Ginsheim-Gustavsburg: Verkehrsunfallflucht mit weitreichenden Folgen

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Ein Verkehrsunfall, bei dem sich der Verursacher unerlaubt von der Unfallstelle entfernte, sorgte für einen Kilometerlangen Stau über die hessische Landesgrenze hinaus.

Am Mittwoch (15.03.2023), gegen 10:45 Uhr, kam es auf der A60, zwischen der Weisenauer Brücke und der Anschlussstelle Ginsheim-Gustavsburg zunächst zu einem Unfall zwischen einem polnischen LKW und einem PKW. Der LKW entfernte sich dabei von der Unfallstelle, ohne seinen gesetzlichen als Unfallbeteiligter nachzukommen. Zudem erlitt der Autofahrer durch den Unfall leichte Verletzungen und musste im Krankenhaus behandelt werden.

In dem sich im Anschluss an den ersten Unfall bildenden Rückstau in Richtung Landesgrenze nach Rheinland-Pfalz, kam es auf der Weisenauer Brücke zu einem Folgeunfall zwischen zwei PKW und einem weiteren LKW. Hierbei wurde ebenfalls eine Person leicht verletzt und in ein Krankenhaus gebracht. Aufgrund des fehlenden Seitenstreifens in dem Bereich, war die Fahrbahn durch die nicht mehr fahrbereiten Fahrzeuge sofort blockiert und musste voll gesperrt werden. Es bildete sich ein Rückstau, der teilweise bis über die Anschlussstelle Mainz-Lerchenberg hinaus reichte (etwa 10 Kilometer).

Zeugen des ersten Unfalls im Bereich der Anschlussstelle Ginsheim-Gustavsburg, die Angaben zum Unfallhergang machen können, werden gebeten sich mit der Polizeiautobahnstation Südhessen in Darmstadt, unter der Telefonnummer 06151/8756-0 in Verbindung zu setzen.

Für die Unfallaufnahme und die Bergungsarbeiten, waren neben der Feuerwehr und dem Rettungsdienst auch zwei Streifen der Autobahnpolizei Südhessen und eine Streife der Polizeistation Bischofsheim eingesetzt. Die Vollsperrung der Weisenauer Brücke dauerte rund eineinhalb Stunden an.

Während der Unfallaufnahme ereignete sich abschließend noch ein dritter Unfall, bei dem es aber glücklicherweise bei Blechschäden geblieben ist.

Zudem kam es aufgrund der fehlenden Rettungsgasse zu einer erheblichen Behinderung der anfahrenden Rettungskräfte und auch zu einem Schaden an zwei Fahrzeugen der Feuerwehr. An dieser Stelle weist die Polizei nochmal ausdrücklich darauf hin, dass, sobald der Verkehr stockt, zwingend eine Rettungsgasse zu bilden ist, auch wenn sich noch kein Einsatzfahrzeug nähert! Die Fahrzeuge auf dem linken Fahrstreifen fahren dazu so weit links wie möglich, alle anderen so weit rechts wie möglich (auch bei fehlendem Seitenstreifen).

Quelle: Polizeipräsidium Südhessen


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