Mahnmal für die Opfer des Paragrafen 175: Jury entscheidet sich für ein Werk des Würzburger Künstlers Matthias Braun

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„Die Schattenseite des Regenbogens“ / Bild: © Matthias BraunDas Mahnmal für die Opfer des Strafrechtsparagrafen 175, das in Darmstadt entstehen soll, wird nach einem Entwurf des Würzburger Architekten und Künstlers Matthias Braun geschaffen. Das hat die Jury des dazu ausgelobten Wettbewerbs entschieden. Gekürt wurde das Werk „Die Schattenseite des Regenbogens“, für das sich auch die Mehrheit der zum Votum eingeladenen Bürgerinnen und Bürger aussprach. Die Kunstkommission der Wissenschaftsstadt Darmstadt wird sich im Herbst 2020 mit der Standortfrage befassen. Danach werden dem Magistrat und der Stadtverordnetenversammlung der Entwurf und der Standortvorschlag zur Entscheidung vorgelegt.

„Uns hat die Klarheit des Entwurfs überzeugt“, erklärt Oberbürgermeister Jochen Partsch, der als Preisrichter zur Jury gehörte. „Symbolik und Gestaltung lassen Raum für individuelle Annäherung und Auseinandersetzung, bleiben dabei in ihrem Statement eindeutig. Und darauf kam es uns an – dass der Opfer des Paragrafen 175, der  über Jahrzehnte hinweg die Verfolgung von Menschen mit homosexueller Orientierung ermöglichte, unmissverständlich gedacht wird,
respektvoll, in würdigender Erinnerung und Mahnung.“

Brauns Entwurf „Die Schattenseite des Regenbogens“ übersetzt das Symbol der Regenbogenfahne in eine dreidimensionale, begehbare Skulptur. Der 3,10 Meter hohe Regenbogen ist in der Mitte so gefaltet, dass sich zwei Hälften ergeben; Die eine ist bunt gestaltet, die andere silberfarben. Der Schriftzug „ZUM GEDENKEN AN DIE OPFER DES § 175 STGB“ erinnert an die mehr als 50 000 Menschen, die durch den Paragrafen 175 geschädigt wurden und in der NS-Zeit ermordet wurden. Die farbig gefasste Hälfte des Regenbogens möchte Trost und Hoffnung spenden. Die Regenbogenskulptur wirft einen Schatten auf den Boden, der je nach Tageszeit und Lichteinfall eine Herzform bildet als Symbol für Trauer und Mitgefühl mit den Opfern. Im Akt des Durchschreitens des Bogens können Solidarität, Trauer und Gedenken an die Opfer öffentlich bekundet werden.

Der Jury gehörten neben Oberbürgermeister Jochen Partsch die Vorsitzende des Kulturausschusses, Hildegard Förster-Heldmann, Kulturreferent Ludger Hünnekens, Martin Benn vom Evangelischen Dekanat Darmstadt-Stadt, Markus Jöckel von der ökumenischen Arbeitsgruppe Homosexuelle und Kirche, Leon J. Reinel vom Verein Vielbunt e. V. und Christine König als Vertreterin des Berufsverbands Bildender Künstler an.

Die Gestaltung des „Mahnmals für die Opfer des § 175 StGB“ wurde in einem zweistufigen, künstlerischen Wettbewerb ermittelt. In der ersten Stufe wählte die Jury aus den rund vierzig Bewerbungen fünf Entwürfe aus. Die in der engeren Wahl verbliebenen Beiträge wurden in der zweiten Wettbewerbsstufe auf der Bürgerbeteiligungsplattform der Wissenschaftsstadt Darmstadt öffentlich vorgestellt. Mit der Wahl ihres Favoriten konnten Interessierte mitbestimmen, wie das Mahnmal in Darmstadt aussehen soll. Das Votum der Bürgerinnen und Bürger ist in die finale Entscheidung der Jury mit fünf Stimmen eingeflossen.

Matthias Braun wurde 1974 geboren. Er arbeitet als Architekt und bildender Künstler. 2010 erhielt er den Preis für Junge Kultur der Stadt Würzburg, 2014 den Kulturförderpreis der Stadt Würzburg. Seit 2008 nahm Braun an zahlreichen Kunstwettbewerben teil und errang mehrere Erste Preise. Realisierte Arbeiten im Öffentlichen Raum sind unter anderem die „Gedenkstätte zur Erinnerung an die Opfer des Nationalsozialismus“ in Schwetzingen (2012), die Skulptur „Dauerparker“ am Kunstpfad Mainvorland Rüsselsheim (2016) und das „Gedenkzeichen Mettmann“ für die Opfer des Nationalsozialismus in Mettmann (2017).

Quelle: Pressestelle der Wissenschaftsstadt Darmstadt
Foto:  © Matthias Braun


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