Wissenschaftsstadt Darmstadt ändert Abfallsatzung – Grundstückeigentümer können Abfallerfassung in Unterflursystemen beantragen

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Die Stadtverordnetenversammlung der Wissenschaftsstadt Darmstadt hat am 19. Dezember 2017 eine Änderung der städtischen Abfallsatzung beschlossen, wonach Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer eine Abfallerfassung in sogenannten Unterflursystemen für Rest-, Bio- und Papierabfall sowie Wertstoffgemische beantragen können.

Stadtkämmerer André Schellenberg dazu: „Die Wissenschaftsstadt Darmstadt plant, die Anzahl der Unterflur- und Halbunterflurbehälter im Stadtgebiet zu erhöhen, um das Erscheinungsbild der Abfallentsorgung zu verbessern und die Menge der Müllgefäße gerade in größeren Gebäudekomplexen zu verringern. Diese Systeme kommen in der Regel in öffentlichen Einrichtungen und in Wohnungsbaugesellschaften zum Einsatz und sind in der jüngsten Vergangenheit technisch stark verbessert und so für den Alltagsbetrieb einsatztauglich optimiert worden. Für die Glaserfassung beispielsweise hat der Eigenbetrieb für kommunale Aufgaben und Dienstleistungen (EAD) Unterflurbehälter in der Lise-Meitner-Straße und am Riegerplatz installiert, die rege genutzt werden.“

Die Abfallgebühren für die neuen Behältertypen wurden gemäß der Gebührenbedarfsrechnung kalkuliert. Sie orientieren sich an der bisherigen Gebührenstruktur, d.h. die Abfallgebühren werden wie bei allen Behältertypen bisher als Einheitsgebühr, bestehend aus Grund- und Leistungsgebühr pro Liter in Abhängigkeit von der Behältergröße (3.000, 4.000 und 5.000 L), ausgebildet. Die Aufstellung der Unterflur- und Halbunterflursysteme ist mit baulichen Maßnahmen auf den Grundstücken verbunden, für die eine Aufstellgebühr erhoben wird. Grundsätzlich erfolgt die Abfuhr bedarfsorientiert. Hierfür werden die Systeme digitalisiert. D.h. ein Sensor in den Behältern informiert den EAD laufend über den Füllstand der Behälter und erlaubt es, den voraussichtlichen Entleerungstermin zu errechnen. Dadurch wird gewährleistet, dass nur volle Gefäße geleert und Kleinmengentransporte eingespart werden. Dementsprechend wird die Leistungsgebühr auf der Basis des tatsächlichen Füllstands am Leerungstag berechnet. Um die hygienischen Anforderungen an die Stadtsauberkeit zu erfüllen, wird unabhängig vom Füllstand allerdings alle vier Wochen eine Abfuhr durchgeführt.

Für eine barrierefreie Abfallentsorgung sorgt künftig eine speziell entwickelte Gefäßhaltekonstruktion für die gängigen Behältergrößen von 80 bis 240 Liter. Die Anbringung dieser Einfüllhilfe mit Kippmechanismus ermöglicht einen vereinfachten Zugang zu den Abfallbehältern. Für die Prüfung und Zulassung des Standplatzes fällt ein einmaliger Installationspreis an, die Abfallgebühren bleiben davon unberührt. Bei der barrierefreien Abfallentsorgung handelt es sich um ein optionales Zusatzangebot, das auf individuellen Wunsch beim EAD angefordert werden kann (Service-Telefon: 06151 / 13 46 000; E-Mail: ead [at] darmstadt.de).

Quelle: Pressestelle der Wissenschaftsstadt Darmstadt


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