Weitere Schritte im Kampf gegen das Corona-Virus in Hessen beschlossen

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CoronavirusDie Hessische Landesregierung hat am Samstag (14.03.20) wie angekündigt in einer weiteren Sonder-Kabinettsitzung getagt. „Wir haben weitere Schritte im Kampf gegen das Corona-Virus beschlossen. Ziel ist es, die Ausbreitung der Infektionen zu verlangsamen“, erklärte der Hessische Ministerpräsidenten Volker Bouffier.

Folgende Beschlüsse wurden gefasst:

Verbot von Veranstaltungen mit mehr als 100 Teilnehmern
Um die Verbreitung des Corona-Virus zumindest zu verlangsamen ist es notwendig, die persönlichen Kontakte so weit wie möglich zu minimieren. Daher werden Veranstaltungen ab 100 Teilnehmerinnen und Teilnehmern verboten. Das gilt sowohl für öffentliche wie auch für private Veranstaltungen.

Schließung der Landesmuseen und Staatstheater
Alle Museen des Landes werden für das Publikum geschlossen. Die Aufführungen an den hessischen Staatstheatern werden eingestellt. Die Museen des Landes und die Museumslandschaft Kassel werden geschlossen. Die Schließungen gelten von Sonntag (15.03.20) bis zum 19. April 2020. Den Kommunen wird empfohlen, dies auch für ihre Theater und Museen anzuwenden.

Landesregierung sagt alle öffentlichen Termine ab
Auch die Mitglieder der Landesregierung werden ihre persönlichen Kontakte deutlich reduzieren, um so das Infektionsrisiko und die Gefahr der Übertragung des Virus zu minimieren. Um ihrer Vorbildfunktion nachzukommen, nehmen sie daher ab sofort keine öffentlichen Termine mehr war. Sämtliche öffentliche Termine der Ministerinnen und Minister sowie deren Staatssekretärinnen und Staatssekretäre werden abgesagt.

Funktionsträger, die aus Risikogebieten zurückkommen, müssen in Quarantäne
Es gibt Personengruppen, die für die Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung besonders wichtig sind. Diese Personengruppe wird erweitert insbesondere um alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Krankenhäuser, des öffentlichen Gesundheitsdienstes, der kritischen Infrastruktur wie bspw. der Energie- und Wasserversorgung sowie um Soldatinnen und Soldaten. Diese Gruppe muss nach der Rückkehr aus einem Risikogebiet für 14 Tage in häusliche Quarantäne. Damit wird sichergestellt, dass diese Menschen nicht ungewollt Kolleginnen und Kollegen aus diesen Bereichen mit dem Virus infizieren.

Notfallbetreuung
Für bestimmte Schülerinnen und Schüler der Schuljahrgänge 1 bis 6 und bestimmte Kindergartenkinder wird eine Notfallbetreuung in kleinen Gruppen gewährleistet. Die Gruppe der anspruchsberechtigten Eltern wird erweitert insbesondere um Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des öffentlichen Gesundheitsdienstes und der Krankenhäuser.

Quelle: Hessische Staatskanzlei


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