Auf- und Abbauen von Fahrradständern kostenpflichtig

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Ab dem 1. Januar 2009 ist für Veranstalter die Entfernung von Fahrradständern in der Darmstädter Innenstadt einschließlich entsprechender Beschilderung kostenpflichtig.
Die notwendige Beschilderung und Koordination veranlasst das Straßenverkehrs- und Tiefbauamt, das Auf- und Abbauen der Fahrradständer erfolgt durch den Eigenbetrieb Abfallwirtschaft und Stadtreinigung (EAD).

Zum Auf- und Abbauen der Fahrradständer ist es dringend notwendig, sich frühzeitig um eine Genehmigung beim Bürger- und Ordnungsamt der Wissenschaftsstadt Darmstadt zu bemühen, da die Hinweise auf die Entfernung der Fahrradständer etwa eine Woche vorher vom Straßenverkehrs- und Tiefbauamt aufgestellt werden müssen.
Weitere Informationen gibt es beim Bürger- und Ordnungsamt, Abteilung 2, Grafenstraße 30, 64283 Darmstadt, Telefonnummer 06151 / 13-2284 oder beim Straßenverkehrs- und Tiefbauamt, Bessunger Straße 125, 64295 Darmstadt, Telefonnummer 06151 / 13-2822.


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