VhU Darmstadt und Südhessen zu den Arbeitsmarktzahlen im Juni 2020

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Die Zahl der Arbeitslosen in Südhessen ist auch im dritten Monat in Folge coronabedingt gestiegen, und zwar um 792 auf 23.613. Das entspricht einer Arbeitslosenquote von 5,2 Prozent.

„Aus der tiefsten Rezession mit der größten Neuverschuldung in Deutschland und in Hessen kommen wir nur mit Mut zur Flexibilisierung. Wirtschaft, Wettbewerb und Wachstum müssen jetzt durch Entbürokratisierung und Lockerungen von zu starren Regeln angekurbelt werden. Am Arbeitsmarkt heißt das: Das Arbeitszeitgesetz endlich zeitgemäß neu gestalten, Zeitarbeit erleichtern, rechtssichere Befristungen beibehalten und beim EU-Entsenderecht die Pausentaste drücken. Nur ein hoher Beschäftigungsstand kann das dringend benötigte Konsum- und Investitionsklima anheizen“, sagte Dirk Widuch, Geschäftsführer der Vereinigung der hessischen Unternehmerverbände e. V. (VhU), Geschäftsstelle Darmstadt und Südhessen.

Durch flexible Beschäftigungsformen können Unternehmen auf wirtschaftliche Krisen reagieren und ihre Arbeitsplätze sichern. „Zudem erhalten Berufsanfänger, Geringqualifizierte und Langzeitarbeitslose eine Chance auf dem ersten Arbeitsmarkt – auch in wirtschaftlich unsicheren Zeiten. Mehr als 40 Prozent der befristet Beschäftigten werden im Anschluss übernommen. Flexible Beschäftigungsformen sichern nicht nur Arbeitsplätze, sondern ermöglichen oft erst dessen Schaffung. Die im schwarz-roten Koalitionsvertrag vorgesehene Einschränkung von sachgrundlosen Befristungen ist in der fortdauernden Corona-Krise besonders kontraproduktiv und deshalb umso dringender zu unterlassen“, erklärte Dirk Widuch.

„Mit der EU-Entsende-Richtlinie wird zur völligen Unzeit die große Errungenschaft der Arbeitnehmerfreizügigkeit und des europäischen Binnenmarktes in Frage gestellt. Die EU-Vorgaben will der deutsche Gesetzgeber einer schlechten Tradition folgend nochmals verschärfen: Sowohl die praxisferne Berechnung zur Entsendedauer als auch der Ausschluss des Gegenbeweises bei Entsendezulagen überdehnen die eigentliche EU-Richtlinie. Die hessische Landesregierung sollte im Bundesrat am 3. Juli 2020 die Zustimmung zu diesem Gesetz verweigern und sich dafür einsetzen, dass auf EU-Ebene die Einschränkungen zurückgenommen werden“, so Widuch.

Quelle: Vereinigung der hessischen Unternehmerverbände


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