Der Winter steht vor der Tür – umweltschonende Streumittel

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Wer in diesem Winter wieder zu Streusalz greift, um Gehwege und Straßen von Schnee und Eis zu befreien, belastet damit nicht nur die Umwelt, sondern begeht unter Umständen zugleich eine Ordnungswidrigkeit.

Die Hessische Gartenakademie (HGA), die beim Landesbetrieb Landwirtschaft Hessen (LLH) angesiedelt ist, informiert daher über Alternativen zu Streusalz und wie sich Salzstress bei Pflanzen auswirkt.

Streusalz nur in Ausnahmefällen gestattet

Bereits beim ersten Schneefall wird oft auf die überall angebotenen Streusalze zurückgegriffen, um den Bürgersteig schneefrei zu machen. Während Straßenmeistereien vergleichsweise geringe Streusalzmengen pro Fläche in Form von sehr effizienten und am Asphalt haftenden Salz-Sole-Gemischen verwenden, bringen kommunale Dienstleister, Bauhöfe und Bürger oftmals reines Streusalz gerne nach dem Motto „viel hilft viel“ aus. Laut Umweltbundesamt kommen in Deutschland jährlich im Durchschnitt 1,5 Mio. Tonnen Streusalz zum Einsatz; je nach Witterung kann die Menge auf über 4 Mio. Tonnen steigen. Ein Drittel davon wird durch private Haushalte ausgebracht (Schätzung des BUND).Bekanntermaßen belasten die Auftausalze allerdings den Boden und das Grund- und Oberflächenwasser und können die straßen- und gehwegbegleitende Vegetation als auch die Gesundheit von Haustieren schädigen. Darüber hinaus wirken sie korrosiv auf Fahrzeuge sowie Wegebeläge und Bauwerke, insbesondere aus Marmor, Ziegel-, Kalk- oder Sandstein – aber auch Beton und Stahlbeton. Aus diesen Gründen ist mittlerweile in den meisten kommunalen Gehwegreinigungs- oder Streupflicht-Satzungen der Einsatz von Tausalzen weitestgehend verboten bzw. beschränkt sich auf wenige Ausnahmen, wie hartnäckige Vereisungen und potenzielle Gefahrenstellen (z.B. Treppen).

Wie macht sich der Salzstress bei Pflanzen bemerkbar?

Streusalz enthält Natrium und Chlorid, zwei Spurenelemente, die Pflanzen zwar benötigen, aber nur in äußerst geringen Mengen. Pflanzen, die nahe an Straßen oder Gehwegen wachsen, reagieren, wenn zu viel Streusalz in deren Wurzelbereich gelangt, oft mit einem kümmerlichen Wuchs. Die Schäden (braune und gekräuselte Zweigspitzen, sowie braune Nekrosen am Blattrand) sieht man erst im Frühjahr/Sommer. In trockenen Jahren sollte man die Pflanzen gut wässern, damit das Salz in tiefere Bodenschichten ausgewaschen wird. Streusalzschäden können leicht mit Trockenschäden oder Kaliummangel verwechselt werden.

Abstumpfende Streumittel – die umweltfreundliche Alternative

Als Alternative zum Streusalz sind im Handel diverse salzfreie abstumpfende Streumittel erhältlich, die das Eis nicht abschmelzen, sondern die Griffigkeit erhöhen. Meist handelt es sich dabei um mineralische Produkte wie Gesteinssplitt, Quarzsand oder Lava- oder Blähtongranulate. Im Gegensatz zu Streusalz führt der Einsatz dieser Produkte i. d. R. zu keinen nennenswerten direkten Beeinträchtigungen der Umwelt. Doch auch hier sollte der Verbraucher beim Einkauf auf umweltfreundliche Produkte achten, die am Umweltzeichen „Blauer Engel“ (RAL-ZU 13 – Salzfreie, abstumpfende Streumittel) zu erkennen sind.

Maisspindelgranulat für empfindliche Oberflächen

Allerdings können diese scharfkantigen mineralischen Streumittel auf empfindlichen Oberflächen zu Beschädigungen führen. „Für den Streueinsatz vor privaten und öffentlichen Gebäuden mit empfindlichen Bodenbelägen sowie in historischen Außenbereichen mit wertvollen Treppen- oder Wegematerialien lohnt sich deshalb durchaus der Einsatz des etwas weniger harten und scharfkantigen Maisspindelgranulates. Dabei handelt es sich um einen Erntereststoff, der aus der inneren Spindel des Maiskolbens gewonnenen wird“, erklärt Klaus Diehl, Fachreferent bei der HGA. Nach Gebrauch könne dieses Produkt in angrenzende Vegetationsflächen gekehrt oder mittels Kompostierung entsorgt werden. Die Verwendung von Holzspäne oder Sägemehl bietet hingegen keine ausreichend abstumpfende Wirkung.

Weitere Infos finden Sie im Flyer „Stress durch Streusalz, Gase, Urin und Latte Macchiato“.

–> Flyer „Stress durch Streusalz, Gase, Urin und Latte Macchiato“

Hintergrund:

Eigentümer sind für die sichere Begehbarkeit ihrer Bürgersteige verantwortlich

Haus- und Grundstückseigentümer, bzw. Mieter, falls der Eigentümer diese Aufgabe im Mietvertrag auf den Mieter delegiert hat, sind in den meisten Fällen per kommunaler Satzung verpflichtet, öffentliche Bürgersteige vor ihren Grundstücken von Eis und Schnee zu befreien, um somit bei winterlicher Witterung für eine ausreichend sichere Begeh- oder Befahrbarkeit der Gehwege und Grundstückseinfahrten zu sorgen. Die mechanische Räumung von Schnee und Eis ist dabei grundsätzlich die umweltschonendste Maßnahme.

Quelle: Landesbetrieb Landwirtschaft Hessen


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