Neues Zeitalter für das Standesamt mit modernster Datenverarbeitung

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Seit dem 1. Januar 2009 gilt in Deutschland für das Personenstandswesen ein neues, umfangreiches Gesetzeswerk. Zeitgleich wurde beim Standesamt der Wissenschaftsstadt Darmstadt die Hard- und Software modernisiert, dadurch verändern sich die Verfahren für alle Beurkundungen.

Der in Darmstadt für das Personenstandswesen und das Standesamt verantwortliche Dezernent, Stadtrat Klaus Feuchtinger, hat jetzt auf einige wichtige Neuerungen hingewiesen. So endete mit dem Einzug einer kostenintensiven Datenverarbeitung – hier sind neben den laufenden Kosten einmalig rund 50.000 Euro entstanden – mit dem Jahresende 2008 die Tradition der papiergebundenen Urkundenbücher, ein wertvoller Schatz seit 1876 – nicht nur für Ahnenforscher.

Stadtrat Feuchtinger erläutert: „Künftig werden alle Personenstandsfälle elektronisch erfasst und nach und nach in allen Bundesländern auf zentralen Computern abgelegt. So können dann Bürger ihre Urkunden bei jedem Standesamt anfordern, unabhängig davon, wo geheiratet wurde oder gewohnt wird.“

Weiterhin, so der Personenstandsdezernent, wurde der Umfang der vom Bürger für die Eheschließung zu beschaffenden Urkunden reduziert und bei Geburten etwa entfallen jetzt Geburtsschein und Abstammungsurkunde. Feuchtinger: „Der Bürger spart Gebühren und das Standesamt etwas Arbeit.“

Stadtrat Feuchtinger weist auf eine weitere wichtige Neuerung hin: Zumindest in Hessen sind die Lebenspartnerschaften den Eheschließungen nun völlig gleichgestellt, werden beide Lebensformen jetzt von den Standesbeamten beurkundet: Damit können sich nun auch auswärtige Lebenspartner in Darmstadt das Ja-Wort geben.

Im neuen Jahr werden die Gebühren für das Personenstandswesen moderat ansteigen. Einige bisher gebührenfreie Dienstleistungen müssen jetzt bezahlt werden, was Stadtrat Feuchtinger für gerechtfertigt hält und nichts mit der Finanznot der Kommunen zu tun hat: „Viele Dienstleistungen des Standesamtes sind arbeits- und zeitintensiv. Vor allem dann, wenn auch ausländisches Recht zu berücksichtigen ist, teilweise ist wochenlange intensive Prüfung und Bearbeitung nötig.“ Auch manche Beglaubigung oder Beurkundung einer Erklärung, etwa zur Anerkennung der Vaterschaft oder zur Namensführung, muss nun bezahlt werden: So kostet die Vaterschaftsanerkennung jetzt 30 Euro, bisher kostete sie nichts.

Und auch für die Eheschließung außerhalb der Amtsräume, etwa im Darmstädter Hochzeitsturm, müssen nun je nach Uhrzeit 60 oder 90 Euro gezahlt werden. Diese Gebühr ist neu und soll den erhöhten Kostenaufwand des Standesamtes decken.

Informationen gibt es während der Sprechzeiten des Standesamtes der Wissenschaftsstadt Darmstadt (Montags bis freitags 7.30 Uhr bis 12.30 Uhr, mittwochs 15 bis 18 Uhr oder nach Vereinbarung sowie unter Telefon 06151 / 13-3077).


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