Gesundheitsamt der Wissenschaftsstadt Darmstadt bietet ab sofort digitale Lebensmittelbelehrung an

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Das Gesundheitsamt der Wissenschaftsstadt Darmstadt und des Landkreises Darmstadt-Dieburg bietet ab sofort die Lebensmittelbelehrung für Menschen, die direkt gewerbsmäßig mit Lebensmitteln arbeiten, auch in digitaler Form an. Hierfür sind ein internetfähiger Computer, der eigene Lichtbildausweis und die Möglichkeit zur Überweisung der Gebühr per Online-Verfahren notwendig. Über die Homepage des Gesundheitsamts können Personen sich hier für ein geeignetes Zeitfenster verbindlich anmelden, die Lebensmittelbelehrung online absolvieren und erhalten zum Anschluss – nach kurzer Erfolgskontrolle – direkt die Bescheinigung, die für die Aufnahme der Tätigkeit benötigt wird.

„Wir werden auch weiterhin einige Präsenztermine zur Lebensmittelbelehrung, zu Covid-19-Zeiten natürlich in stark eingeschränktem und hygienegerechtem Rahmen, im Gesundheitsamt anbieten; gehen aber davon aus, dass dieses neue, digitale Format den Bürgerinnen und Bürgern individuell sehr entgegen kommt und sicher gerne in Anspruch genommen werden wird“, erläutern dazu Bürgermeister Rafael Reißer und der Leiter des Gesundheitsamts Dr. med. Jürgen Krahn. „Dies auch vor allem auch deshalb, weil die Belehrung online auch mit Untertiteln und Texten in zahlreichen Fremdsprachenangeboten wird.“

Menschen, die direkt gewerbsmäßig mit Lebensmitteln arbeiten (Herstellen, Behandeln, Inverkehrbringen, Küchen, Gaststätten, Bäckereien, Supermärkten, u. v. m.), benötigen vor dem Ausüben dieser Tätigkeit eine Belehrung nach §43 IfSG durch das Gesundheitsamt; dies war bisher nur durch die Teilnahme an einer Präsenzschulung möglich.

Weitere Informationen dazu gibt es auf www.gesundheitsamt-dadi.de

Quelle: Pressestelle der Wissenschaftsstadt Darmstadt


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