Vor dem Hintergrund der hohen Anzahl von Widerständen oder Angriffen auf Vollstreckungsbeamte sowie ihnen gleichgestellten Personen, die sich seit Jahren auf einem nicht akzeptablen Niveau befindet, gehen die Staatsanwaltschaft Darmstadt und das Polizeipräsidium Südhessen bei der Bearbeitung solcher Verfahren künftig neue Wege.
In den letzten drei Jahren wurden im Zuständigkeitsbereich des Polizeipräsidiums Südhessen jeweils rund 300 Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte im Jahr Opfer von Angriffen. Hinzu kamen vierzig Einsatzkräfte von Feuerwehr oder Rettungsdiensten die seit 2018 ebenfalls Opfer solcher Attacken waren. Um die Ermittlungen zu bündeln sowie Verfahren spezialisiert und zielgerichtet zu bearbeiten, richteten beide Behörden spezielle Organisationseinheiten ein. Im Sonderdezernat „Ermittlungsverfahren zum Nachteil von Amtsträgern im Rahmen ihrer Dienstausführung“ beschäftigen sich seit 01.09.2020 zwei Staatsanwälte unter anderem mit Verfahren wegen des Verdachts des Widerstands und Tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte. Dabei werden sie zukünftig schwerpunktmäßig mit den Beamten des Zentralkommissariats 20 des Polizeipräsidiums Südhessen zusammenarbeiten. Im Zuge einer Umstrukturierung werden alle gleichgelagerten Strafanzeigen in einem Sachgebiet des Zentralkommissariats 20 gebündelt und von den dortigen Ermittlern bearbeitet.
„Es gilt, ein klares Zeichen zu setzen und deutlich zu machen, dass Angriffe auf Menschen, die anderen zur Hilfe kommen, keine Kavaliersdelikte sind. Es ist einfach nicht hinnehmbar, dass Einsatzkräften mit Gewalt begegnet wird. Ein solches Verhalten erfordert vom Rechtsstaat ein entsprechendes Handeln!“, bezog Polizeipräsident Bernhard Lammel klar Stellung. „Mit der zentralen Bearbeitung solcher Straftaten wollen die Staatsanwaltschaft Darmstadt und wir als Polizeipräsidium Südhessen diesem Anspruch Rechnung tragen.“
Auch die Leiterin der Staatsanwaltschaft Darmstadt, Leitende Oberstaatsanwältin Kerstin Reckewell, begrüßt die enge Zusammenarbeit der Strafverfolgungsbehörden in diesem Deliktsfeld: „Ziel der verstärkten Zusammenarbeit ist nicht nur die Verfolgung und konsequente Ahndung von Straftaten gegen Polizeibeamte, sondern auch gegen sonstige Amtsträger und Bedienstete bei Behörden und kommunalen Einrichtungen, wie beispielsweise den Sozialämtern und Jobcentern, die sich vermehrt Anfeindungen aber auch Beleidigungen bis hin zu tätlichen Angriffen ausgesetzt sehen“.
Quelle: Polizeipräsidium Südhessen