Scharfe Schusswaffe und illegale Geldspielautomaten – Überbehördliche Kontrolle dreier Lokalitäten

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Einsatzkräfte haben am Donnerstagabend (25.01.24) umfangreiche, überbehördliche Gaststätten- und Gewerbekontrollen in der Darmstädter Bismarckstraße durchgeführt und dabei eine scharfe Schusswaffe sichergestellt sowie aufgrund mehrerer illegaler Geldspielautomaten Verfahren eingeleitet. Bei dem Einsatz zusammen mit Mitarbeitenden des Finanz-, Gewerbe- und Veterinäramts, des Hauptzollamts und der Staatsanwaltschaft Darmstadt zwischen 18.45 Uhr und 22 Uhr wurden drei Lokalitäten überprüft und insgesamt 16 Personen kontrolliert.

In der ersten Lokalität kontrollierten die Polizeikräfte eine 38 Jahre Frau aus Darmstadt, die sich nach ersten Erkenntnissen ohne gültige Aufenthaltsberechtigung in Deutschland aufhält. Sie kam für weitere kriminalpolizeiliche Maßnahmen mit auf die Wache. Darüber hinaus stießen sie im Gastraum auf zwei illegale Geldspielautomaten, die vor Ort amtlich versiegelt wurden. Gegen den Betreiber wurde ein Verfahren wegen des Verdachts des unerlaubten Glücksspiels eingeleitet. Ebenfalls in einem eingeleiteten Verfahren muss sich der Betreiber einer weiteren Gaststätte strafrechtlich verantworten. Auch in seiner Lokalität konnte ein nicht zugelassenes Gerät festgestellt werden. Nach der Auswertung folgte die Versiegelung.

Im Zuge der überbehördlichen Maßnahmen durchsuchten Einsatzkräfte auch ein dortiges Cafe. Intensive Ermittlungen der Darmstädter Kriminalpolizei hatten den Verdacht des Handels mit Betäubungsmitteln und Waffen sowie des unerlaubten Glücksspiels erhärtet. Durch die Staatsanwaltschaft Darmstadt wurde daraufhin ein Durchsuchungsbeschluss beim Amtsgericht Darmstadt erwirkt und am Donnerstagabend vollstreckt. Bei der anschließenden Durchsuchung wurde eine geladene Schusswaffe aufgefunden und sichergestellt. Darüber hinaus befanden sich auch drei illegale Geldspielautomaten in der Lokalität. In diesem Zusammenhang beschlagnahmten die Einsatzkräfte circa 1.300 Euro Bargeld, die ersten Erkenntnissen zufolge mit dem Glücksspiel in Zusammenhang stehen dürften. Den Betreiber erwartet ein Strafverfahren, in dem er sich unter anderem wegen des Verstoßes nach dem Waffengesetz und des Veranstaltens eines unerlaubten Glücksspiels verantworten muss. Weiterhin konnte eine 38-Jährige Frau aus Georgien keine gütige Aufenthaltsberechtigung vorweisen, weshalb gegen sie ebenfalls ein Verfahren eingeleitet wurde.

Quelle: Polizeipräsidium Südhessen


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