Die Wissenschaftsstadt Darmstadt beginnt Mitte der KW 27/21 mit der Änderung der Fahrbahnaufteilung und der Radverkehrsführung im nördlichen Abschnitt der Teichhausstraße zwischen Soderstraße und Lindenhofstraße. Ziel ist mehr Raum für Rad- und Fußverkehr zu schaffen und dabei die Gefahr von sogenanntem ‚Dooring‘, also dem Kollidieren von Radfahrern mit plötzlich geöffneten Fahrzeugtüren, zu reduzieren. Die Umsetzung erfolgt lediglich 6 Wochen nach Beschluss der Stadtverordnetenversammlung. Die Kosten belaufen sich auf rund 93 000 Euro und werden vom Land Hessen mit etwa 60 000 Euro über die Förderrichtlinie Nahmobilität bezuschusst. Der Bewilligungsbescheid des Landes ging dazu bei der Stadt am 17. Juni ein.
„Die Teichhausstraße verbindet nicht nur große Wohnviertel mit dem Stadtkern, sondern insbesondere auch den Innenstadtcampus der TU Darmstadt mit dem Campus Lichtwiese und den dortigen Studierendenwohnheimen. Und so ist die Radverkehrsfrequenz hier stark und stetig gestiegen – dem tragen wir nun Rechnung, indem wir auch im nördlichen Abschnitt sicheres Fahren im Radverkehr ermöglichen und dem Radverkehr mehr Platz geben. Nicht zuletzt die Gefahr durch spontan geöffnete Autotüren wird so ausgeschlossen“, so Mobilitätsdezernent Michael Kolmer.
Die Maßnahmen im Einzelnen:
Auf der westlichen Straßenseite, zwischen Soderstraße und Lindenhofstraße, wird derzeit noch halbseitig auf dem Gehweg geparkt. Das Parken ist zwar mit Beschilderung und Markierung erlaubt, steht jedoch im Widerspruch zu dem direkt angrenzenden Radstreifen mit 1,70 Meter Breite. Der Radverkehr wird in der Dooring-Zone geführt, also in dem Bereich, in dem Radfahrende beim unachtsamen Öffnen von Autotüren gefährdet werden. Um auch diese Gefahrenlage zu beseitigen, soll die Fahrbahn analog zum südlichen Abschnitt ummarkiert und der Straßenraum neu aufgeteilt werden. Auf dem etwa 110 Meter langen Straßenabschnitt werden etwa 18 Parkmöglichkeiten durch einen neuen Radverkehrsstreifen von mindestens 1,85 Meter Breite ersetzt. Das entspricht der Größenordnung des vorherigen Planungsabschnitts, wo eine vergleichbare Reduzierung des Parkraumangebots nicht zu Beschwerden oder bekannten unerwünschten Effekten geführt hatte. Der westliche Gehweg erhält nun die Regelbreite von 2,50 Meter, die für Begegnungen im Fußverkehr erforderlich sind. Gegen regelwidriges Parken wird der Gehweg durch Poller abgesichert. Die Fahrbahn für Autos wird entsprechend dem Regelmaß (3,20 Meter bzw. 2,75 Meter für den Abbiegestreifen) markiert.
Am Knotenpunkt Soderstraße wird der aufgeweitete Radaufstellstreifen durch eine signalisierte Möglichkeit zum indirekten Linksabbiegen für Radfahrende ersetzt. Im Zuge dessen wird das veraltete Steuergerät der Lichtsignalanlage ausgetauscht werden. In Zukunft können sich Radfahrende, die links in die Soderstraße abbiegen möchten, zunächst auf einer markierten Fläche rechts der Fahrbahn aufstellen. Sie werden über eine Induktionsschleife erkannt und mit einem eigenen Ampelsignal gesichert über die Teichhausstraße geführt.
Im südlichen Bereich der Teichhausstraße, zwischen Soderstraße und Roßdörfer Platz, wurde 2019 im Rahmen einer Deckensanierungsmaßnahme der Straßenraum über Markierungen neu aufgeteilt. Das halbseitige Gehwegparken wurde zugunsten von regelwerkskonformen Radverkehrsanlagen und Fahrstreifen nicht mehr markiert und nach anfänglichen Schwierigkeiten durch Poller unterbunden. Der nördliche Abschnitt der Teichhausstraße, zwischen Soderstraße und Lindenhofstraße, war nicht Gegenstand der Deckensanierung und wurde daher zunächst im Ursprungszustand belassen.
Quelle: Pressestelle der Wissenschaftsstadt Darmstadt