen Parkdruck und somit den Parksuchverkehr im Viertel zu reduzieren und neue Freiräume für die Anwohnerinnen und Anwohner zu schaffen, beginnen wir im Rahmen der quartiersweisen Einführung der flächendeckenden Parkraumbewirtschaftung nun auch im Woogsviertel mit der Bewirtschaftung“, erläutert Mobilitätsdezernent Michael Kolmer.
„Das Woogsviertel ist ein dicht bebautes Wohngebiet mit hoher Einwohnendendichte und die dort gängige Parkpraxis findet meist auf Kosten von Kindern, mobilitätseingeschränkten Personen oder der zu Fuß gehenden Bevölkerung auf dem Gehweg statt. Hier möchten und müssen wir mit der Einführung gegensteuern. Dafür haben wir bereits am 22. Juli 2021 die Bewohnerinnen und Bewohner per Flyer über die zukünftige Parkraumbewirtschaftung informiert. Der Flyer diente dazu, alle Betroffenen über das zukünftige Konzept frühzeitig in Kenntnis zu setzen. Zudem wurden die Anwohnerinnen und Anwohner ausdrücklich darum gebeten, sich mit Anmerkungen, Kritik und Lösungsvorschlägen (bzgl. des Parkkonzepts) an das Mobilitätsamt zu wenden. Die Anregungen der Bürgerinnen und Bürger werden in die zukünftige Quartiersgestaltung miteinbezogen“, so Kolmer weiter.

Das Konzept sieht vor, dass im Gebiet Parkscheinautomaten aufgestellt werden. Die Parkscheinautomaten sind mit einem EC-Karten-Terminal ausgestattet, um den Parkenden neben Bargeld ein weiteres Zahlungsmittel am Automaten anzubieten. Als Alternative zum Parkscheinautomaten wird das Handy-Parken für das Entrichten der Parkgebühren angeboten. Diese Zahlungsmethode wird bereits in der Innenstadt, Bessungen Nord und dem Kapellplatzviertel angeboten und nun um das Quartier „Woogsviertel“ erweitert.

Gemeldete Anwohnende des Gebiets können eine Ausnahmegenehmigung zum Parken nach
Paragraf 46 StVO für 120 Euro pro Jahr beantragen. Mit der Ausnahmegenehmigung werden Anwohnende von dem Entrichten der Parkgebühren an Parkscheinautomaten und von der Höchstparkdauer befreit. Für Besucher und Besucherinnen von Anwohnern werden „Besuchendenkarten“ angeboten. Solche „Besuchendenkarten“ gibt es bereits im Kapellplatzviertel, Bessungen Nord und rund um die Mathildenhöhe. Es sind Bögen mit neun Tageskarten und einer Wochenkarte erhältlich. Diese sind einen Tag bzw. eine Woche lang in der Parkzone gültig. Hierfür ist das Kfz-Kennzeichen und das Datum auf der Karte einzutragen und diese sichtbar in das Fahrzeug zu legen. Die Besucher sind damit vom Entrichten der Parkgebühren am Parkscheinautomaten und von der Höchstparkdauer befreit. Volljährige Anwohner einer Parkzone können Bögen mit je neun Tageskarten und einer Wochenkarte beim Bürger- und Ordnungsamt für je 20 Euro erwerben – pro Monat und Person je ein Bogen.

„Das Konzept beinhaltet keine Änderungen des aktuellen Parkplatzangebots, in der Verkehrsregelung oder in der Aufteilung der Straßenräume“, stellt Kolmer klar. „Eine Stellplatzneuordnung in kritischen Straßenabschnitten wird sukzessive im Zusammenhang mit anstehenden Bau- und Erneuerungsmaßnahmen umgesetzt.“

Quelle: Pressestelle der Wissenschaftsstadt Darmstadt


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