Krankenfahrstuhl mit 25 km/h – Polizei warnt vor Folgen

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Mitte Februar 2023 kontrollierten Beamte der Verkehrsinspektion des Polizeipräsidiums Südhessen in der Innenstadt einen Rollstuhlfahrer, der mit seinem technisch umgebauten Rollstuhl knapp 25 km/h fuhr. Die Nutzung solcher nicht zertifizierter und zulässiger technischer Umrüstungen können aber ernsthafte rechtliche Probleme mit sich bringen. Darauf möchten die Ordnungshüter in diesem Zusammenhang eindringlich hinweisen.

Alle Kraftfahrzeuge, die schneller als 6 km/h fahren, auch Krankenfahrstühle, müssen technischen Prüfungen standhalten. Hier geht es selbstverständlich in erster Linie um die Sicherheit der Insassen, auch im Falle eines eventuellen Unfalles. Bei der Nutzung einer wie bei der Kontrolle festgestellten angebauten „Antriebseinheit“ kann es im Falle eines Unfalles zu schweren und schwersten Verletzungen der Rollstuhlfahrenden kommen, weil die Lenkstange unkontrolliert in den vorderen Bereich der Nutzungen drücken bzw. schlagen kann.

Weiterhin bedürfen Kraftfahrzeuge mit einer Geschwindigkeit über 6 km/h einer Betriebserlaubnis und einer Haftpflichtversicherung, damit im Falle des (Un)Falles eine Versicherung für etwaige Schäden eintritt. Eventuell kann, je nach erreichbarer Geschwindigkeit, auch eine Fahrerlaubnis notwendig sein.

Die Polizei möchte daher darauf hinweisen, dass eine Nutzung einer solchen Antriebseinheit im öffentlichen Straßenverkehr verboten ist und diese ausschließlich auf privatem Grund genutzt werden darf.

Es gibt für Rollstuhlfahrende andere, zertifizierte und zulässige technische Möglichkeiten der Unterstützung, die geprüft und sicher sind. Bitte informieren Sie sich entsprechend vor einem möglichen Kauf.

Quelle: Polizeipräsidium Südhessen


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