Land Hessen definiert Lärmschutzbereiche rund um den Flughafen Frankfurt – Stadt Darmstadt bittet um Beteiligung der Bürger an der Stellungnahme

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FlugzeugSeit Juli 2007 gilt das Bundesgesetz zum Schutz gegen Fluglärm in seiner grundlegend novellierten Fassung. Zweck dieses Gesetzes ist es, in der Umgebung von Flugplätzen bauliche Nutzungsbeschränkungen und baulichen Schallschutz zum Schutz vor Fluglärm sicherzustellen. Umgesetzt werden soll dies durch die Einrichtung von Lärmschutzbereichen mit unterschiedlich gegliederten Schutzzonen rund um den Flughafen Frankfurt/Main. Das für die Ausweisung der Lärmschutzbereiche zuständige Hessische Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung hat hierzu eine Verordnung mit Festsetzung der Lärmschutzbereiche erarbeitet und alle betroffenen Kommunen, darunter auch Darmstadt, zur Stellungnahme aufgefordert.

Baudezernentin Brigitte Lindscheid, zuständig für den Schutz vor Fluglärm, bittet jetzt die Darmstädter Bürger, sich mit ihren Erfahrungen an der Stellungnahme der Stadt zu beteiligen: “Unabhängig davon, ob einzelne Bürger ihre Bedenken gegenüber dem Hessischen Verkehrsministerium direkt formulieren wollen, nimmt die Wissenschaftsstadt Darmstadt geeignete Anregungen und Bedenken der Bürger gerne in ihre Stellungnahme an das Land Hessen auf“.

Unterlagen dazu nimmt bis zum 29. Juli 2011 der Fluglärmbeauftragte im Agenda Büro der Wissenschaftsstadt Darmstadt, Frankfurter Straße 71, Telefax: 06151/133640, E-Mail: jens.bolze [at] darmstadt.de entgegen.

Detaillierte Informationen zum Thema gibt es im Internet unter www.agenda21.darmstadt.de (Rubrik Fluglärm/ Neue Lärmschutzverordnung).

Quelle: Pressestelle der Wissenmschaftsstadt Datmstadt


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