Halloween steht vor der Tür – Das Hessische Landeskriminalamt gibt Tipps für ein fröhliches Halloween ohne Folgen

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HalloweenAm 31.10.2017 werden wieder viele gute Geister durch die Straßen ziehen und getreu dem Motto „Süßes oder Saures“ eine Süßigkeitenspende einfordern.

Auch an Halloween gelten Recht und Gesetz!

Leider haben Halloween-Nächte immer öfter auch ein juristisches Nachspiel. In der Gruppe und im Schutze der Nacht fällt bei manchem die Hemmschwelle, so dass es im Laufe einer eigentlich fröhlichen Nacht zu Sachbeschädigungen, Vandalismus, Hausfriedensbruch und Raub bis hin zur Gefährdung des Straßenverkehrs kommen kann. Auch für Eltern kann Halloween zum „Horror“ werden, da sie für Straftaten ihrer minderjährigen Kinder in Einzelfällen haftbar gemacht werden können.

Was Du nicht willst, das man Dir tu’…

Gegenseitiger Respekt und Verständnis sollte an diesem Abend selbstverständlich sein. Auch wenn Sie nicht an Halloween teilnehmen möchten, sollten alle Seiten grundsätzlich miteinander reden, um Missverständnisse auszuräumen.

Damit es erst gar nicht zu Unstimmigkeiten kommt, gibt das Hessische Landeskriminalamt folgende Tipps:

– Sensibilisieren Sie Ihre Kinder, wo die Grenzen des Streichespielens überschritten werden, – schauen Sie beim Verlassen des Hauses auch einmal in den mitgeführten Rucksack und – reden Sie mit Ihren Kindern darüber, dass Gruppenzwang keine Entschuldigung für Straftaten ist!

Die hessische Polizei wünscht allen „guten“ Geistern ein fröhliches und sicheres Halloween.

Quelle: Hessisches Landeskriminalamt


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